Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

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13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

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29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

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27. September 2021: Bericht zum 19.Prozesstag

Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete.

Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten.
Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen.
In dem aktuell stattfinden Prozess gegen eben diese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle.
Als keiner der beiden Zeugen belastende Aussagen treffen konnte wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend.

Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden.
Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneute Ablehnung des Antrags kündigte Mandic einen abermaligen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an.

Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr.
Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt.

Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden.

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

11. August 2021: Bericht zum 16. Prozesstag

Obwohl absehbar war, dass der Prozesstag nur zur Überbrückung der Sommerpause angesetzt wurde und entsprechend kurz sein würde, fanden sich ca. 20 solidarische
Prozessbesucher*innen am OLG in Stuttgart-Stammheim ein.

Weder die Anwälte der Verteidigung, noch die Nebenklage-Nazis waren heute im Gericht anwesend. Lediglich CDU-Landtagsabgeordnete und Nebenklage-Anwalt Reinhard Löffler war anwesend, als der vorsitzende Richter Steinbach zwei Anträge der Nebenklage ablehnte und den Prozesstag nach ca. 15 Minuten beendete.

Dabei ging es zum Einen um den wiederholten Beweisantrag auf Einsichtnahme der
Handys durch die Nebenklage-Nazis. Der zweite Antrag drehte sich darum, die Lebensgefährtin des Hauptgeschädigten Zieglers, Christiane „Chrissy“ Schmauder als Zeugin vorzuladen. Beide wurden aufgrund des nicht vorhandenen Beweiswerts
abgelehnt.

Das Verfahren wird am 01.09. um 9:00 Uhr fortgesetzt, wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung auf.

22. Juli 2021: Bericht zum 15. Prozesstag

Auch am 15. Prozesstag gegen Jo & Dy fanden sich etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein.
Nachdem schon im Vorfeld vermutet wurde, dass an diesem Prozesstag keine Plädoyers
verlesen werden würden, hat sich schon zu Beginn der Verhandlung herausgestellt,
dass ein Urteil wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird.
Grund waren auch hier wieder Anträge der Nebenklage, sowie ein vom
Richter angeordnetes Gutachten.
Andreas Ziegler und seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder waren
auch heute wieder nicht anwesend. Protokoll für die Rechten führte, wie schon am Montag, der bekannte Fellbacher Nazi Michael Stecher.
Der Prozesstag begann um 14:20 Uhr und endete bereits um 14:50 Uhr.

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19. Juli 2021: Bericht zum 14. Prozesstag

Etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem mittlerweile 14. Verhandlungstag des „Wasen-Verfahren” im Gerichtsgebäude des OLG neben der JVA in Stuttgart-Stammheim bei. Eigentlich waren für diesen Montag die Plädoyes aller Seite angekündigt, zu deren Vortrag kam es letztlich aber nicht. Grund waren mehrere von den Nebenklage-Anwälten vorgebrachte Beweisanträge, die das Verfahren vorerst verlängern. Eine Urteilsverkündung ist frühestens Mitte August, vielleicht auch erst Anfang September wahrscheinlich.

Die Hauptgeschädigte Nazi Andreas Ziegler nahm wie seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder nicht am Prozess teil, dafür protokollierte der mit Presseausweis ausgestattete Nazi Michael Stecher fleißig die Ereignisse im Gerichtssaal. Der Prozess begann um 09:00 Uhr und endete um 15:00 Uhr.

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Urteilsverkündung verschoben!

Dank einer Flut von Anträgen der Nebenklage kam es Montag, den 19. Juli nicht zum Verlesen der Plädoyers. Entsprechend wird auch die Urteilsverkündung am Donnerstag, 22. Juli verschoben und stattdessen über die Anträge verhandelt.

Weitere Infos folgen, sobald wir mehr wissen. Schaut regelmäßg vorbei!