13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

Weiterlesen

Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Nach sechs Monaten Verhandlung im sogenannten „Wasenverfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy ist nun endgültig eine Urteilsverkündung terminiert. Beiden wird vorgeworfen am Rande einer Querdenken-Demonstration an einem Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein.

 

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien:
Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.
Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Immer wieder werden rassistische Chatgruppe bei der Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreihen wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. Und immer häufiger werden Menschen, die nicht in das Weltbild von Nazis passen angegriffen und ermordet.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zur Urteilsverkündung!
Mittwoch, 13. Oktober ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

Weiterlesen

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

Urteilsverkündung verschoben!

Dank einer Flut von Anträgen der Nebenklage kam es Montag, den 19. Juli nicht zum Verlesen der Plädoyers. Entsprechend wird auch die Urteilsverkündung am Donnerstag, 22. Juli verschoben und stattdessen über die Anträge verhandelt.

Weitere Infos folgen, sobald wir mehr wissen. Schaut regelmäßg vorbei!

 

12. Juli 2021: Bericht zum 13. Prozesstag und Ausblick zum weiteren Verlauf des Verfahrens

Nachdem sich letzte Woche zeigte, dass der vorsitzende Richter das Verfahren schon vor der Sommerpause zu Ende bringen will und für den Prozesstag am 12. Juli bereits die Plädoyers eingeplant hatte, zog sich der 13. Prozesstag noch mit letzten Anträgen und Formalitäten in die Länge. Am nächsten Prozesstag am 19. Juli werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil ist damit für den 22. Juli erwartbar.

Erneut beteiligten sich 40 Personen an der solidarischen Prozessbegleitung. Die Situation vor Gericht hat sich dabei nicht verändert: Noch immer müssen sich die Prozessbesucher:innen den Durchsuchungen und Schikanen aussetzen. Die Kriminalisierung der Solidarität geht nun in die nächste Runde. Nachdem bereits bekannt wurde, dass gegen solidarische Prozessbeobachter:innen ermittelt wird, kam es nun zu Bußgeldbescheiden wegen vermeintlich nicht eingehaltener Abstände bei vorangegangenen Prozesstagen. Zusätzlich wurde der Versammlungsleiter der Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

Weiterlesen

Plädoyers und Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Schneller als erwartet wird der „Wasen-Prozess“ gegen Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht nun zu Ende gehen: am Montag, den 12. Juli werden die ersten Plädoyers gehalten, das Urteil folgt in der kommenden Woche am 19. oder 22. Juli.

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien.

Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.

Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Jüngst wurde eine rassistische Chatgruppe bei der Stuttgarter Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreiht wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. In Freiburg attackierte ein Nazis (der in der Vergangenheit mit Nebenklageanwalt und Nazi Mandic Antifas augelauert hat) Menschen mit einem Messer und Bullen sind an einer rassistischen Hetzjagd beteiligt.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zu den Plädoyers:
Montag, 12. Juli ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

Und zur solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung zur Urteilsverkündung:
Montag, 19. Juli / Donnerstag, 22. Juli ab 8 Uhr OLG Stammheim

Hier noch ein Plakat zum runterladen und aufhängen.

5. & 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag

In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im „Wasen-Verfahren“ vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren hauptsächlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gefüllt. Trotzdem kommt Bewegung ins Verfahren: Während die Verteidigung am Montag mit einem Antrag das Gericht aufforderte, die U-Haft von Dy endlich zu beenden, deutete der vorsitzende Richter am Donnerstag ein Prozessende noch vor dem Sommer an: Er bat alle Anwesenden, ihre Plädoyes vorzubereiten.

Beide Prozesstage wurden, wie im Verfahren üblich, durch Einheiten der Bereitschaftspolizei abgesichert. Auch die intensiven Leibensvisitationen aller Besuchenden inklusive Röntgen der Taschen sowie die weiträumige Absperrung des Gerichtsgebäudes mit Hamburger Gittern haben nach wie vor Bestand.
Von Seiten der Nazis hält einzig die Lebensgefährtin des Hauptgeschädigten Nazis Ziegler, Christiane Schmauder, im Gerichtsgebäude das Fähnchen hoch. Sie besuchte beide Verhandlungstage und machte wie gewohnt, dank eines Presseausweises der „Jungen Freiheit“, Notizen.
Ganz untätig scheinen die Faschisten jedoch nicht zu sein: Am Mittwochabend zwischen den Prozessen flog ein augenscheinlich länger geplanter Video-Dreh von Simon Kaupert (Honorarangestellter von Zentrum Automobil) und Aktivisten der Identitären Bewegung am Stuttgarter Gewerkschaftshaus kurzfristig auf). Eine antifaschistische Intervention sorgte dafür, dass die IB‘ler Paul Klemm und Annie Huenecke sowie Simon Kaupert in Windeseile den Ort des Geschehens verließen. Fluchtfahrzeug: Der schwarze Zentrums-Van mit dem einprägsamen Kennzeichen S-ZA-2009…

Weiterlesen