5. & 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag

In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im „Wasen-Verfahren“ vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren hauptsächlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gefüllt. Trotzdem kommt Bewegung ins Verfahren: Während die Verteidigung am Montag mit einem Antrag das Gericht aufforderte, die U-Haft von Dy endlich zu beenden, deutete der vorsitzende Richter am Donnerstag ein Prozessende noch vor dem Sommer an: Er bat alle Anwesenden, ihre Plädoyes vorzubereiten.

Beide Prozesstage wurden, wie im Verfahren üblich, durch Einheiten der Bereitschaftspolizei abgesichert. Auch die intensiven Leibensvisitationen aller Besuchenden inklusive Röntgen der Taschen sowie die weiträumige Absperrung des Gerichtsgebäudes mit Hamburger Gittern haben nach wie vor Bestand.
Von Seiten der Nazis hält einzig die Lebensgefährtin des Hauptgeschädigten Nazis Ziegler, Christiane Schmauder, im Gerichtsgebäude das Fähnchen hoch. Sie besuchte beide Verhandlungstage und machte wie gewohnt, dank eines Presseausweises der „Jungen Freiheit“, Notizen.
Ganz untätig scheinen die Faschisten jedoch nicht zu sein: Am Mittwochabend zwischen den Prozessen flog ein augenscheinlich länger geplanter Video-Dreh von Simon Kaupert (Honorarangestellter von Zentrum Automobil) und Aktivisten der Identitären Bewegung am Stuttgarter Gewerkschaftshaus kurzfristig auf). Eine antifaschistische Intervention sorgte dafür, dass die IB‘ler Paul Klemm und Annie Huenecke sowie Simon Kaupert in Windeseile den Ort des Geschehens verließen. Fluchtfahrzeug: Der schwarze Zentrums-Van mit dem einprägsamen Kennzeichen S-ZA-2009…

Zusammenfassung 11. Prozesstag: Schlafende Nazis und viel, viel Polizei
Der mittlerweile 11. Prozesstag begann am Montagmorgen um 9.15 Uhr und endete um 16 Uhr. Nebenklageanwalt Mandic verpasste dabei unentschuldigt weite Teile der Verhandlung, er erschien erst gegen 14.30 Uhr. Gleiches gilt für den Nebenklage-Nazi Jens Dippon, der praktisch den gesamten Prozesstag schlafend im Stuhl verbrachte und erst zu seiner Zeugenvernehmung durch den vorsitzenden Richter geweckt wurde. Selbiger Richter wirkte, wie auch an vergangenen Verhandlungstagen, planlos, verwechselte ZeugInnen, kannte so gut wie nie deren Rolle im Verfahren und gab an vergangenen Tagen getätige Aussagen falsch wieder.

Als erster Zeuge war ein Kriminalhauptkommissar des LKA Baden-Württemberg als Sachverständiger zu „Schusswaffen und Spuren“ geladen. Hintergrund ist ein in Tatortnähe gefundenes, zwei-kartuschiges und voll geladenes Tierabwehrgerät, welches dem Angeklagten Antifaschisten Dy zugeordnet wird. Mit dem vermeintlichen Einsatz wird die U-Haft für Dy mitbegründet. Die Verteidigung bezweifelt jedoch aufgrund der vollen Ladung, dass das Gerät je eingesetzt wurde. Auch um diese Frage zu klären, war der Sachverständige geladen.

Dieser gab zu Protokoll, dass das Tierabwehrgerät nicht unter das Waffengesetz falle und handelsüblich erworben werden könne. Er hatte bei seinen Untersuchungen einen Probeschuss abgefeuert und diesen Versuch dokumentiert. Durch den LKA-Versuch lässt sich aber im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob das Gerät bereits zuvor genutzt worden war. Die volle Ladung bei auffinden lässt eine vorherige Nutzung aber relativ unrealistisch erscheinen: Beide Kartuschen können laut Waffentechniker nur im Verbund und mit etwas Zeit gewechselt werden. Leere Kartuschen wurden am Tatort sowie in der Nähe jedoch nicht gefunden. Des Weiteren äußerte sich der Kriminalhauptkommissar zu den bei Andreas Ziegler gefundenen Schlagringen. Deren Besitz, das Mitführen sowie jeglicher Umgang sei, ohne Wenn und Aber, strafbar.

Die nachfolgende Zeugin, eine Neurochirurgin des Katharinenhospitals, konnte wenig Neues zum Verfahren beitragen. Sie war geladen, weil sie einen Arztbrief verfasst hatte, welchen der Nebenklageanwalt Mandic dem Gericht vorlegte. Bei ihrer Aussage vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass sie lediglich einmal mit Andreas Ziegler gesprochen hatte und ihre Informationen maßgeblich aus Akten und Berichten stammen.

Als dritte Zeugin war eine DNA-Spezialistin des kriminaltechnischen Instituts geladen. Sie hatte alle Asservate des Verfahrens auf DNA untersucht. Ihre Aussage wurde allseitig mit Spannung erwartet, da es sich bei den wenigen belastenden Beweisen um DNA-Spuren handelt. Dy soll ein Haar gehören, das am Tierabwehrgerät eingeklemmt war. Auf den bei Jo gefundenen Handschuhen soll es DNA-Spuren von Andreas Ziegler gegeben haben.
Zum Haarfund am Tierabwehrgerät erklärte die Sachverständige, dass die Spur zu wenige Merkmale aufgewiesen hatte um sie mit der Datenbank abgleichen zu können. Beim Direktvergleich mit Dy‘s Speichel hätte es jedoch eine Übereinstimmung gegeben.
Auf beiden Schlagringen die am Tatort sichergestellt wurden habe sie DNA von Andreas Ziegler gefunden. Außer der Zieglerschen DNA sei keine weitere DNA vorhanden gewesen. Damit sei es äußerst wahrscheinlich, dass die Schlagringe dem Nazi gehörten.
Der DNA-Fund auf Arbeitshandschuhen, die bei einer Polizeikontrolle am Tattag bei Jo sichergestellt wurden, war bereits an den vergangenen Prozesstagen Thema. Im Raum stand und steht nach wie vor eine Spurenvermischung bei der fehlerhaften Beschlagnahmung und Asservierung durch die Göppinger BFE. Die BFE-Beamten hatten die Handschuhe und Kleidung mehrerer Durchsuchter mit den gleichen Einsatz-Leder-Handschuhen angefasst sowie auf „Haufen“ im Kofferraum eines Einsatzfahrzeugs deponiert.
Die DNA-Sachverständige gab auf mehrere Rückfragen der Verteidigung zu Protokoll, dass eine Spurenübertragung durch eine derartige Sicherstellung sehr wohl möglich sei. Es sei sogar möglich, dass sich die DNA von Ziegler zuvor auf einem anderen Kleidungsstück befunden habe und sich durch die Vermischung dann vollständig abgelöst habe.
Als Sachverständige habe sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht gewusst, dass Handschuhe und Kleidung bei der Sicherstellung nicht getrennt, sondern gemeinsam verpackt worden waren.

Die Verteidigung nahm die Aussagen der beiden Sachverständigen zum Anlass in einer Erklärung die Aufhebung des Haftbefehls gegen Dy zu beantragen. Als Begründung führte Sie die zuvor getätigten Aussagen der beiden ZeugInnen an. Ein dringender Tatverdacht gegen Dy sei nicht gegeben, die Haarspur sei eine Minimalspur und deute zudem nicht darauf hin, dass Dy das Gerät benutzt habe. Weder am Griff noch sonst wo sei weitere DNA gefunden worden. Hinzu komme, dass nicht mehr zu klären sei, ob das Gerät überhaupt verwenden worden sei. Die Aussage einer Vetrauensperson, die Dy belastet, sei schwammig und könne ein Gerücht oder gar eine Lüge sein. Sie hätte somit keinen Beweiswert, auch weil der VP-Führer bei seiner Aussage vor Gericht keine weiteren Angaben zur Quelle und zum Inhalt gemacht hatte. Auf derartige Indizien könne sich kein Haftbefehl stützen.
Die Staatsanwaltschaft widersprach den Ausführungen der Verteidigung. In ihren Augen habe sich an der Beweislage nichts geändert, die Gründe für einen Haftbefehl seien nach wie vor gegeben. Das Gericht kündigte eine Entscheidung für einen der kommenden Verhandlungstage an.

Als vierte Zeugin war eine Polizistin der Ermittlungsgruppe Arena geladen. Sie hatte in der EG-Arbeit die Videos von Simon Kaupert sowie die bei Durchsuchungen aufgefundenen Handys ausgewertet und hatte bereits am vergangenen Prozesstag ausgesagt. Grund für ihre neuerliche Anwesenheit waren offene Fragen der Nebenklageanwälte Mandic und Löffler zu Chattgruppen. Beide wollten jedoch am heutigen Prozesstag urplötzlich keine Fragen mehr stellen.

Der fünfte Zeuge war ein 36-jähriger Kriminaloberkommissar der Abteilung Staatsschutz aus Waiblingen. Er hatte Bilder aus den Kaupert-Videos mit der bei Jo sichergestellten Kleidung verglichen. Vor Gericht gab er an, die Kleidungsstücke (ein grauer Pulli und helle Handschuhe) eindeutig einem verpixelten Bild zuordnen zu können. Das Erkennen auf den Bildern wirkte jedoch sehr konstruiert. Als hätte der Beamte bewusst versucht Jo‘s Klamotten im Video wiederzufinden.
Aus dem gleichen Grund, Abgleich der Bilder mit Asservaten, war dann auch ein 28-jähriger Polizeikommissar aus der Ermittlungsgruppe Wasen geladen. Er wurde jedoch zügig wieder aus dem Zeugenstand entlassen, weil er sehr patzig reagierte und einen äußerst unglaubwürdigen Eindruck hinterließ.

Anschließend folgte der Auftritt des Nebenklage-Nazis Jens Dippon. Dieser sollte ein zweites Mal als Zeuge aussagen, reagierte jedoch nicht auf die Aufrufe von der Richterbank. Er schlief. Nach einer Pause, in der Dippon geweckt wurde, konnte die Verhandlung fortgesetzt werden. Gegenstand der neuerlichen Vernehmung war die Schwere der Dipponschen Verletzung sowie die Frage, ob Dippon von Andreas Zieglers Einsatz als Personenschützer von ZA-Kopf Oliver Hilburger Kenntnis hatte. Jens Dippon sagte aus, dass er auf seinem verletzten Auge lediglich fünf Prozent Sehkraft habe. Andreas Ziegler kenne er nur flüchtig, er selbst sei nie als Personenschützer unterwegs gewesen. Auf Ringe an Zieglers Hand habe er nicht geachtet.

Nach Dippon musste auch der Nebenklage-Nazi Ingo Thut ein weiteres Mal in den Zeugenstand. Auch er wurde zum Personenschutz befragt. Thut sagte aus, dass sie normalerweise bei Zentrum über Schutz sprechen würden – am Tattag sei dies jedoch nicht geschehen. Diese Aussage widerspricht jedoch allen bisherigen Erkenntnissen, wonach gleich mehrere ZA-Mitglieder und Externe am Tattag zum Schutz der ZA-Köpfe eingesetzt und augenscheinlich bewaffnet waren.
Auch Ingo Thut will bei Andreas Ziegler keine Ringe gesehen haben, eine Person die sich am Boden liegenden, verletzten Ziegler zu schaffen gemacht habe, sei ihm nicht aufgefallen. Nur eine alte Frau habe erste Hilfe geleistet.

Nach dem ZeugInnen-Marathon folgten Anträge und Stellungnahmen von Nebenklage und Verteidigung. Der CDU-Landtagsabgeordneter und Nebenklageanwalt Reinhard Löffler möchte als anwaltlicher Beistand beigeordnet werden. Das Verfahren sei für seinen Mandanten zu komplex, als dass er diesem alleine folgen könnte.
Die Verteidigung regte an, einen unabhängigen Sachverständigen zur DNA-Frage zu laden. Die heutige Zeugin habe tendenziös und unwissenschaftlich geantwortet und argumentiert („Es ist schon möglich, dass DNA übertragen wurde, aber das glaube ich persönlich nicht.“)
Zudem will die Verteidigung ZA-Kopf Oliver Hilburger laden, weil diesem ein polizeilicher Ermittlungsbericht zugespielt wurde und die Rolle des Personenschutzes am Tattag weiter ungeklärt sei.
Der Vorsitzende hält beide Anliegen für unnötig, es scheint so, als wolle die Kammer das Verfahren noch vor August zu Ende bringen. Eine Annahme, die dann am 12. Prozesstag bestätigt wurde.

Zusammenfassung 12. Prozesstag: Verfahren vor der Sommerpause zu Ende bringen
Der zweite Prozesstag in der Kalenderwoche 27 begann um 9.15 Uhr und endete bereits um 13.15 Uhr. Als ZeugInnen waren lediglich vier BeamtInnen des Göppinger BFE geladen. Alle hatten sich am Tattag an der Fahndungsmaßnahme beteiligt und waren in der Folge an der Durchsuchung der Gruppe um Jo im Stuttgarter Stadtteil Wangen beteiligt. Sie waren nachträglich geladen worden um zu klären, wie die Beweismittel, die bei Jo und anderen beschlagnahmt worden waren, asserviert wurden. KeineR der ZeugInnen hatte jedoch unmittelbar mit den Durchsuchungen zu tun. Sie hatten nur Formulare ausgefüllt sowie Tüten beschriftet und befüllt – das aber in Teilen ohne Handschuhe.

Nach den kurzen ZeugInnenaussagen wurden noch mehrere Beweismittel ins Verfahren eingeführt, darunter auch eine, bei Jo‘s Hausdurchsuchung gefundene, Broschüre zu Zentrum Automobil. Der vorsitzende Richter ließ es sich nicht nehmen die Einleitung des, von zwei Antifa-Gruppen aus Stuttgart und dem Rems-Murr-Kreis veröffentlichten, Textes selbst vorzulesen:
„Rechte Betriebsarbeit ist […] auf Demagogie angewiesen, sie verspricht den ArbeiterInnen sehr viel, wie etwa einen „unabhängigen Betriebsrat“ oder eine starke Front gegen die Konzernspitzen, sie wird diese Versprechungen aber nie einlösen können oder müssen. Denn als Rechte leugnen Organisationen wie “Zentrum” und die “AfD” die Spaltung der Gesellschaft in Klassen und den Klassenkampf. Wer aber für ArbeiterInnen etwas durchsetzen will, muss sich eingestehen, dass es diese grundsätzlichen Widersprüche in der Gesellschaft gibt. “Deutsche ArbeiterInnen” haben eben nicht dieselben Interessen, wie “deutsche Kapitalisten”, auch nicht, weil sie “deutsch” sind.“
Die Broschüre ist öffentlich und kann auf der Homepage der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart gelesen und runtergeladen werden.

Nebenklageanwalt Mandic nutzte die ZeugInnen-freie-Zeit für einen weiteren Antrag. Er wolle die bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Handys selbst einsehen. In bekannter Anti-Antifa-Manier interessierte er sich insbesondere für Chatgruppen. Diese wolle er selbst lesen und dokumentieren, weil er der Polizei nicht vertraue.
Die Verteidigung lehnte das durchschaubare Manöver ab, die Kammer gab an zum nächsten Verhandlungstag eine Entscheidung zu fällen, zuvor müsse Mandic aber die haarsträubenden Fehler in der Antragsstellung korrigieren. Zudem erhalte er, wenn überhaupt, die umfänglichen Auslesebericht. Diese seien mit der Software „UFED“ hergestellt worden. Man werde die Handys Mandic nicht aushändigen, aber in Zusammenarbeit mit der Polizei klären inwieweit es überhaupt Gesamtberichte der auf den Handys gefundenen Daten gibt.

Den Schlusspunkt des Verhandlungstages setzte das Referat der medizinischen Sachverständigen. Sie hatte ein rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen der Nazis Dippon, Thut und Ziegler angefertigt. Im Anschluss an ihren Vortrag wurden von Seiten des Gerichts, der Nebenklage und der Verteidigung Nachfragen gestellt. Die wesentlichen Erkenntnisse:
– Die Sachverständige schloss aus, dass die Verletzungen der Nazis durch den Einsatz von Schlagringen zustande gekommen sind. Dieser Umstand ist, neben der DNA, ein weiterer Beleg dafür, dass die am Tatort aufgefundenen Schlagringe den Nazis zuzuordnen sind.
– Der Schädelbruch von Ziegler rührt aller Wahrscheinlichkeit nach von dessen Sturz her und wurde nicht durch Schläge oder Tritte verursacht.
– Die Augenverletzungen von Dippon sind maßgeblich auf dessen Brille zurückzuführen. Sehr wahrscheinlich hat ein Schlag auf die Brille diese eingedrückt und eine Einblutung im Auge verursacht. Dippon hat auf dem verletzten Auge eine restliche Sehkraft von fünf Prozent.
– Alle Verletzungen sprechen für den Einsatz von „stumpfer Gewalt“, lediglich einige Hautrötungen deuten auf den Einsatz von Reizgas hin.

– Verletzungen von Jo oder Dy konnte die Sachverständige weder untersuchen noch dokumentieren. Die angeblich zu sehende Handrötung auf den Bildern von Jos Verhaftung am Tattag konnte sie nicht bestätigen und zum Zeitpunkt von Dys Verhaftung war keine Armverletzung zu erkennen.

Während der Fragerunde legte die Kammer mit ihren Fragen großen Wert darauf feststellen zu lassen, dass alle Verletzungen der Nazis durch Tritte und Schläge verursacht wurden. Zwar widersprach hier die Sachverständige, dennoch lässt sich hier bereits eine Tendenz in der gerichtlichen Wertung ablesen. Hinzu kommt, dass die Kammer seit zwei Verhandlungstagen auf einen schnellen Verfahrensabschluss drängt. Bereits für den kommenden Prozesstag ist, neben dem Bericht der Jugendgerichtshilfe, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft geplant.

Das Verfahren wird am 12. Juli 2021 fortgesetzt. Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8 Uhr auf.