12. Juli 2021: Bericht zum 13. Prozesstag und Ausblick zum weiteren Verlauf des Verfahrens

Nachdem sich letzte Woche zeigte, dass der vorsitzende Richter das Verfahren schon vor der Sommerpause zu Ende bringen will und für den Prozesstag am 12. Juli bereits die Plädoyers eingeplant hatte, zog sich der 13. Prozesstag noch mit letzten Anträgen und Formalitäten in die Länge. Am nächsten Prozesstag am 19. Juli werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil ist damit für den 22. Juli erwartbar.

Erneut beteiligten sich 40 Personen an der solidarischen Prozessbegleitung. Die Situation vor Gericht hat sich dabei nicht verändert: Noch immer müssen sich die Prozessbesucher:innen den Durchsuchungen und Schikanen aussetzen. Die Kriminalisierung der Solidarität geht nun in die nächste Runde. Nachdem bereits bekannt wurde, dass gegen solidarische Prozessbeobachter:innen ermittelt wird, kam es nun zu Bußgeldbescheiden wegen vermeintlich nicht eingehaltener Abstände bei vorangegangenen Prozesstagen. Zusätzlich wurde der Versammlungsleiter der Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

Im Gerichtssaal selbst störten sich die eingesetzten Justizbeamten an einem „FCK CPS“-MNS und auch die wartenden Prozessbeobachter:innen vor Gericht wurden den Tag über schikaniert.

Neben den drei Geschädigten war auf Seiten der Nazis erneut einzig Christiane Schmauder vertreten. Gemeinsam reisten sie im allseits bekannten Zentrums-Bus an.

Nach Prozessende mussten sie auf diesen warten und suchten bei der letzten verbliebenen Streife Schutz. Die wie zuvor eingesetzte Bereitschaftshundertschaft war bereits abgerückt.

Bevor die Beweisaufnahme beendet werden konnte, gab es noch von verschiedenen Seiten Beweisanträge, deren Entscheidung einen Großteil des Prozesstages in Anspruch nahm.

Die Anträge der Verteidigung die vermeintliche Identifizierung von Jo aufgrund von Kleidungsstücken auf verpixelten Bildern erneut durch eine Sachverständige zu prüfen, wurde abgelehnt. Hierfür benötige das Gericht keine zusätzliche Sachverständige, gleichwohl eine Mütze, die zur vermeintlichen „Identifizierung“ Jos heranhalten musste, nicht bei ihm gefunden wurde. Ein weiterer Antrag zur Einholung eines DNA-Sachverständigen zur Klärung der Spurenvermischungen bei der Festnahme wurde ebenso mit der Begründung abgelehnt, dass sich das Gericht sehr wohl selbst ein Bild davon machen und die Beweislage bewerten könne und weitere Sachverständige keine neuen Erkenntnisse liefern würden. Die bisherige Sachverständigende des LKA hatte äußerst tendenziöse und ungenaue Angaben zu den möglichen Übertragungen der Spuren auf den Kleidungen getätigt.

Des Weiteren wurde ein Antrag des Nebenklageanwaltes und CDU-Landtagsabgeordneten Löffler zur Beiordnung als Zeugenbeistand abgelehnt.

Über weitere Anträge des Nebenklageanwaltes und Nazis Mandic bezüglich der erneuten Sichtung der beschlagnahmten Mobiltelefone, nachdem die zuständige Ermittlerin bereits zweimal ausgesagte hatte und der Ladung des ZA-Kopfes Oliver Hilburger wird am kommenden Prozesstag entschieden.

Erneut glänzte Mandic hier eher durch Inkompetenz und musste sich seine eigenen Anträge nochmals durch das Gericht berichtigen lassen.

Im sonstigen Prozessverlauf wurden die Einträge der Angeklagten aus dem Bundeszentralregister verlesen und die Jugendgerichtshilfe (JGH) kam zu Wort. Diese empfahl für Jo die Anwendung von Jugendstrafrecht und, sofern möglich, die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung.

Ausblick

Nachdem nun letzte Anträge entschieden, bereits die JGH angehört und die Bundeszentralregistereintragungen verlesen wurden, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Prozess noch vor der Sommerpause im August beendet sein wird.

Für den nächsten Prozesstag am Montag, 19. Juli steht einzig die Entscheidung über einen Antrag von Mandic aus und die Plädoyers sind angekündigt. Damit wird der Tag der Urteilsverkündung voraussichtlich auf den folgenden Prozesstag am Donnerstag, den 22. Juli fallen.

Weiterhin rufen wir für die kommenden Prozesstage zur solidarischen Begleitung ab 8 Uhr auf. Am Tag der Urteilsverkündung wird eine Kundgebung vor Gericht stattfinden.