[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Haftantritt von Jo am 22.08. – Antifa bleibt notwendig!

Am 21. Juli 2022 wurde unerwartet und ohne vorherige Ankündigung die Revision von Jo und Dy gegen das Urteil aus Oktober 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgelehnt. Dieser beruft sich hier auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft – die in Revisionsverfahren zuständig ist – ohne auf die Argumentation der Verteidigung auch nur im Grundsatz einzugehen. Damit sind die Urteile über 5,5 bzw. 4,5 Jahre gegen Dy und Jo final und beide müssen in den Knast.

Dy wird nun am 10. August in den Normalvollzug nach Bruchsal verlegt, nachdem er knapp 2 Jahre in Stammheim in U-Haft saß. Schon eine Woche später wurde Jo sein Haftantrittstermin verkündet: er muss bereits am 22. August 2022 seine Reststrafe von 4 Jahren in der JVA Ravensburg antreten.

Diesen Anlass werden wir nicht unkommentiert lassen! Es ist klar, dass Jo nicht alleine nach Ravensburg fahren wird. Wenn dieser Staat uns unsere Genoss:innen nimmt, sie für Jahre einkerkert und versucht, diese so zu brechen, zu isolieren und aus dem politischen Prozess draußen herauszutrennen, dann dürfen wir das nicht zulassen. Gerade dann gilt es einerseits, den Kampf unserer Gefangenen, das konsequente Vorgehen gegen Rechte und Faschos fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits auch sie nicht zu vergessen und die politische Isolation des Knastes bestmöglich zu durchbrechen.

Haltet euch Montag, den 22. Juli frei und achtet auf weitere Ankündigungen! Schreibt den Gefangenen in den Knästen Briefe, um ihren tristen Alltag zu durchbrechen und zeigt euch solidarisch!

Antifaschismus bleibt Notwendig!

Zur Vorbereitung der Aktivitäten läd die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ am Samstag, den 13.08. ab 10 Uhr zu einem Treffen ein.

[Silvestermobi-Stuttgart] Gegenmacht statt Ohnmacht – Klassenjustiz zurückschlagen!

Um die Gefangenen solidarisch zu grüßen und gegen Repression und Klassenjustiz auf die Straße zu gehen, finden in Stuttgart seit Jahrzehnten revolutionäre Silvesterspaziergänge an der JVA Stuttgart-Stammheim statt. Auch dieses Jahr wird es einen Knastspaziergang geben.

Aktuell sitzt, neben vielen anderen Gefangenen, auch der Antifaschist und kurdische Aktivist Dy in Stammheim in Untersuchungshaft.

“Mit dem Jahr 2021 geht ein Jahr zu Ende, das von besonders harten staatlichen Angriffen auf Linke in Stuttgart geprägt war. Die langen Knasturteile gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy im sogenannten Wasen Prozess sowie die Haftstrafe für den Antifaschisten Findus haben den Knast als bisher härtestes Mittel der deutschen Repressionsbehörden für die antifaschistische und revolutionäre Bewegung in Stuttgart sehr konkret werden lassen. Fern war der Knast jedoch auch in den letzten Jahren nie. Lange waren es vor allem türkische und kurdische Revolutionär:innen, die mit dem „Terrorparagraphen“ §129b für ihre angebliche Mitgliedschaft in der PKK oder in türkischen kommunistischen Parteien in den Knast gesteckt wurden und immer wieder saßen einzelne Antifaschisten ein, denen handgreifliche Auseinandersetzungen mit Faschisten zum Vorwurf gemacht wurden.

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Freiheit für alle Antifas – Demo am 23. Oktober

Der Prozess gegen Jo und Dy ist vorbei. Das Landgericht hat Jo zu 4,5 und Dy zu 5,5 Jahre Haft verurteilt – ein politisches Urteil, das uns nicht überrascht. Es soll abschrecken, einschüchtern und spalten.
Doch wir sind uns gewiss darüber, das der antifaschistische Kampf weiterhin notwendig ist und auf verschiedenen Ebenen geführt werden muss. Notwendig, um Raum und Möglichkeiten zu schaffen für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus.

Unser Kampf lebt von der Solidarität mit allen Einzelnen, die stellvertretend für unsere Bewegung vor Gericht gezerrt und in den Knast gesperrt werden. Deshalb gehen wir mit dieser Demonstration in die Offensive und durchbrechen die Ohnmacht, in Solidarität mit Jo, Dy, Lina, Findus, Adel, Kevin und allen Linken, die wegen ihrer Überzeugung & Aktivität von Repression betroffen sind!

Kommt zur Demo am Samstag, den 23. Oktober in Stuttgart. Los geht’s um 16 Uhr in der Lautenschlagestraße am Bahnhof.

Aufruf zur Demo:

Seit einiger Zeit sehen wir uns antifaschistische Bewegung zunehmend mit harten Repressionsschlägen und Kriminalisierungsversuchen konfrontiert.

In Stuttgart sind es gleich drei Antifaschisten, die wegen ihres politischen Engagements die volle Härte des Staates zu spüren bekommen sollen: Findus musste nach einer Reihe von Verurteilungen wegen politischer Aktionen eine zweieinhalb jährige Haftstrafe antreten. Jo und Dy, denen die Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Faschisten vorgeworfen wird, sollen nach einem Indizienprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Anfang September begann ein medial groß inszeniertes Verfahren gegen mehrere Antifaschist:innen aus Leipzig, die als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden, weil sie gezielte Aktionen gegen die militante Naziszene durchgeführt haben sollen. Lina, eine der Angeklagten, sitzt seit vergangenem November in Untersuchungshaft.

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13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

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22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

Infoveranstaltung:Wir sind alle Antifa – Wir sind alle LinX”

Während Rechte sich im Land für einen Tag X bewaffnen und organisieren nahezu wöchentlich neu Verbindungen von Polizei, Verfassungsschutz und Bundeswehr bekannt werden, reagieren die Herrschenden auf antifaschistische Aktionen mit Repression und Verfolgung von Genoss:innen.

Lina sitzt seit November 2020 in Chemnitz in Untersuchungshaft. Gegen sie und 3 weiteren Genossen wird wegen der vermeintlichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 StGB ermittelt.

In Stuttgart ist ebenfalls seit November 2020 Dy inhaftiert. Ihm und Jo wird vorgeworfen, Faschist:innen der rechten Gewerkschaft Zentrum Automobil in Stuttgart angegriffen und verletzt zu haben.

In Frankfurt wird aktuell gegen Genoss:innen mit Hilfe des Konstruktes einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB ermittelt. Dabei kam es zu zahlreichen Hausdurchsuchungen. Den Ermittlungen liegt eine Aktion gegen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Grunde.

Dem gilt es etwas entgegen zu setzen. Wir müssen uns stärker organisieren, besser vernetzen und gemeinsam auf die politische Verfolgung von Antifaschist:innen aufmerksam.

Wir möchten euch aktuelle Kampagnen, die sich gegen Repression von Linken stark machen, vorstellen und über die Zusammenhänge von Antirepressionspolitik und dem Weg zu einer befreiten Gesellschaft diskutieren.

Wir sind: die Kampagne “Wir sind alle LinX”, die Kampagne “Antifaschismus bleibt notwendig”, der Soligruppe zur Unterstützung der Betroffenen des 129a-Verfahrens in Frankfurt am Main und die Rote Hilfe e.V.

Wann? Donnerstag, den 29.7.2021 um 20 Uhr

Wo? online https://rote-hilfe.collocall.de

22. Juli 2021: Bericht zum 15. Prozesstag

Auch am 15. Prozesstag gegen Jo & Dy fanden sich etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein.
Nachdem schon im Vorfeld vermutet wurde, dass an diesem Prozesstag keine Plädoyers
verlesen werden würden, hat sich schon zu Beginn der Verhandlung herausgestellt,
dass ein Urteil wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird.
Grund waren auch hier wieder Anträge der Nebenklage, sowie ein vom
Richter angeordnetes Gutachten.
Andreas Ziegler und seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder waren
auch heute wieder nicht anwesend. Protokoll für die Rechten führte, wie schon am Montag, der bekannte Fellbacher Nazi Michael Stecher.
Der Prozesstag begann um 14:20 Uhr und endete bereits um 14:50 Uhr.

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12. Juli 2021: Bericht zum 13. Prozesstag und Ausblick zum weiteren Verlauf des Verfahrens

Nachdem sich letzte Woche zeigte, dass der vorsitzende Richter das Verfahren schon vor der Sommerpause zu Ende bringen will und für den Prozesstag am 12. Juli bereits die Plädoyers eingeplant hatte, zog sich der 13. Prozesstag noch mit letzten Anträgen und Formalitäten in die Länge. Am nächsten Prozesstag am 19. Juli werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil ist damit für den 22. Juli erwartbar.

Erneut beteiligten sich 40 Personen an der solidarischen Prozessbegleitung. Die Situation vor Gericht hat sich dabei nicht verändert: Noch immer müssen sich die Prozessbesucher:innen den Durchsuchungen und Schikanen aussetzen. Die Kriminalisierung der Solidarität geht nun in die nächste Runde. Nachdem bereits bekannt wurde, dass gegen solidarische Prozessbeobachter:innen ermittelt wird, kam es nun zu Bußgeldbescheiden wegen vermeintlich nicht eingehaltener Abstände bei vorangegangenen Prozesstagen. Zusätzlich wurde der Versammlungsleiter der Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

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Plädoyers und Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Schneller als erwartet wird der „Wasen-Prozess“ gegen Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht nun zu Ende gehen: am Montag, den 12. Juli werden die ersten Plädoyers gehalten, das Urteil folgt in der kommenden Woche am 19. oder 22. Juli.

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien.

Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.

Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Jüngst wurde eine rassistische Chatgruppe bei der Stuttgarter Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreiht wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. In Freiburg attackierte ein Nazis (der in der Vergangenheit mit Nebenklageanwalt und Nazi Mandic Antifas augelauert hat) Menschen mit einem Messer und Bullen sind an einer rassistischen Hetzjagd beteiligt.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zu den Plädoyers:
Montag, 12. Juli ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

Und zur solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung zur Urteilsverkündung:
Montag, 19. Juli / Donnerstag, 22. Juli ab 8 Uhr OLG Stammheim

Hier noch ein Plakat zum runterladen und aufhängen.