Solidarität mit „Antifa-Ost“ – Gegen die Hetze und Spaltung unserer Bewegung

Seit fast 2 Jahren läuft das „Antifa-Ost“ Verfahren gegen Lina und drei weitere Antifaschisten aufgrund verschiedener, militanter Angriffe auf Nazis in Ostdeutschland. Vorgeworfen wird ihnen im Zuge dessen auch die „Bildung einer kriminellen“ Vereinigung nach dem Schnüffelparaghrapen §129.

Aktuell scheint es so, als würde heute, am 31. Mai das Urteil im sog. „Antifa-Ost“ – Verfahren gegen Lina und drei weitere Genossen gesprochen. Der Vorsitzende Richter im Prozess vor dem Landgericht Dresden ist zurückhaltend und gibt sich Mühe, unparteiisch zu wirken und nicht angreifbar zu sein. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch das Gericht als Institution dieses Staates ein Interesse an der Verfolgung (militanter) Antifas hat und kein Interesse an einer starken, geeinten antifaschistischen Bewegung hat.

Entsprechend sollten wir davon ausgehen, dass ein Urteil sich an den Forderungen der Generalstaatsanwaltschaft orientieren wird und auch das §129-Konstrukt verurteilt werden wird.

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