22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

19. Juli 2021: Bericht zum 14. Prozesstag

Etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem mittlerweile 14. Verhandlungstag des „Wasen-Verfahren” im Gerichtsgebäude des OLG neben der JVA in Stuttgart-Stammheim bei. Eigentlich waren für diesen Montag die Plädoyes aller Seite angekündigt, zu deren Vortrag kam es letztlich aber nicht. Grund waren mehrere von den Nebenklage-Anwälten vorgebrachte Beweisanträge, die das Verfahren vorerst verlängern. Eine Urteilsverkündung ist frühestens Mitte August, vielleicht auch erst Anfang September wahrscheinlich.

Die Hauptgeschädigte Nazi Andreas Ziegler nahm wie seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder nicht am Prozess teil, dafür protokollierte der mit Presseausweis ausgestattete Nazi Michael Stecher fleißig die Ereignisse im Gerichtssaal. Der Prozess begann um 09:00 Uhr und endete um 15:00 Uhr.

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28. Juni 2021: Bericht zum 10. Prozesstag

Nach einwöchiger Pause wurde der „Wasen“-Prozess in der letzten Juni Woche mit dem 10. Verhandlungstag fortgesetzt. Knapp 30 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem Verfahren im OLG-Gebäude in Stuttgart-Stammheim bei. Der Prozess startete um 9.30 Uhr und endete um 16.15 Uhr. Geladen waren zwei unbeteiligte AugenzeugInnen sowie mehrere ermittelnde Polizeibeamte. Der Nebenkläger Jens Dippon nahm nicht am Verfahren teil, im ZuschauerInnenraum verweilte von rechter Seite aus einzig Andres Zieglers Lebensgefährtin Christiane Schmauder mit ihrem „Junge Freiheit“-Presseausweis. Zum Gerichtsgebäude wurde sie erneut von den beiden AfD‘lern Frank und Jochen Lobstedt gebracht.
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14. Juni 2021: Bericht zum 8. Prozesstag

Mit der Vernehmung der letzten Nazi-Zeugen sowie der Aussage mehrerer ermittelnder PolizeibeamtInnen ging das sogenannte „Wasen-Verfahren” in seinen achten Prozesstag. Knapp 40 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützten die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy bei der Verhandlung im Stammheimer „Prozessbunker”. Auch etwa 10 Nazis, darunter die Führungskader von Zentrum Automobil, wohnten dem Verfahren bei. Eine halbe Hunderschaft der Stuttgarter Polizei sicherte erneut das Gerichtsgebäude. Hinter den Eingangstüren übernahm dann die „Sicherungsgruppe Stuttgart (SGS)”, eine speziell ausgerüstete und gesicherte Einsatzgruppe der Stuttgarter Justiz, welche das Verfahren sowie die Kontrollen der BesucherInnen seit Beginn abwickelt. Neu war die willkürliche Platzvergabe im Verhandlungssaal. Anscheinend achten die Justizbeamten jetzt bewusst darauf, solidarische ProzessbesucherInnen möglichst weit weg vom Angeklagten Dy zu setzen. Verfahrensbeginn war erst um 9.30 Uhr, dafür wurde bis 16 Uhr verhandelt.

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10. Juni 2021: Bericht zum 7. Prozesstag

Etwa 30 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützen die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy auch am siebten Verhandlungstag vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts.

 

Vor Gericht sagten heute zwei SachberarbeiterInnen sowie zwei Augenzeugen aus, die Verteidigung stellte einen umfangreichen Beweisantrag. Rund um das Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim hat sich die Polizeipräsenz spürbar reduziert. Nur etwa drei Dutzend Beamte der Stuttgarter Einsatzhunderschaft waren im Einsatz, das Gericht ist weiterhin mit Hamburger Gittern gesichert, der Zutritt erfolgt nur nach umfangreichen Einzeldurchsuchungsmaßnahmen. Anders als noch am Montag, versuchten am heutigen Prozesstag keine Nazis dem Verfahren beizuwohnen. Einzig die Organisatorin der Nazikundgebung zum Jahrestag des Angriffs und Lebensgefährtin von Nebenkläger Andreas Ziegler, Christiane Schmauder, nahm am Verfahren teil. Sie sicherte sich mit ihrem Presseausweis einen der begrenzten Plätze. Die Verhandlung begann um 9 Uhr und endete um 12 Uhr.

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Unterstützt Jo und Dy vor Gericht! Solidarischen Prozessbegleitung

Die Antifaschisten Jo und Dy stehen ab dem 19. April vor Gericht. Ihnen wird eine Beteiligung an einem Angriff auf Neonazis am Rande einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart vorgeworfen, bei dem drei Faschisten zum Teil schwer verletzt wurden.

Im Nachgang kam es zu einer Welle von staatlicher Repression gegen die antifaschistische Bewegung in Baden-Württemberg. Neben 11 Hausdurchsuchungen, offenen Observationen und staatsanwaltschaftlichen Zeug*innenvorladungen wurden Jo und Dy in Untersuchungshaft gesteckt. Während Jo nach 6 Monaten entlassen wurde, sitzt Dy weiter hinter Gittern.

Als Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ werden wir den beiden im nun anstehenden Gerichtsverfahren zur Seite stehen und unsere Solidarität zum Ausdruck bringen.

Was war da los am Cannstatter Wasen?

Im Frühjahr 2020 kam es zu erster Dynamik rund um die Querdenken-Bewegung in Stuttgart, die sich schnell auch bundesweit ausbreitete. Krude Verschwörungstheorien und die Ablehnung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung brachten tausende Menschen auf die Straßen. Schon früh wurde Querdenken von Faschisten unterstützt, die versuchten, das Potential der Bewegung für sich zu nutzen. Entsprechend reisten verschiedene rechte Gruppierungen zu den Querdenken-Demonstrationen an. Unter ihnen auch die Nazis der Betriebsgruppe „Zentrum Automobil“.

Zentrum Automobil (ZA)“ sind Nazis!

Die rechte Betriebsgruppe, ausgehend vom Daimler Werk in Untertürkheim, versucht nach der faschistischen Strategie der „Nationalsozialistischen Betriebsorganisation (NSBO)“ Politik im Betrieb zu machen. Dabei spalten sie die Arbeiter*innenschaft, hetzen gegen die Gewerkschaften und geben Naziaktivisten im Betrieb Rückhalt. Verbal geben sie sich als „oppositionelle Gewerkschaft“ aus, setzen sich faktisch aber nirgends für bessere Arbeitsbedingungen der Belegschaft ein. Revolutionäre Rhetorik und sozialarbeiterisches Klein-Klein, machen sie noch lange nicht zu einer Gewerkschaft, oder gar einer Opposition.

Doch damit nicht genug: an drei zentralen Figuren von Zentrum zeigt sich deutlich, wer hinter Zentrum Automobil steckt:

Oliver Hilburger, Gründer und Vorsitzender von Zentrum Automobil, spricht bundesweit auf Pegida-Aufmärschen, AfD- und anderen rechten Veranstaltungen. Früher spielte er in einer Rechtsrockband und führte einen offiziellen Versandhandel des zwischenzeitlich verbotenen Blood&Honour-Netzwerkes.

Der NSU nutzte einen Song der Band „Noie Werte“ für ihr Bekenner*innenschreiben. Hilburger selbst musste sich darüber hinaus nicht nur vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen, er besuchte auch den NSU-Unterstützer Jan Werner im Knast.

Auch Rico Heise, erst kürzlich wieder auf den Querdenken-Demos präsent, musste sich vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen und machte dabei Falschaussagen. In der Vergangenheit war er selbst Mitveranstalter von Neonazi-Festivals.

Andreas Ziegler, der bei der Auseinandersetzung schwer verletzt wurde, war bei der „ZA“-Vereinsadresse in Untertürkheim gemeldet. Das angebliche „Opfer“, war vor dem Angriff unter anderem bei rechten Aufmärschen im pfälzischen Kandel gesichtet worden.

Antifaschismus bleibt notwendig

Während parlamentarisch mit der AfD eine Partei offen ihre rechte Hetze verbreitet, sind auch rechte Akteure in staatlichen Behörden kaum mehr Ausnahmen, sondern eher die Regel: Fast im Wochentakt kommen neue Enthüllungen von rechten Polizei-Chat-Gruppen und faschistischen Netzwerken im Polizei- und Militärapparat ans Licht. Diese Verstrickungen sind genauso wenig Einzelfälle wie der Zusammenhang zwischen Verfassungsschutz und NSU eine Überraschung darstellt.

Für uns ist daher klar: im Kampf gegen Rechts ist auf diesen Staat kein Verlass. Staat und Polizei sind nicht die Lösung, sondern Teil des Problems!

Antifaschismus heißt für uns, den Kampf gegen Rechts selbst in die Hand zu nehmen und rechten Dynamiken und Faschisten konsequent entgegenzutreten. Dazu zählt eben auch Faschisten körperliche daran zu hindern ihre Hetze zu verbreiten.

Für eine solche konsequente, antifaschistische Haltung sollen jetzt Jo und Dy, stellvertretend für die gesamte antifaschistische Bewegung, vor Gericht gezerrt werden. Es gilt weiterhin: Getroffen hat es die beiden, gemeint sind wir alle.

Solidarisch gegen Repression!

Wir werden deshalb unsere beiden Genossen vor Gericht unterstützen. Solidarität heißt für uns zusammen zu stehen. Das ist gerade dann wichtig, wenn der Staat versucht, die antifaschistische Bewegung durch Kriminalisierung und Repression zu spalten.

Polizeigewalt, öffentliche Diffamierung und Strafen bis hin zum Knast sind die Mittel, mit denen uns der Staat anzugreifen versucht. Mit unserer Solidarität können wir diese Schläge abfangen, individuelle Strafen erträglicher gestalten und vor allem verhindern, dass das Ziel der Repression, nämlich uns an unserer politischen Praxis zu hindern, erreicht wird. Daher gilt, unabhängig der Vorwürfe, den vor Gericht sitzenden Antifaschisten unsere volle Solidarität.

Kommt deshalb am Montag, den 19. April um 08.00 Uhr zur Kundgebung vor dem Oberlandesgericht.

Unterstützt Jo und Dy auch bei den folgenden Terminen, die ihr immer aktualisiert auf unserer Homepage (notwendig.org) nachschauen könnt.

Die nächsten beiden sind Montag, der 26. April sowie Montag der 3. Mai, auch jeweils um 9 Uhr am OLG.