Urteilsverkündung im Antifa-Ost-Verfahren: Aufruf zur Kundgebung

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten wegen militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen nicht nur die Beteiligung an diesen, sondern auch die Bildung einer „kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.
Seit über 2 Jahren sitzt die Antifaschistin Lina deshalb in Untersuchungshaft.

 

Der Prozess neigt sich dem Ende und ein Urteil ist zeitnah erwartbar. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Verfahren mit hohen Haftstrafen enden wird und ein Exempel an den Antifaschist:innen statuiert werden soll. So forderte die General Bundesanwaltschaft bei drei Beschuldigten Haftstrafen in Höhe von über 3 Jahren und eine Haftstrafe von 8 Jahren für Lina.

Das Verfahren sowie die erwartbaren Urteile sind Höhepunkt und Ausdruck einer langen staatlichen Verfolgung gegen Antifaschist:innen im Osten, die sich in der Gründung einer eigens eingerichteten SoKo, regelmäßigen Hausdurchsuchungen und weiteren Verfahren zeigt.

Damit reiht sich das Verfahren und die Kriminalisierung ein in eine deutliche Zunahme der Repression gegen linke Aktivist:innen und Antifaschist:innen bundesweit.

Diese Repression zielt darauf ab, einen selbstbestimmten Antifaschismus und eine militante Praxis, die sich fernab staatlicher Kontrolle organisiert zu kriminalisieren und zu unterbinden. Repression geht uns deshalb alle an: wenn einzelne stellvertretend für den antifaschistische Kampf angegriffen wird, dann werden wir alle getroffen.

Deshalb solidarisieren wir uns mit den angeklagten im Antifa-Ost Verfahren. Deshalb stellen wir uns der Repression mit der Fortführung unseres Kampfs entgegen.

Denn: der Kampf gegen Rechts ist und bleibt notwendig und legitim. Gerade in Zeiten in denen Proteste gegen Geflüchtetenunterkünfte wieder zunehmen, rechte im Parlament an Zustimmung gewinnen und versuchen in Betrieben und auf der Straße Fuß zu fassen, ist es wichtig sich den Rechten frühestmöglich und mit verschiedenen Aktionsformen in den Weg stellen und Widerstand zu organisieren. Antifaschistisch, offensiv und solidarisch.
Kommt am Tag der Urteilsverkündung um 19 Uhr auf den Marienplatz, und lasst uns gemeinsam zeigen, dass Solidarität unsere Antwort ist auf ihre Repression.

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

[Solidaritätserklärung] Wir lassen uns nicht spalten! Antifaschismus bleibt notwendig

Das Bündnis Gemeinsam & Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen hat eine Solidaritätserklärung mit den bundesweit krimnalisierten Antifas geschrieben. Lest selbst!

Das Bündnis „Gemeinsam und Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen“ zeigt sich besorgt über die wachsende Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit im Bundesgebiet. Immer öfter gerät die antifaschistische Bewegung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig nehmen extrem rechte Bewegungen, auch im Umfeld der Querdenker*innenbewegungen neuen Schwung auf. Während Rassisten morden wie in Halle oder Hanau wird der gesellschaftliche Widerstand gegen den Rechtsruck polizeilich stark verfolgt. In fragwürdigen Indizienprozessen werden Antifaschist*innen zu langen Haftstrafen verurteilt oder der Besitz eines Hammers begründet bereits die Existenz einer terroristischen Vereinigung. Gerade in diesen Prozessen bleiben viele Tatvorwürfe strittig. Gleichzeitig sollen sie Antifaschist*innen in Deutschland in Angst versetzen und den Druck erhöhen.

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23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

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Freiheit für alle Antifas – Demo am 23. Oktober

Der Prozess gegen Jo und Dy ist vorbei. Das Landgericht hat Jo zu 4,5 und Dy zu 5,5 Jahre Haft verurteilt – ein politisches Urteil, das uns nicht überrascht. Es soll abschrecken, einschüchtern und spalten.
Doch wir sind uns gewiss darüber, das der antifaschistische Kampf weiterhin notwendig ist und auf verschiedenen Ebenen geführt werden muss. Notwendig, um Raum und Möglichkeiten zu schaffen für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus.

Unser Kampf lebt von der Solidarität mit allen Einzelnen, die stellvertretend für unsere Bewegung vor Gericht gezerrt und in den Knast gesperrt werden. Deshalb gehen wir mit dieser Demonstration in die Offensive und durchbrechen die Ohnmacht, in Solidarität mit Jo, Dy, Lina, Findus, Adel, Kevin und allen Linken, die wegen ihrer Überzeugung & Aktivität von Repression betroffen sind!

Kommt zur Demo am Samstag, den 23. Oktober in Stuttgart. Los geht’s um 16 Uhr in der Lautenschlagestraße am Bahnhof.

Aufruf zur Demo:

Seit einiger Zeit sehen wir uns antifaschistische Bewegung zunehmend mit harten Repressionsschlägen und Kriminalisierungsversuchen konfrontiert.

In Stuttgart sind es gleich drei Antifaschisten, die wegen ihres politischen Engagements die volle Härte des Staates zu spüren bekommen sollen: Findus musste nach einer Reihe von Verurteilungen wegen politischer Aktionen eine zweieinhalb jährige Haftstrafe antreten. Jo und Dy, denen die Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Faschisten vorgeworfen wird, sollen nach einem Indizienprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Anfang September begann ein medial groß inszeniertes Verfahren gegen mehrere Antifaschist:innen aus Leipzig, die als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden, weil sie gezielte Aktionen gegen die militante Naziszene durchgeführt haben sollen. Lina, eine der Angeklagten, sitzt seit vergangenem November in Untersuchungshaft.

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Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

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Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Nach sechs Monaten Verhandlung im sogenannten „Wasenverfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy ist nun endgültig eine Urteilsverkündung terminiert. Beiden wird vorgeworfen am Rande einer Querdenken-Demonstration an einem Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein.

 

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien:
Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.
Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Immer wieder werden rassistische Chatgruppe bei der Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreihen wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. Und immer häufiger werden Menschen, die nicht in das Weltbild von Nazis passen angegriffen und ermordet.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zur Urteilsverkündung!
Mittwoch, 13. Oktober ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

Bundesweiten Demonstration am 18.09.2021 in Leipzig

Am 08. September beginnt der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschist:innen vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Genau wie der Antifaschist Dy sitzt auch Lina seit November 2020 In Untersuchungshaft. Allen wird vorgeworfen an Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu sein.

Die Repression, im Verfahren gegen Jo und Dy, sowie gegen die Antifaschist:innen aus dem Osten hat zum Ziel einen konsequenten Antifaschismus zu kriminalisieren, die antifaschistische Bewegung anhand der Gewaltfrage in gut und böse zu spalten und damit letztendlich zu schwächen.

Wenn der Staat Antifaschist:innen aufgrund ihres Handelns aktiv angreift, während Nazis sich weiter bewaffnen, enge Kontakte in Sicherheitsbehörden pflegen und immer mehr zu tödlichen Gefahr für Teile der Gesellschaft werden, ist es absolut notwendig zusammenzustehen und die Angriffe mit gemeinsamer Solidarität zu beantworten.

Am 18. September findet deshalb im Rahmen der “Wir sind alle LinX” – Kampagne eine bundesweite Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus in Leipzig statt.

Den Aufruf der Wir sind alle LinX – Kampagne findet ihr hier:

Die bundesweite Plattform “Perspektive Kommunismus” ruft zu einem revolutionären Block auf der Demonstration auf.  Seht selbst:

Auch aus Stuttgart wird es eine Anfahrt nach Leipzig geben. Alle Infos sowie Tickets bekommt ihr im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstraße 105, 70199 Stuttgart)

 

 

19. Juli 2021: Bericht zum 14. Prozesstag

Etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem mittlerweile 14. Verhandlungstag des „Wasen-Verfahren” im Gerichtsgebäude des OLG neben der JVA in Stuttgart-Stammheim bei. Eigentlich waren für diesen Montag die Plädoyes aller Seite angekündigt, zu deren Vortrag kam es letztlich aber nicht. Grund waren mehrere von den Nebenklage-Anwälten vorgebrachte Beweisanträge, die das Verfahren vorerst verlängern. Eine Urteilsverkündung ist frühestens Mitte August, vielleicht auch erst Anfang September wahrscheinlich.

Die Hauptgeschädigte Nazi Andreas Ziegler nahm wie seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder nicht am Prozess teil, dafür protokollierte der mit Presseausweis ausgestattete Nazi Michael Stecher fleißig die Ereignisse im Gerichtssaal. Der Prozess begann um 09:00 Uhr und endete um 15:00 Uhr.

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