Gegen die Jagd auf Antifaschist:innen – Solidarität mit den untergetauchten Antifas!

Seit einigen Tagen wird überall in Deutschland an Haltestellen, Werbetafeln und Polizeiwachen öffentlich nach dem Antifaschist Johann gefahndet. Ihm wird vorgeworfen Teil einer „kriminellen Vereinigung“ zu sein und gezielt an Angriffen auf Nazis beteiligt gewesen zu sein. Mit vollem Namen und Gesicht wird jagt auf diejenigen gemacht, die konsequent den Kampf gegen Nazis geführt haben sollen und sich der bewaffneten Gefahr von Rechts in den Weg gestellt haben.

Die öffentliche Fahndung reiht sich ein in die verschärfte Repression gegen (militanten) Antifaschismus und stellt eine neue Qualität der Repression dar. Sie hat zum Ziel einen konsequenten Antifaschismus nicht nur mit harten Haftstrafen, Vereinigungsdelikten und Razzien einzuschränken, sondern auch in der Gesellschaft großflächig zu delegitimieren und isolieren.

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Gegen die Zustände in der JVA Ravensburg – Gefangenenbrief und Kommentar

34 Gefangene aus der JVA Ravensburg haben einen Brief geschrieben, in dem sie die dortigen Zustände kritisieren – einer von ihnen ist auch der Antifaschist Jo.

Um auf die Zustände in der JVA Ravensburg aufmerksam zu machen und veröffentlichen wir den Brief und einen ergänzenden Kommentar im Folgenden:

 

Brief aus der JVA Ravensburg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wollen wir, einige Insassen der JVA Ravensburg eine offizielle Beschwerde über diverse Zustände und Vorgänge in der JVA Ravensburg einreichen. Diese sind unseres Erachtens nach nicht haltbar, somit sehen wir uns gezwungen diesen Brief zu formulieren.

Über unterschiedliche Probleme wurde schon bei der Anstaltsleitung Beschwerde eingereicht, was aber nicht zu einer Verbesserung führte, deswegen wenden wir uns jetzt an Sie. Wir sind der Überzeugung, dass auch Ihnen etwas an einer Behebung liegt. Im Folgenden wollen wir Ihnen anhand von Beispielen veranschaulichen, um was es uns konkret geht.

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Solidarität mit den verurteilten im Antifa-Ost-Verfahren! Bericht zur Kundgebung

Wir waren heute mit 200 Leuten auf dem Marienplatz, um unsere Wut über das Urteil im sogenannten „Antifa Ost Verfahren“ auf die Straße zu tragen.

Das OLG Dresden verurteilte alle vier Beschuldigten wegen militanter Aktionen gegen bekannte Nazis in Ostdeutschland nach dem §129, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

In verschiedenen Reden u.a. vom AABS, der Solidaritätskampagne „Antifa bleibt notwendig“ und der Roten Hilfe wurde auf der Kundgebung die Notwendigkeit eines konsequenten Antifaschismus erläutert und die uneingeschränkte Solidarität mit allen Betroffenen ausgedrückt. Zudem setzten „Young Struggle“ die Repression in einen internationalen Kontext und verdeutlichte den gemeinsamen Charakter jedes repressiven Angriffs auf fortschrittliche Bewegungen weltweit.

Im Anschluss an die Kundgebung zogen wir mit einer kämpferische Spontandemonstration in die Innenstadt.

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Solidarität mit „Antifa-Ost“ – Gegen die Hetze und Spaltung unserer Bewegung

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten aufgrund verschiedener, militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen im Zuge dessen auch die „Bildung einer kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Aktuell scheint es so, als würde heute, am 31. Mai das Urteil im sog. „Antifa-Ost“ – Verfahren gegen Lina und drei weitere Genossen gesprochen. Der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Dresden ist zurückhaltend und gibt sich Mühe, unparteiisch zu wirken und nicht angreifbar zu sein. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch das Gericht als Institution dieses Staates ein Interesse an der Verfolgung (militanter) Antifas hat und kein Interesse an einer starken, geeinten antifaschistischen Bewegung hat.

Entsprechend sollten wir davon ausgehen, dass ein Urteil sich an den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft orientieren wird und auch das §129-Konstrukt verurteilt werden wird.

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Solidarität?! – Unbezahlbar! Spendenkampage für die inhaftierten Antifaschisten Jo und Dy

Im Sommer 2020 durchsuchte die Polizei Wohnungen von neun Antifaschist:innen in BadenWürttemberg.
In diesem Zuge wurde der Antifaschist Jo in Untersuchungshaft gesteckt. Bei weiteren Hausdurchsuchungen im November 2020 wurde der kurdische Aktivist und Antifaschist Dy ebenfalls inhaftiert.

Nachdem im Sommer 2022 die Revision gegen das Urteil unbegründet abgelehnt wurde, muss Jo seit dem 22. August seine Reststrafe von 4 Jahren absitzen und Dy wurde in den Normalverzug verlegt.
Jo und Dy, sowie allen anderen Betroffenen der Hausdurchsuchungen, wird vorgeworfen, Mitglieder der rechten Betriebsprojekt „Zentrum“ angegriffen zu haben, als diese im Frühjahr 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart waren. Die Protesten rund um die Corona-Maßnahmen nutze Zentrum genau wie viele andere Rechte um inhaltlich einzuwirken und sich weiterzu vernetzen.

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[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Haftantritt von Jo am 22.08. – Antifa bleibt notwendig!

Am 21. Juli 2022 wurde unerwartet und ohne vorherige Ankündigung die Revision von Jo und Dy gegen das Urteil aus Oktober 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgelehnt. Dieser beruft sich hier auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft – die in Revisionsverfahren zuständig ist – ohne auf die Argumentation der Verteidigung auch nur im Grundsatz einzugehen. Damit sind die Urteile über 5,5 bzw. 4,5 Jahre gegen Dy und Jo final und beide müssen in den Knast.

Dy wird nun am 10. August in den Normalvollzug nach Bruchsal verlegt, nachdem er knapp 2 Jahre in Stammheim in U-Haft saß. Schon eine Woche später wurde Jo sein Haftantrittstermin verkündet: er muss bereits am 22. August 2022 seine Reststrafe von 4 Jahren in der JVA Ravensburg antreten.

Diesen Anlass werden wir nicht unkommentiert lassen! Es ist klar, dass Jo nicht alleine nach Ravensburg fahren wird. Wenn dieser Staat uns unsere Genoss:innen nimmt, sie für Jahre einkerkert und versucht, diese so zu brechen, zu isolieren und aus dem politischen Prozess draußen herauszutrennen, dann dürfen wir das nicht zulassen. Gerade dann gilt es einerseits, den Kampf unserer Gefangenen, das konsequente Vorgehen gegen Rechte und Faschos fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits auch sie nicht zu vergessen und die politische Isolation des Knastes bestmöglich zu durchbrechen.

Haltet euch Montag, den 22. Juli frei und achtet auf weitere Ankündigungen! Schreibt den Gefangenen in den Knästen Briefe, um ihren tristen Alltag zu durchbrechen und zeigt euch solidarisch!

Antifaschismus bleibt Notwendig!

Zur Vorbereitung der Aktivitäten läd die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ am Samstag, den 13.08. ab 10 Uhr zu einem Treffen ein.

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

Am 18. März und darüber hinaus: Gemeinsam gegen Repression und Unterdrückung

Der 18. März als Tag der politischen Gefangenen ist ein Teil der Geschichte des Kampfes für eine befreite und klassenlose Gesellschaft.

Dieser Kampf hält bis heute an. Immer noch kämpfen wir für eine Welt ohne Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung.

 

Denn die kapitalistischen Verhältnisse produzieren Armut, Krieg, Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung – und das am laufenden Band.

Die Methoden haben sich verändert, die Herrschenden haben sich geändert und doch ist die Systematik die selbe geblieben: Die Ausbeutung des Großteils der Bevölkerung, die den Reichtum einer Minderheit produzieren. Wer sich gegen dieses System der organisierten Unterdrückung und Ausbeutung auflehnt und für eine gerechte, solidarische Gesellschaft kämpft, bekommt früher oder später die Repression des Staates zu spüren.

Repression kann dabei unterschiedliche Formen annehmen und wird gerade jetzt, in Zeiten der wachsenden Unzufriedenheit und des wachsenden Unmuts in der Bevölkerung, immer mehr zum Mittel der Wahl, um die herrschende Ordnung aufrecht zu erhalten. So sind wir seit Jahren mit einer stetigen Verschärfung der repressiven Maßnahmen konfrontiert, die sich auch im letzten Jahr nochmals weiter zugespitzt hat. Hier nur einige Beispiele dazu:

  • Jo und Dy wurden im sog. Wasen-Prozess zu Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, am Rande einer Querdenker-Demonstration, Personen der rechten Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ angegriffen und schwer verletzt zu haben. Dy befindet sich nach wie vor im Knast in Stammheim, bis das Urteil rechtskräftig wird bleibt Jo auf freiem Fuß. Weiterlesen