10. Mai 2021: Bericht zum 4. Prozesstag

Auch am vierten Verhandlungstag im sogenannten „Wasen-Prozess“ fanden sich schon frühmorgens Antifaschist:innen zur Prozessbegleitung vor dem OLG-Gebäude in Stuttgart-Stammheim ein.

 

Wie schon an den vorherigen Terminen war die Polizei ebenfalls ab dem frühen Morgen mit Einsatzhundertschaft und BFE auf dem Gelände präsent. Das Prozessgebäude war erneut weiträumig mit Hamburger Gittern abgesperrt. Nachdem in den vergangenen Verhandlungen jeweils nur eine geringe Zahl an Prozessbeobachter:innen zugelassen war, konnten heute, bedingt durch den Saalwechsel in der vergangenen Woche und das geringere Presseinteresse, um die 30 Personen das Verfahren begleiten. Die Verhandlung begann um 9.00 Uhr und endete gegen 13.00 Uhr.

Zu Verhandlungsbeginn begrüßten die anwesenden, solidarischen Prozessbeobachter:innen den weiterhin in U-Haft sitzenden Antifaschisten Dy mit Applaus. Die Solidaritätsbekundung missfiel dem Nebenklageanwalt Dubravko Mandic derart, dass der Faschist gleich zu Beginn beantragte die Personalien das Publikums festzustellen. Seiner Auffassung nach billige der Applaus das strafbare Handeln des Angeklagten und sei somit selbst strafbar. Die anwesenden Prozessbeobachter:innen zeigten sich davon unbeeindruckt und auch die Kammer wies den Antrag zurück.

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3. Mai 2021: Bericht zum 3. Prozesstag

Über 30 solidarische ProzessbesucherInnen begleiteten am dritten Verhandlungstag das Verfahren gegen Jo und Dy vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Erneut fand vor dem Gebäude des OLG neben der JVA in Stammheim eine Kundgebung zur solidarischen Prozessbegleitung statt. Zur „Prozesssicherung“ war die Stuttgarter Einsatzhundertschaft mit Kameraüberwachungswagen sowie Kräfte des Göppinger BFE abgestellt, das Gerichtsgebäude war, wie bereits an den letzten Verhandlungstagen, weiträumig mit Hamburger Gittern abgesperrt. Der Prozess begann um 9 Uhr und endete gegen 17.30 Uhr.

Im Gerichtssaal wurde die ZeugInnenvernehmung fortgesetzt. Zudem war heute auch Dubravko Mandic zum ersten Mal als Nebenklageanwalt von ZA-Mitglied Andreas Ziegler anwesend. Mandic fiel während der Verhandlung hauptsächlich mit verbalen Angriffen gegen die Anwälte der Verteidigung auf. Mehr war für seinen Mandanten an dieser Stelle aber auch nicht zu holen: Schon die erste Zeugin des Tages, eine unbeteiligte Frau, die mit ihrer Tochter am Tattag unterwegs war, bestätigte durch ihre Aussage, dass Andreas Ziegler nicht nur mit Protektoren, sondern auch mit mindestens einem Schlagring bewaffnet war. Sie war dem bewusstlosen Ziegler zur Hilfe geeilt und hatte den auf der Hand aufgezogenen Schlagring bemerkt. Der Ring wurde Andreas Ziegler jedoch vor dem Eintreffen der Polizei von einem Unbekannten abgenommen. Vieles deutet darauf hin, dass es sich dabei um ein Mitglied der „Zentrum Automobil“-Reisegruppe gehandelt hat.

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26. April 2021: Bericht zum 2. Prozesstag

Mit der Verlesung der Anklageschrift und ersten Zeugenaussagen wurde heute der Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy fortgesetzt. Der Prozess vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts war am vergangenen Montag wegen eines Corona-Ausbruchs in der JVA-Stammheim unmittelbar nach Beginn unterbrochen worden. Der Prozess begann heute um 9 Uhr und endete gegen 16 Uhr.

Brisante Infos zum Auftakt

Die beiden Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, ließen jedoch über ihre Verteidiger die Version der Staatsanwaltschaft zurückweisen. Als erste Zeugen sagten am heutigen Prozesstag die „Zentrum Automobil (ZA)“-Mitglieder Ingo Thut und Jens Dippon aus. Beide verstrickten sich in ihren Aussagen immer wieder in Widersprüche. Im Kern blieb hängen: Nahezu alle Infos zu z.B. vermeintlich am Tatort gefundenen Kleidersäcken und 16 Schlagringen, die Thut und Dippon in Videos von ZA auf YouTube zum besten gaben, sind augenscheinlich frei erfunden.

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19. April 2021: Über 100 Menschen bei solidarischer Prozessbegleitung

Heute begann vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy. Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Unserem Aufruf folgten in den frühen Morgenstunden über 100 Menschen, die die angeklagten Antifaschisten solidarisch unterstützten und mit ihrer Präsenz verhinderten, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil (ZA)“ sowie die rechte Presse in den Gerichtssaal gelangen konnten.

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PM vom 19. April 2021: Große Solidaritätskundgebung vor Prozessauftakt gegen zwei Antifaschisten / CDU-Landtagsabgeordneter vertritt Neonazi-Nebenklage

Über 100 Menschen versammelten sich am heutigen, frühen Montagmorgen vor dem Gebäude des OLG Stuttgart in Stammheim. Mit einer Kundgebung drückten die Teilnehmenden ihre Solidarität mit zwei angeklagten Antifaschisten aus. Beide stehen seit heute vor der 3. großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts. Den zwei Aktivisten wird die Beteiligung an einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern der rechten Gruppe „Zentrum Automobil e.V.“ am Rande einer Querdenken-Demo im Mai 2020 vorgeworfen.

„Die große Beteiligung an der Kundgebung ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität“ erklärt Marius Brenner von der Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“, welche die beiden Angeklagten vor Gericht unterstützt. „Mit Jo und Dy stehen zwei Aktivisten stellvertretend für die antifaschistische Bewegung vor Gericht.“ führt Brenner aus. Er ergänzt: „In Zeiten von rechtem Terror und faschistischer Straßenpräsenz ist auch militantes Vorgehen legitim und notwendig.“
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Solidarische Prozessbegleitung

Am 19. April 2021 beginnt der Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy am Stuttgarter Landegericht.

Als Antirepressionskampagne “Antifaschismus bleibt notwendig” werden wir alle Prozesstage politisch und medial begleiten und den Angeklagten solidarisch zur Seite stehen.

 

 

Zum Prozessauftakt am 19. April 2021 findet ab 08.00 Uhr eine Kundgebung vor dem OLG in Stuttgart Stammheim statt.

Haltet euch die Termine frei, achtet auf weiter Infos und unterstützt Jo und Dy auch vor Gericht.

 

 

Unterstützt Jo und Dy vor Gericht! Solidarischen Prozessbegleitung

Die Antifaschisten Jo und Dy stehen ab dem 19. April vor Gericht. Ihnen wird eine Beteiligung an einem Angriff auf Neonazis am Rande einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart vorgeworfen, bei dem drei Faschisten zum Teil schwer verletzt wurden.

Im Nachgang kam es zu einer Welle von staatlicher Repression gegen die antifaschistische Bewegung in Baden-Württemberg. Neben 11 Hausdurchsuchungen, offenen Observationen und staatsanwaltschaftlichen Zeug*innenvorladungen wurden Jo und Dy in Untersuchungshaft gesteckt. Während Jo nach 6 Monaten entlassen wurde, sitzt Dy weiter hinter Gittern.

Als Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ werden wir den beiden im nun anstehenden Gerichtsverfahren zur Seite stehen und unsere Solidarität zum Ausdruck bringen.

Was war da los am Cannstatter Wasen?

Im Frühjahr 2020 kam es zu erster Dynamik rund um die Querdenken-Bewegung in Stuttgart, die sich schnell auch bundesweit ausbreitete. Krude Verschwörungstheorien und die Ablehnung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung brachten tausende Menschen auf die Straßen. Schon früh wurde Querdenken von Faschisten unterstützt, die versuchten, das Potential der Bewegung für sich zu nutzen. Entsprechend reisten verschiedene rechte Gruppierungen zu den Querdenken-Demonstrationen an. Unter ihnen auch die Nazis der Betriebsgruppe „Zentrum Automobil“.

Zentrum Automobil (ZA)“ sind Nazis!

Die rechte Betriebsgruppe, ausgehend vom Daimler Werk in Untertürkheim, versucht nach der faschistischen Strategie der „Nationalsozialistischen Betriebsorganisation (NSBO)“ Politik im Betrieb zu machen. Dabei spalten sie die Arbeiter*innenschaft, hetzen gegen die Gewerkschaften und geben Naziaktivisten im Betrieb Rückhalt. Verbal geben sie sich als „oppositionelle Gewerkschaft“ aus, setzen sich faktisch aber nirgends für bessere Arbeitsbedingungen der Belegschaft ein. Revolutionäre Rhetorik und sozialarbeiterisches Klein-Klein, machen sie noch lange nicht zu einer Gewerkschaft, oder gar einer Opposition.

Doch damit nicht genug: an drei zentralen Figuren von Zentrum zeigt sich deutlich, wer hinter Zentrum Automobil steckt:

Oliver Hilburger, Gründer und Vorsitzender von Zentrum Automobil, spricht bundesweit auf Pegida-Aufmärschen, AfD- und anderen rechten Veranstaltungen. Früher spielte er in einer Rechtsrockband und führte einen offiziellen Versandhandel des zwischenzeitlich verbotenen Blood&Honour-Netzwerkes.

Der NSU nutzte einen Song der Band „Noie Werte“ für ihr Bekenner*innenschreiben. Hilburger selbst musste sich darüber hinaus nicht nur vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen, er besuchte auch den NSU-Unterstützer Jan Werner im Knast.

Auch Rico Heise, erst kürzlich wieder auf den Querdenken-Demos präsent, musste sich vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen und machte dabei Falschaussagen. In der Vergangenheit war er selbst Mitveranstalter von Neonazi-Festivals.

Andreas Ziegler, der bei der Auseinandersetzung schwer verletzt wurde, war bei der „ZA“-Vereinsadresse in Untertürkheim gemeldet. Das angebliche „Opfer“, war vor dem Angriff unter anderem bei rechten Aufmärschen im pfälzischen Kandel gesichtet worden.

Antifaschismus bleibt notwendig

Während parlamentarisch mit der AfD eine Partei offen ihre rechte Hetze verbreitet, sind auch rechte Akteure in staatlichen Behörden kaum mehr Ausnahmen, sondern eher die Regel: Fast im Wochentakt kommen neue Enthüllungen von rechten Polizei-Chat-Gruppen und faschistischen Netzwerken im Polizei- und Militärapparat ans Licht. Diese Verstrickungen sind genauso wenig Einzelfälle wie der Zusammenhang zwischen Verfassungsschutz und NSU eine Überraschung darstellt.

Für uns ist daher klar: im Kampf gegen Rechts ist auf diesen Staat kein Verlass. Staat und Polizei sind nicht die Lösung, sondern Teil des Problems!

Antifaschismus heißt für uns, den Kampf gegen Rechts selbst in die Hand zu nehmen und rechten Dynamiken und Faschisten konsequent entgegenzutreten. Dazu zählt eben auch Faschisten körperliche daran zu hindern ihre Hetze zu verbreiten.

Für eine solche konsequente, antifaschistische Haltung sollen jetzt Jo und Dy, stellvertretend für die gesamte antifaschistische Bewegung, vor Gericht gezerrt werden. Es gilt weiterhin: Getroffen hat es die beiden, gemeint sind wir alle.

Solidarisch gegen Repression!

Wir werden deshalb unsere beiden Genossen vor Gericht unterstützen. Solidarität heißt für uns zusammen zu stehen. Das ist gerade dann wichtig, wenn der Staat versucht, die antifaschistische Bewegung durch Kriminalisierung und Repression zu spalten.

Polizeigewalt, öffentliche Diffamierung und Strafen bis hin zum Knast sind die Mittel, mit denen uns der Staat anzugreifen versucht. Mit unserer Solidarität können wir diese Schläge abfangen, individuelle Strafen erträglicher gestalten und vor allem verhindern, dass das Ziel der Repression, nämlich uns an unserer politischen Praxis zu hindern, erreicht wird. Daher gilt, unabhängig der Vorwürfe, den vor Gericht sitzenden Antifaschisten unsere volle Solidarität.

Kommt deshalb am Montag, den 19. April um 08.00 Uhr zur Kundgebung vor dem Oberlandesgericht.

Unterstützt Jo und Dy auch bei den folgenden Terminen, die ihr immer aktualisiert auf unserer Homepage (notwendig.org) nachschauen könnt.

Die nächsten beiden sind Montag, der 26. April sowie Montag der 3. Mai, auch jeweils um 9 Uhr am OLG.