[Statement] Antifaschist Jo nach Widerstand verlegt

Seit über einem Jahr sitzt der Antifaschist Jo in der JVA Ravensburg. Immer wieder schrieb er Grußworte nach draußen, berichtete über die Zustände im Knast und prangerte die Bedingungen, mit denen er und seine Mitgefangenen konfrontiert sind, an. Weil Jo diese Bedingungen nicht einfach hinnimmt und als politischer Aktivist auch hinter den Knastmauern versucht Widerstand zu organisieren und Solidarität greifbar zu machen, soll er nun am Donnerstag in die JVA Bruchsal verlegt werden.

Begründet wird das offiziell damit, er würde seine Mitgefangenen negativ beeinflussen, dadurch kippe u.a die Stimmung in der JVA Ravensburg.
Auslöser dieser „Beeinflussung“ soll eine gemeinsame Beschwerde sein und die Tatsache, dass mittlerweile mehrere Gefangene Post von der Roten Hilfe und solidarischen Menschen bekommen.

Zum Hintergrund:
mit einem Beschwerdebrief haben 34 Gefangene der JVA Ravensburg öffentlich die untragbaren Zustände und Schickanen in der JVA geschildert und sich in einer gemeinsam Stellungnahme dagegen zur Wehr gesetzt. Auch als Solidaritätskampagne „Antifa bleibt notwendig“ haben wir den Kampf der Gefangenen unterstützt und mit einer Kundgebung dafür gesorgt, dass die Gefangenen nicht isoliert der Schikane des Knastes ausgesetzt bleiben.

Dieses Vorgehen reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die die Gefangenen in ihrem Widerstand und ihrer Kollektivität brechen sollen. So wurde u.a. Post zurückgehalten, da die enthaltenen Presseartikel über ihre Beschwerde die „Ordnung der JVA gefährden“ würde.

Der Beschwerdebrief und die Kämpfe der Gefangenen sind Ausdruck eines kollektiven Umgangs mit ihrere Situation. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit des gemeinsamen Widerstands gegen die schikanösen und willkürlichen Bedingungen, denen sie im Knast ausgeliefert sind. Sie schaffen auch ein solidarischen Miteinander und durchbrechen somit die Individualisierung des Knastes und die Logik der kapitalistischen (Ellenbogen)-Gesellschaft.

Die geplante Verlegung ist deshalb nicht Konsequenz eines besonders harten Anstaltsleiters, sondern Ausdruck des generellen Charakters des Knastes. Mit Regeln und Zwang, Konditionierung und Sanktionene sollen die Gefangenen verfügbar und verwertbar gemacht werden. Eine menschenwürdige Behandlung oder die Willensbildung und Selbstbestimmung einzelner Gefangen sind hier nicht vorgesehen. Wer sich trotzdem versucht, dem zu entziehen oder nicht mitspielt, wird bestraft.

Im Fall von Jo spielt auch die Inhaftierung als politischer Gefangener eine besondere Rolle. Als solcher erhält er Solidarität von außen und Aufmerksamkeit für die Themen und Kämpfe drinnen.

Mit der Verlegung soll nicht nur die Solidarität unter den Mitgefangen gebrochen werden. Sie hat auch zum Ziel, das Leben hinter Gittern für Jo zäh und zermürbend zu machen, ihn von vertrauten Mitgefangenen zu trennen und bekannten Abläufe und Sicherheiten aufzuheben.

Wenn die Knastleitung versucht, die Gefangenen zu spalten und gegen einzelne vorzugehen, dann ist es umso wichtiger, dagegen kollektiv vorzugehen und die Solidarität mit den Inhaftierten aufrecht zu halten.
Jo könnt ihr direkt mit Briefen, Bildern und Grüßen unterstützen.

Post mit dem Stichwort Jo an
Rote Hilfe Stuttgart
Böblingerstraße 105
70199 Stuttgart

[Bericht] Gegen die Zustände in der JVA Ravensburg!

Im folgenden spiegeln wir den Bericht zur Kundgebung gegen die Zustände in der JVA Ravensburg:

Vor einigen Wochen schrieben 34 Gefangene der JVA Ravensburg einen Brief, in dem sie die untragbare Zustände und Schikanen schilderten und sich mit einer gemeinsame Stellungnahme dagegen zu wehr setzen.

Um auf die Missstände aufmerksam zu machen waren wir heute mit knapp 50 solidarischen Menschen vor der JVA Ravensburg, um auf die dortigen Missstände aufmerksam zu machen und die Gefangenen bei ihren Forderungen zu unterstützen.

Diese Zustände sind aber keine besonders schreckliche Ausnahme innerhalb der JVA Ravensburg, sondern eine Regel mit System. Das Leben im Knast ist immer geprägt von Regeln und Zwang, von Schikanen und gebrochen werden. Und immer verbunden mit dem Ziel die Gefangenen für die kapitalistische Verwertung nutzbar zu machen.

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Solidarität?! – Unbezahlbar! Spendenkampage für die inhaftierten Antifaschisten Jo und Dy

Im Sommer 2020 durchsuchte die Polizei Wohnungen von neun Antifaschist:innen in BadenWürttemberg.
In diesem Zuge wurde der Antifaschist Jo in Untersuchungshaft gesteckt. Bei weiteren Hausdurchsuchungen im November 2020 wurde der kurdische Aktivist und Antifaschist Dy ebenfalls inhaftiert.

Nachdem im Sommer 2022 die Revision gegen das Urteil unbegründet abgelehnt wurde, muss Jo seit dem 22. August seine Reststrafe von 4 Jahren absitzen und Dy wurde in den Normalverzug verlegt.
Jo und Dy, sowie allen anderen Betroffenen der Hausdurchsuchungen, wird vorgeworfen, Mitglieder der rechten Betriebsprojekt „Zentrum“ angegriffen zu haben, als diese im Frühjahr 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart waren. Die Protesten rund um die Corona-Maßnahmen nutze Zentrum genau wie viele andere Rechte um inhaltlich einzuwirken und sich weiterzu vernetzen.

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[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

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Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

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22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.