7. Juni 2021: Bericht zum 6. Prozesstag

Nach dreiwöchiger Prozesspause rund um Pfingsten wurde am 7. Juni 2021 das Verfahren gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht fortgesetzt. Erneut beteiligten sich zeitweilig über 40 Menschen an einer solidarischen Prozessbeobachtung im Gerichtssaal und einer Kundgebung auf dem Gerichtsparkplatz.

Wie bereits einige Wochen zuvor nahmen etwa 10 Nazis die Aussage des Hauptgeschädigten Andreas Ziegler zum Anlass am Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim aufzuschlagen. Die Stuttgarter Polizei sicherte das Gerichtsgebäude mit mehreren Dutzend Beamten der Bereitschaftspolizei sowie Hamburger Gittern. Der Prozess begann um 9.20 Uhr und endete um 16.15 Uhr.

Im Gerichtssaal wenig Neues
Mit Spannung wurde von allen Beteiligten die auf den heutigen Verhandlungstag per richterlicher Anordnung festgelegte Aussage von Andreas Ziegler erwartet. Bisher hatte der Nazi mit Verweis auf seinen psychischen Zustand eine Aussage vor Gericht mehrfach verweigert.
Ziegler war am Tattag mit anderen Mitgliedern der Gruppe „Zentrum Automobil“ am Stadiongelände in der Nähe des Canstatter Wasen unterwegs und wurde dort in die Auseinandersetzung mit AntifaschistInnen verwickelt. In Folge der Verletzungen, die er während der Schlägerei erlitt, wurde das Zentrum-Gründungsmitglied für 8 Wochen ins künstliche Koma versetzt, erholte sich jedoch im Anschluss in einer Reha-Einrichtung zügig von den Verletzungen. Bleibende Schäden erlitt er nicht. An den Tatablauf sowie die zwei bzw. drei Tage davor könne er sich nicht mehr erinnern.
Zieglers Aussage nahm letztlich trotzdem weite Teile des Verhandlungstags ein und war, wie bei fast allen bisherigen Nazi-Zeugen, von Widersprüchen und Unwahrheiten geprägt. Ungefragt und zu einem frühen Zeitpunkt seiner Aussage ging Andreas Ziegler auf den bei ihm am Tatort gefundenen Schlagring und seine am Körper getragenen Protektoren ein. Er gab an, dass es sich bei dem Schlagring, an dem seine DNA festgestellt wurde, vermutlich um sein Biker-Ringe handle, die er zur Zier tragen würde. Er ergänzte, dass er neben den, am 16. Mai 2020, getragenen Protektoren, auch eine stichsichere Weste besäße, aber am Tag der Auseinandersetzung keine Offensiv-Waffen mit sich führte. Stellenweise wirkte die Aussage zu diesen Punkten wie einstudiert. Das verwundert wenig, schließlich war „Zentrum Automobil“ mit Bekanntwerden der Bewaffnung Zieglers am zweiten Prozesstag politisch in die Defensive geraten.
Ziegler wisse sich selbst zu verteidigen führte er weiter aus und besäße zu Hause einen Bogen sowie Schwerter mit denen er Mittelalterskämpfe nachstelle. Spätestens zu diesem Zeitpunkt verlies das Zentrums Mitglied augenscheinlich die vorher festgelegte Aussage-Stratgie. Am Tattag sei er, Ziegler, zum Schutz von Oliver Hilburger abgestellt gewesen, auch in vergangenen Wahlkämpfen habe er bereits als Personenschützer bzw. Security gearbeitet. Für die AfD. Ob mit oder ohne Bezahlung lies Andreas Ziegler offen.
Auch Ziegler lies es sich, wie bereits seine Kameraden Thut und Dippon, in seinen Ausführungen vor Gericht nicht nehmen, die IGM als Auftraggeberin des Angriffs am Cannstatter Wasen zu beschuldigen. Er verstieg sich gar in der These, dass Daimler-Betriebsräte einen Farbangriff auf sein Wohnhaus, welches als Sitz des Zentrums-Vereins dient, begangen zu haben. Sein Beleg: Rote Daimler-Signalfarbe.
Immer wieder wurde Andreas Ziegler von seinem Anwalt Dubravko Mandic unterbrochen und korrigiert. Nicht nur Mandic, sondern auch die beiden anderen Nebenkläger, Ingo Thut und Jens Dippon, wurden mit zunehmender Dauer der Zieglerschen Aussage mehr und mehr unruhig. Wie sehr sich Andreas Ziegler mit seinen Ausführungen der Strategie der Nebenklage schadete, zeigte die im Gerichtsprotokoll festgehaltene Reaktion von Ingo Thut. Während Ziegler sich über die Verbindungen des Veranstaltungsunternehmens VTS, dessen für die Querdenken-Demo geplanten Fahrzeuge durch einen Brandanschlag zerstört wurden, zu den Hells Angels ausließ, bat Thut Anwalt Mandic mit den Worten „Man muss ihn stoppen, man muss ihn stoppen! Herr Mandic, Herr Mandic…” Andreas Ziegler zu stoppen. Desweiteren gab Ziegler vor Gericht an, dass er von den für ihn gesammelten Spendengeldern bis heute keinen Cent gesehen hätte. Was mit dem Geld stattdessen passiert ist wisse er nicht.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden zwei AugenzeugInnen befragt, die wenig bis nichts zum Tatgeschehen sagen konnten. Gleiches gilt für einen Kriminaltechniker, der ausschließlich als Sachbearbeiter am Verfahren beteiligt war. Die letzte Aussage des Tages kam von einem Kriminalhauptkommissar, der am 16. Mai 2020 im Bereitschaftsdienst auf der Wasen-Wache eingesetzt war. Er berichtete von einer Polizei-Kontrolle am Tattag. Beamte der Bereitschaftspolizei hatten damals Jo und fünf weitere Beschuldigte im weiteren Umfeld des Cannstatter Wasens kontrolliert. Bei dieser Kontrolle wurden z.T. Arbeitshandschuhe, lange Wechselkleidung sowie Mützen gefunden. Zudem meinten die eingesetzten Beamten damals an Jo’s Hand Rötungen feststellen zu können. Alle Kontrollierten wurden in die Wasen-Wache zur weiteren “Bearbeitung” überstellt. Dort wurden sie vom Kriminalhauptkommissar übernommen.

Der ebenfalls für den 7. Juni geladene faschistische Filmemacher Simon Kaupert von EinProzent lies sich entschuldigen. Er sei vor Kurzem zum dritten Mal Vater geworden, müsse sich deswegen um die Kinderbetreuung kümmern und könne nicht vor Gericht erscheinen. Für den Richter war dies keine ausreichende Begründung, er lud Kaupert auf den 14. Juni 2021 erneut vor. Am gleichen Tag muss dann auch Zentrum-Mitglied Rico Heise aussagen.

NPD und Zentrum: Ein (neues) Bündnis?
Keine Unterstützung erhielt Andreas Ziegler bei seiner Aussage von seinem eigenen Verein: Keiner der Zentrums-Köpfe begleitete ihn nach Stammheim oder war im Gerichtssaal anwesend. Einzig seine neue Lebensgefährtin Christiane Schmauder, die das Gericht heute zum ersten Mal mit einem Presseausweis betrat, unterstütze Ziegler.

In die praktische Leerstelle die Zentrum und AfD lässt, scheint dafür der NPD-Landesverband Baden-Württemberg zu stoßen. Unter Führung der stellvertretenden Landesvorsitzenden Marina Djonovic, waren ganze 12 Nazis aus dem Umfeld der Nationaldemokraten angereist. Unter ihnen auch der rechte Youtuber Michael Stecher sowie Sebastian Thalheimer. Inwieweit die Freundschaft zwischen Djonovic und Schmauder Mitauslöser für die faschistische Mobilmachung ist, bleibt Spekulation. Fakt ist, dass der kümmerliche Haufen des ehemals so stolzen NPD-Landesverbands, augenscheinlich das Verfahren als politischen Schwerpunkt für sich auserkoren hat. Vor dem Gerichtsgebäude posierten die Faschisten mit selbst gemalten Schildern auf denen u.A. die Abschiebung des kurdischen Antifaschisten Dy forderten. Die Nazis der NPD ließen den Abend gemeinsam mit Andreas Ziegler und Christiane Schmauder in der Herrenberger Kneipe „Hütten Gaudi“ von NPD‘ler-Janus Nowak ausklingen.

Repression gegen solidarische ProzessbesucherInnen
Derweil geht die Stuttgarter Justiz gegen solidarische ProzessbesucherInnen vor. So erhielt ein Aktivist vergangene Woche einen Strafbefehl über 90 Tagessätzen und insgesamt mehrere tausend Euro. Im wird zur Last gelegt am zweiten Prozesstag einen pensionierten Lokaljournalisten der Ludwigsburger Kreiszeitung gestoßen zu haben. Dieser hatte sich zuvor ohne Rücksicht auf die Pandemie durch die ZuschauerInnenschlage gedrängt, war dann aber selbst gestolpert und gefallen. Trotz unbeteiligter ZeugInnen, welche das Selbstverschulden auch gegenüber der Polizei bestätigten, wurde der Vorfall in ungewöhnlich kurzer Zeit zum Strafbefehl gemacht. Der Umstand macht deutlich: Die große Solidarität in und vor dem Gericht ist den Behörden ein Dorn im Auge.

Der nächste Prozesstermin findet am 10. Juni 2021 in Stammheim statt. Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8 Uhr auf.