[Statement] Antifaschist Jo nach Widerstand verlegt

Seit über einem Jahr sitzt der Antifaschist Jo in der JVA Ravensburg. Immer wieder schrieb er Grußworte nach draußen, berichtete über die Zustände im Knast und prangerte die Bedingungen, mit denen er und seine Mitgefangenen konfrontiert sind, an. Weil Jo diese Bedingungen nicht einfach hinnimmt und als politischer Aktivist auch hinter den Knastmauern versucht Widerstand zu organisieren und Solidarität greifbar zu machen, soll er nun am Donnerstag in die JVA Bruchsal verlegt werden.

Begründet wird das offiziell damit, er würde seine Mitgefangenen negativ beeinflussen, dadurch kippe u.a die Stimmung in der JVA Ravensburg.
Auslöser dieser „Beeinflussung“ soll eine gemeinsame Beschwerde sein und die Tatsache, dass mittlerweile mehrere Gefangene Post von der Roten Hilfe und solidarischen Menschen bekommen.

Zum Hintergrund:
mit einem Beschwerdebrief haben 34 Gefangene der JVA Ravensburg öffentlich die untragbaren Zustände und Schickanen in der JVA geschildert und sich in einer gemeinsam Stellungnahme dagegen zur Wehr gesetzt. Auch als Solidaritätskampagne „Antifa bleibt notwendig“ haben wir den Kampf der Gefangenen unterstützt und mit einer Kundgebung dafür gesorgt, dass die Gefangenen nicht isoliert der Schikane des Knastes ausgesetzt bleiben.

Dieses Vorgehen reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die die Gefangenen in ihrem Widerstand und ihrer Kollektivität brechen sollen. So wurde u.a. Post zurückgehalten, da die enthaltenen Presseartikel über ihre Beschwerde die „Ordnung der JVA gefährden“ würde.

Der Beschwerdebrief und die Kämpfe der Gefangenen sind Ausdruck eines kollektiven Umgangs mit ihrere Situation. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit des gemeinsamen Widerstands gegen die schikanösen und willkürlichen Bedingungen, denen sie im Knast ausgeliefert sind. Sie schaffen auch ein solidarischen Miteinander und durchbrechen somit die Individualisierung des Knastes und die Logik der kapitalistischen (Ellenbogen)-Gesellschaft.

Die geplante Verlegung ist deshalb nicht Konsequenz eines besonders harten Anstaltsleiters, sondern Ausdruck des generellen Charakters des Knastes. Mit Regeln und Zwang, Konditionierung und Sanktionene sollen die Gefangenen verfügbar und verwertbar gemacht werden. Eine menschenwürdige Behandlung oder die Willensbildung und Selbstbestimmung einzelner Gefangen sind hier nicht vorgesehen. Wer sich trotzdem versucht, dem zu entziehen oder nicht mitspielt, wird bestraft.

Im Fall von Jo spielt auch die Inhaftierung als politischer Gefangener eine besondere Rolle. Als solcher erhält er Solidarität von außen und Aufmerksamkeit für die Themen und Kämpfe drinnen.

Mit der Verlegung soll nicht nur die Solidarität unter den Mitgefangen gebrochen werden. Sie hat auch zum Ziel, das Leben hinter Gittern für Jo zäh und zermürbend zu machen, ihn von vertrauten Mitgefangenen zu trennen und bekannten Abläufe und Sicherheiten aufzuheben.

Wenn die Knastleitung versucht, die Gefangenen zu spalten und gegen einzelne vorzugehen, dann ist es umso wichtiger, dagegen kollektiv vorzugehen und die Solidarität mit den Inhaftierten aufrecht zu halten.
Jo könnt ihr direkt mit Briefen, Bildern und Grüßen unterstützen.

Post mit dem Stichwort Jo an
Rote Hilfe Stuttgart
Böblingerstraße 105
70199 Stuttgart

[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

[Silvestermobi-Stuttgart] Gegenmacht statt Ohnmacht – Klassenjustiz zurückschlagen!

Um die Gefangenen solidarisch zu grüßen und gegen Repression und Klassenjustiz auf die Straße zu gehen, finden in Stuttgart seit Jahrzehnten revolutionäre Silvesterspaziergänge an der JVA Stuttgart-Stammheim statt. Auch dieses Jahr wird es einen Knastspaziergang geben.

Aktuell sitzt, neben vielen anderen Gefangenen, auch der Antifaschist und kurdische Aktivist Dy in Stammheim in Untersuchungshaft.

“Mit dem Jahr 2021 geht ein Jahr zu Ende, das von besonders harten staatlichen Angriffen auf Linke in Stuttgart geprägt war. Die langen Knasturteile gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy im sogenannten Wasen Prozess sowie die Haftstrafe für den Antifaschisten Findus haben den Knast als bisher härtestes Mittel der deutschen Repressionsbehörden für die antifaschistische und revolutionäre Bewegung in Stuttgart sehr konkret werden lassen. Fern war der Knast jedoch auch in den letzten Jahren nie. Lange waren es vor allem türkische und kurdische Revolutionär:innen, die mit dem „Terrorparagraphen“ §129b für ihre angebliche Mitgliedschaft in der PKK oder in türkischen kommunistischen Parteien in den Knast gesteckt wurden und immer wieder saßen einzelne Antifaschisten ein, denen handgreifliche Auseinandersetzungen mit Faschisten zum Vorwurf gemacht wurden.

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13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

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27. September 2021: Bericht zum 19.Prozesstag

Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete.

Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten.
Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen.
In dem aktuell stattfinden Prozess gegen eben diese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle.
Als keiner der beiden Zeugen belastende Aussagen treffen konnte wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend.

Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden.
Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneute Ablehnung des Antrags kündigte Mandic einen abermaligen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an.

Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr.
Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt.

Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden.

14. Juni 2021: Bericht zum 8. Prozesstag

Mit der Vernehmung der letzten Nazi-Zeugen sowie der Aussage mehrerer ermittelnder PolizeibeamtInnen ging das sogenannte „Wasen-Verfahren” in seinen achten Prozesstag. Knapp 40 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützten die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy bei der Verhandlung im Stammheimer „Prozessbunker”. Auch etwa 10 Nazis, darunter die Führungskader von Zentrum Automobil, wohnten dem Verfahren bei. Eine halbe Hunderschaft der Stuttgarter Polizei sicherte erneut das Gerichtsgebäude. Hinter den Eingangstüren übernahm dann die „Sicherungsgruppe Stuttgart (SGS)”, eine speziell ausgerüstete und gesicherte Einsatzgruppe der Stuttgarter Justiz, welche das Verfahren sowie die Kontrollen der BesucherInnen seit Beginn abwickelt. Neu war die willkürliche Platzvergabe im Verhandlungssaal. Anscheinend achten die Justizbeamten jetzt bewusst darauf, solidarische ProzessbesucherInnen möglichst weit weg vom Angeklagten Dy zu setzen. Verfahrensbeginn war erst um 9.30 Uhr, dafür wurde bis 16 Uhr verhandelt.

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10. Juni 2021: Bericht zum 7. Prozesstag

Etwa 30 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützen die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy auch am siebten Verhandlungstag vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts.

 

Vor Gericht sagten heute zwei SachberarbeiterInnen sowie zwei Augenzeugen aus, die Verteidigung stellte einen umfangreichen Beweisantrag. Rund um das Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim hat sich die Polizeipräsenz spürbar reduziert. Nur etwa drei Dutzend Beamte der Stuttgarter Einsatzhunderschaft waren im Einsatz, das Gericht ist weiterhin mit Hamburger Gittern gesichert, der Zutritt erfolgt nur nach umfangreichen Einzeldurchsuchungsmaßnahmen. Anders als noch am Montag, versuchten am heutigen Prozesstag keine Nazis dem Verfahren beizuwohnen. Einzig die Organisatorin der Nazikundgebung zum Jahrestag des Angriffs und Lebensgefährtin von Nebenkläger Andreas Ziegler, Christiane Schmauder, nahm am Verfahren teil. Sie sicherte sich mit ihrem Presseausweis einen der begrenzten Plätze. Die Verhandlung begann um 9 Uhr und endete um 12 Uhr.

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