[Interview] mit dem Radio Dreyeckland

Anlässlich des baldigen Endes im Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy sprach ein Sprecher der Antirepressionskampagne “Antifasschismus bleibt notwendig” mit dem Radio Dreyeckland.
Hintergründe und aktuelle Einschätzungen zum Verfahren, eine Beurteilung über die Indizien sowie die Planungen zur Urteilsverkündung hört ihr in der Sendung.
Viel Spaß

Indizienprozess gegen Antifas in Stuttgart:

https://rdl.de/beitrag/indizienprozess-gegen-antifas-stuttgart

 

 

Freiheit für alle Antifas – Linke Politik verteidigen!

Seit einiger Zeit sehen wir uns antifaschistische Bewegung zunehmend mit harten Repressionsschlägen und Kriminalisierungsversuchen konfrontiert.

In Stuttgart sind es gleich drei Antifaschisten, die wegen ihres politischen Engagements die volle Härte des Staates zu spüren bekommen sollen: Findus musste nach einer Reihe von Verurteilungen wegen politischer Aktionen eine zweieinhalb jährige Haftstrafe antreten. Jo und Dy, denen die Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Faschisten vorgeworfen wird, sollen nach einem Indizienprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Anfang September begann ein medial groß inszeniertes Verfahren gegen mehrere Antifaschist:innen aus Leipzig, die als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden, weil sie gezielte Aktionen gegen die militante Naziszene durchgeführt haben sollen. Lina, eine der Angeklagten, sitzt seit vergangenem November in Untersuchungshaft.

An den Angeklagten werden Exempel statuiert. Haftstrafen und aufwendigen Prozesse werden an Einzelnen vorgeführt, sollen aber eine ganze politische Bewegung treffen, die diesem Staat ein Dorn im Auge ist – die für linke Politik im Gesamten aber im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig ist:

Antifaschismus. Den Anfängen wehren!

Demo: Samstag, 23. Oktober 16 Uhr, Lautenschlager Str. (HBF)

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Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Nach sechs Monaten Verhandlung im sogenannten „Wasenverfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy ist nun endgültig eine Urteilsverkündung terminiert. Beiden wird vorgeworfen am Rande einer Querdenken-Demonstration an einem Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein.

 

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien:
Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.
Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Immer wieder werden rassistische Chatgruppe bei der Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreihen wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. Und immer häufiger werden Menschen, die nicht in das Weltbild von Nazis passen angegriffen und ermordet.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zur Urteilsverkündung!
Mittwoch, 13. Oktober ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

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27. September 2021: Bericht zum 19.Prozesstag

Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete.

Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten.
Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen.
In dem aktuell stattfinden Prozess gegen eben diese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle.
Als keiner der beiden Zeugen belastende Aussagen treffen konnte wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend.

Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden.
Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneute Ablehnung des Antrags kündigte Mandic einen abermaligen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an.

Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr.
Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt.

Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden.

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

Informationsveranstaltung “Antifaschismus bleibt notwendig”

Seit April diesen Jahres läuft der Prozess gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy vor dem Landgericht. Beiden wird vorgeworfen, an einer Auseinandersetzung mit Faschisten des rechten Betriebsprojektes “Zentrum Automobil” beteiligt gewesen zu sein.
Als Antirepressionskampagne “Antifaschismus bleibt notwendig” unterstützen wir die Betroffenen der Repression, begleiten die Prozesse und schaffen eine Gegenöffentlichkeit zu dem Verfahren.

Mit einer Informationsveranstaltung möchten wir unsere Erfahrungen aus unserer Arbeit und der Prozessbegleitung kollektivieren und diskutieren. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Wie stehen wir zu den Anklagepunkten? Welche Rolle spielen die Faschisten im Prozess? Wie verhält sich die Staatsanwaltschaft und wie können wir auf ein mögliches Urteil reagieren?

All das möchten wir am 4. September um 17.00 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann beantworten.

Außerdem wird es weitere Informationen zur bundesweiten Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen in Leipzig geben. Dort stehen ab dem 8. September 2021 vier Antifaschist:innen, unter ihnen die inhaftierte Antifaschistin Lina, vor Gericht.

Tickets für die Demonstration in Leipzig, sowie neue Shirts der Antirepressionskampagne “Antifaschismus bleibt notwendig” bekommt ihr ebenfalls bei der Veranstaltung.

 

Bundesweiten Demonstration am 18.09.2021 in Leipzig

Am 08. September beginnt der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschist:innen vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Genau wie der Antifaschist Dy sitzt auch Lina seit November 2020 In Untersuchungshaft. Allen wird vorgeworfen an Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu sein.

Die Repression, im Verfahren gegen Jo und Dy, sowie gegen die Antifaschist:innen aus dem Osten hat zum Ziel einen konsequenten Antifaschismus zu kriminalisieren, die antifaschistische Bewegung anhand der Gewaltfrage in gut und böse zu spalten und damit letztendlich zu schwächen.

Wenn der Staat Antifaschist:innen aufgrund ihres Handelns aktiv angreift, während Nazis sich weiter bewaffnen, enge Kontakte in Sicherheitsbehörden pflegen und immer mehr zu tödlichen Gefahr für Teile der Gesellschaft werden, ist es absolut notwendig zusammenzustehen und die Angriffe mit gemeinsamer Solidarität zu beantworten.

Am 18. September findet deshalb im Rahmen der “Wir sind alle LinX” – Kampagne eine bundesweite Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus in Leipzig statt.

Den Aufruf der Wir sind alle LinX – Kampagne findet ihr hier:

Die bundesweite Plattform “Perspektive Kommunismus” ruft zu einem revolutionären Block auf der Demonstration auf.  Seht selbst:

Auch aus Stuttgart wird es eine Anfahrt nach Leipzig geben. Alle Infos sowie Tickets bekommt ihr im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstraße 105, 70199 Stuttgart)

 

 

Gegen die Kriminalisierung von Antifas – CDU wegsperren!

Am 08. September startet der Prozess gegen Lina und weitere Antifaschist:innen der sog. „Gruppe E.“ vor dem OLG in Dresden, gegen Jo und Dy, 2 Antifas aus Stuttgart, läuft seit 5 Monaten vor dem Landgericht ein Verfahren. Lina und Dy sitzen, genauso wie ein weiterer Antifa aus Stuttgart, Findus, momentan im Knast.

In all diesen Repressionsfällen spielt die CDU nochmals eine besondere Rolle: die „Soko Linx“, die in Sachsen u.a. die Ermittlungen gegen die „Gruppe E.“ leitet ist nichts anderes als ein Wahlkampfprojekt des dortigen CDU-Innenministers Roland Wöller. Sein Amtskollege aus Baden-Württemberg Thomas Strobl steht ihm dabei in nichts nach und kommentierte die Hausdurchsuchungen im Juli 2020 gegen Antifas mit den Worten: „Wir kriegen euch“. Im Verfahren gegen Jo und Dy werden die Nazis der Nebenklage von CDU-Landtagsabgeordneten Reinhard Löffler verteidigt.

Diese Liste lässt sich noch weiter fortsetzen: mit CDU´lern, die auf Migrant:innen schießen und den unzähligen Verschärfungen von Polizei- und Strafgesetzen, an denen die CDU in den letzten Jahren beteiligt gewesen ist.

Bundesweit nimmt gerade Repression gegen Linke und insbesondere Antifaschist:innen zu, umso wichtiger ist es, Verantwortliche hierfür zu benennen und Solidarität zu organisieren.

Kommt zur Kundgebung am Freitag, den 03. September um 17 Uhr auf dem Marienplatz in Stuttgart.

Am 18. September findet eine bundesweite Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus in Leipzig statt. Im Rahmen der Mobilisierung findet neben der Kundgebung auch eine Veranstaltung statt. Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ wollen wir auf den aktuellen Stand des Gerichtsverfahrens eingehen, unsere Erfahrungen und Einschätzungen teilen. Zusätzlich wird es Informationen und Hintergründe rund um die Demo in Leipzig geben, sowie Tickets für eine gemeinsame Anreise:

Infoveranstaltung: Samstag, 04. September 17 Uhr Linkes Zentrum Lilo Herrmann

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