22. Juli 2021: Bericht zum 15. Prozesstag

Auch am 15. Prozesstag gegen Jo & Dy fanden sich etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein.
Nachdem schon im Vorfeld vermutet wurde, dass an diesem Prozesstag keine Plädoyers
verlesen werden würden, hat sich schon zu Beginn der Verhandlung herausgestellt,
dass ein Urteil wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird.
Grund waren auch hier wieder Anträge der Nebenklage, sowie ein vom
Richter angeordnetes Gutachten.
Andreas Ziegler und seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder waren
auch heute wieder nicht anwesend. Protokoll für die Rechten führte, wie schon am Montag, der bekannte Fellbacher Nazi Michael Stecher.
Der Prozesstag begann um 14:20 Uhr und endete bereits um 14:50 Uhr.

Gleich zu Beginn des Verhandlungstages war das Hauptthema wie schon
zuletzt die Augenverletzung des Geschädigten Dippon. Da die untersuchende Augenärztin keine fundierten Aussagen zur Sehkraft ihres Patienten machen konnte, wurde vom Richter ein augenärztliches Gutachten bei der Universitätsklinik Tübingen in
Auftrag gegeben. Der wirkliche Grad der Verletzung Dippons ist letztlich für das Verfahren ein entscheidender Punkt und soll durch dieses Gutachten abschließend geklärt werden.

Anschließend ging es um den Befangenheitsantrag der Nebenklage gegenüber
dem Vorsitzenden Richter Dr. Steinbach und den Antrag auf Einsichtnahme der
beschlagnahmten Handys. Beide wurden von der Strafkammer abgelehnt.
Daraufhin legte Nazi-Anwalt Mandic Beschwerde gegen diesen Beschluss ein, was zu
Kopfschütteln bei sämtlichen Beteiligten führte.
Am Ende brachten die Nebenklage-Anwälte dann sämtliche
VerfahrensteilnehmerInnen endgültig gegen sich auf. Sie beantragten erneut
die Vorladung des Chefs von Zentrum Automobil, Oliver Hilburger. Begründet wurde das mit fadenscheinigen Argumenten wie der angeblichen Hetze der IG Metall und Fotos die von Zentrumsmitarbeitern gemacht worden seien.
Der Vorsitzende Richter entgegnete diesem Antrag sichtlich sauer, er hätte noch nie erlebt, dass die Nebenklage absichtlich ein Verfahren
dermaßen in die Länge ziehe, ohne neuen Beweiswert oder sichtbare
Erkenntnisse einzubringen. Außerdem wurde sich wiederholt nicht an
Absprachen zur Einhaltung der Fristen bezüglich der Beweisanträge
gehalten. Ein Ende des Verfahrens im Sommer ist daher unwahrscheinlich.

Beim nächsten Termin am 11.08.2021 um 14 Uhr wird über einen Teil der
Nebenklageanträge entschieden. Da beide Anwälte der Verteidigung an diesem
Tag nicht im Gericht anwesend sein werden, werden dort keine verfahrensrelevanten
Ergebnisse zu erwarten sein.
Das Ergebnis des medizinischen Gutachtens ist erst Ende September zu
erwarten, daher dürfte mit einem Urteil auch erst im Oktober zu rechnen
sein.
Trotz den Verzögerungen rufen wir auch weiterhin zur solidarischen
Prozessbeobachtung auf und werden jeden Prozesstag vor Ort begleiten.