Solidarität?! – Unbezahlbar! Spendenkampage für die inhaftierten Antifaschisten Jo und Dy

Im Sommer 2020 durchsuchte die Polizei Wohnungen von neun Antifaschist:innen in BadenWürttemberg.
In diesem Zuge wurde der Antifaschist Jo in Untersuchungshaft gesteckt. Bei weiteren Hausdurchsuchungen im November 2020 wurde der kurdische Aktivist und Antifaschist Dy ebenfalls inhaftiert.

Nachdem im Sommer 2022 die Revision gegen das Urteil unbegründet abgelehnt wurde, muss Jo seit dem 22. August seine Reststrafe von 4 Jahren absitzen und Dy wurde in den Normalverzug verlegt.
Jo und Dy, sowie allen anderen Betroffenen der Hausdurchsuchungen, wird vorgeworfen, Mitglieder der rechten Betriebsprojekt „Zentrum“ angegriffen zu haben, als diese im Frühjahr 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart waren. Die Protesten rund um die Corona-Maßnahmen nutze Zentrum genau wie viele andere Rechte um inhaltlich einzuwirken und sich weiterzu vernetzen.

Weiterlesen

[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

Weiterlesen

Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

Weiterlesen

Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

Weiterlesen

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

20. März 2021: Große Solidaritätsdemonstration in Stuttgart

Unter dem Motto „Konsequent. Antifaschistisch. Solidarität bleibt notwendig – ob auf der Straße oder im Knast“ wurde heute in Stuttgart ein starkes Zeichen gegen Repression und für einen konsequenten Antifaschismus gesetzt.

Bis zu 1000 überregional angereiste AntifaschistInnen ließen ihre Solidarität praktisch werden und zogen lautstark durch die Stuttgarter Innenstadt.

Das kämpferische Außenbild der Demo wurde durch viele Schilder, einer großen Antifa-Schwenkfahne und mehreren Hochtransparenten geprägt. Große Teile der DemoteilnehmerInnen trugen über den FFP2-Masken einheitliche rote Schlauchtücher. So wurde neben einem kollektiven Ausdruck auch Schutz vor Repression gewährleistet. Mehrere Reden griffen verschiedene Aspekte staatlicher Repression auf und wurden von inhaltlichen Moderationsbeiträgen ergänzt.

Zum Start der Auftaktkundgebung sprachen zwei RednerInnen stellvertretend für acht organisierte Antifa-Gruppen aus Süddeutschland. Neben der Notwendigkeit militanter Straßenpraxis als Teil des antifaschistischen Abwehrkampfes, stellten sie die Wichtigkeit einer starken und schlagkräftigen, organisierten antifaschistischen Aktion heraus.
Im Anschluss machte der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. auf die repressiven Angriffe des Staates gegen verschiedene linke Aktionsfelder aufmerksam und betonte die Notwendigkeit einer spektrenübergreifenden Solidarität innerhalb der Linken.

Auch die Vertreterin der Stuttgarter VVN-BdA hob die Gemeinsamkeiten innerhalb der antifaschistischen Bewegung hervor und betonte, dass unterschiedliche Aktionsformen nicht zur Spaltung der Bewegung führen dürfen. Der Kern einer starken, linken Bewegung ist der Zusammenhalt.
Im weiteren Verlauf der Demonstration thematisierten mehrere Grußworte und Redebeiträge weitere staatliche Angriffe gegen die linke Bewegung in der BRD, wie etwa das 129a-Verfahren in Frankfurt, und bekräftigten dabei die Wichtigkeit von Solidarität als Waffe. Weitere Grußworte kamen von Antifas aus Leipzig zur inhaftierten Antifaschistin Lina und den betroffenen GenossInnen des Jamnitzer-Prozesses aus Nürnberg.

Die kurdische Jugend Stuttgart und die griechische Gruppe Fytili sprachen über die internationale Dimension von Repression und die Notwendigkeit von Solidarität über Grenzen hinweg.

Die griechischen GenossInnen zum mittlerweile beendeten Hungerstreik von Dimitris Koufontinas, der als Mitglied der revolutionären Organisation 17. November seit 2002 eine 11 mal lebenslängliche Haftstrafe unter menschenunwürdigen Bedingungen absitzt. Der Kampf von Koufontinas gegen das Knastregime des griechischen Staates war zudem mit einem Hochtransparent auf der Demo sichtbar.

Zwei Grußworte kamen direkt aus den Knästen, von inhaftieren Genossen. Neben Thomas Meyer-Falk, der seit 1996 als politischer Gefangener in Freiburg sitzt, schickte auch der aktuell inhaftierte kurdische Antifaschist und Angeklagter im Stuttgarter Wasen-Verfahren Dy kämpferische Grüße aus Stuttgart-Stammheim.
Die bundesweite Plattform „Perspektive Kommunismus“ ordnete die staatlichen Angriffe auf die revolutionäre Bewegung als gezielten Teil eines kapitalistischen Krisenmanagements und einer präventiven Aufstandsbekämpfung ein. Es sei kein Zufall, betonte die Sprecherin bei ihrer Rede auf der Zwischenkundgebung vor dem Oberlandesgericht, dass der Staat gerade jetzt gegen politische Strukturen wie den Roten Aufbau Hamburg mit dem Vereinigungsparagraphen §129 vorgeht.
Begleitet wurde die Demo von verschiedenen Aktionen, unter anderem mit einer Transparentaktion in Solidarität mit Lina & Dy und dem kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik über die gesamte Route hinweg. Das Oberlandesgericht wurde mit Farbe aus der Demo heraus angegriffen. Hier wurde die Kritik an den deutschen Repressionsbehörden als Instrument der herrschenden Klasse konkret sichtbar.

Die aus dem ganzen Südwesten zusammengezogenen Polizeieinheiten waren trotz Großaufgebot und in Stellung gebrachter Wasserwerfer in der Defensive und hielten sich zurück. Am Abschlusskundgebungsplatz belagerten die Cops alle Zugänge zu den S- und U-Bahnen, sodass die Demo sich spontan entschied, weiter zum Hauptbahnhof zu ziehen und den TeilnehmerInnen so eine sichere Abreise zu ermöglichen.

Die heutige Demonstration hat gezeigt, dass es möglich ist den Spieß umzudrehen und die staatlichen Angriffe auf Einzelne mit einer gemeinschaftlichen Solidarität ins Leere laufen zu lassen. Wir werten den 20. März als politischen und praktischen Erfolg und gute Grundlage um die kommenden Herausforderungen mit Kraft und Energie anzugehen. Und die ist nötig.

Am 19. April 2021 startet der Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht in der Mehrzweckhalle der JVA in Stuttgart-Stammheim. Wir rufen dazu auf, den Prozess mit uns zusammen zu begleiten und werden vor Prozessbeginn ab 8 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude organisieren.
Schon jetzt freuen sich alle politischen Gefangenen über Briefe und Solidaritätsaktionen jeder Art.

Zu guter Letzt: Danke an alle, die heute mit uns auf der Straße waren!

 

 

weihnachtliche Grüße nach Stammheim

Seit mittlerweile fast sechs bzw. zwei Monaten sitzen die Antifaschisten Jo und Dy in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim. Über Briefe und Skype-Gespräche gibt es regelmäßigen Kontakt zu beiden.

Weiterlesen