Etwa 30 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützen die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy auch am siebten Verhandlungstag vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts.
Vor Gericht sagten heute zwei SachberarbeiterInnen sowie zwei Augenzeugen aus, die Verteidigung stellte einen umfangreichen Beweisantrag. Rund um das Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim hat sich die Polizeipräsenz spürbar reduziert. Nur etwa drei Dutzend Beamte der Stuttgarter Einsatzhunderschaft waren im Einsatz, das Gericht ist weiterhin mit Hamburger Gittern gesichert, der Zutritt erfolgt nur nach umfangreichen Einzeldurchsuchungsmaßnahmen. Anders als noch am Montag, versuchten am heutigen Prozesstag keine Nazis dem Verfahren beizuwohnen. Einzig die Organisatorin der Nazikundgebung zum Jahrestag des Angriffs und Lebensgefährtin von Nebenkläger Andreas Ziegler, Christiane Schmauder, nahm am Verfahren teil. Sie sicherte sich mit ihrem Presseausweis einen der begrenzten Plätze. Die Verhandlung begann um 9 Uhr und endete um 12 Uhr.
Kriminaltechnik und Spurensicherung: Arbeit statt Urlaub
Zwei kriminaltechnische SachbearbeiterInnen waren am heutigen Verhandlungstag als ZeugInnen geladen und wurden in der ersten Stunde vernommen. Zu Beginn sagte ein Diplomchemiker vom Kriminaltechnischen Institut des LKA Baden-Württemberg aus. Er hat sich in mehreren Untersuchungen mit dem Reizstoff befasst, der bei dem Angriff auf die Nazis verwendet wurde – er stammt aus einem Tierabwehrgerät. Wichtig für das Verfahren scheint in diesem Kontext vor allem ein paar Arbeitshandschuhe zu sein, an denen er Spuren des Reizstoffs in der Menge von weniger als einem Kubikmillimeter feststellen konnte. Der LKA-Mitarbeiter gab an, dass sich der Reizstoff beim Austritt über eine große Entfernung verteilen würde. Spuren in der Größenordnung wie sie auf den Handschuhen gefunden wurden, könnten auch noch in Entfernungen von 10 bis 50 Metern entstehen. Sichergestellt wurden die Handschuhe am Tattag während einer Polizeikontrolle. In der kontrollierten Gruppe befand sich auch Jo.
Die zweite Zeugin war eine Polizeihauptmeisterin der Kriminalinspektion 8 (Kriminaltechnik) der Stuttgarter Polizei. Sie hatte am 16. Mai 2020 eigentlich Urlaub, war aber um 14.45 Uhr (Tatzeit ca. 14 Uhr) von ihrem Vorgesetzen kontaktiert worden. Ihre Aufgabe war eine kriminaltechnische Untersuchung des Geschädigten Jens Dippon, welchen sie in der Augenabteilung des Katharinenhospital antraf. Die Untersuchung umfasste eine DNA-Abnahme, einen Abrieb unter den Fingernägeln, die Beschlagnahmung der Kleidung sowie eine Dokumentation der Verletzungen. Die Sachbearbeiterin stellte bei Dippon eine Nasenbeinfraktur, eine Einblutung am linken Auge sowie diverse Prellungen am Körper fest. Gleichzeitig dokumentierte sie aber auch Schwellungen an den Händen – ob diese auf durch Dippon ausgeführte Schläge zurückzuführen sind, blieb offen.
Augenzeugen: Viel Allgemeines, wenig Konkretes
Im zweiten Block sagten zwei Augenzeugen aus, die sich am Tattag in der unmittelbaren Nähe des Geschehens aufgehalten hatten. Den Anfang machte ein 66-jähriger, verheirateter Maschinenbaumechaniker im Ruhestand. Seine Aussage machte er ohne Maske und legte dem Gericht ein Attest vor. Am 16. Juni 2020 war er unterwegs zur Querdenken-Demonstration auf dem Cannstatter Wasen, geparkt hatte er im Parkhaus P7 in der Nähe der Mercedes-Benz Arena. Bereits im Parkhaus sei ihm eine größere, etwa 15-köpfige, schwarz gekleidete und maskentragende Gruppe aufgefallen. Diese hätte ihn später auf seinem Weg hinter dem Stadion entlang zuerst überholt und sei ihm wenig später wieder entgegengekommen. Die Gruppe hätte sich dabei im Laufschritt bewegt. Bei der Kleidung und der Vermummung hätte er sich nicht viel gedacht, er sei viel zu beschäftigt gewesen die Architektur des Stadions zu dokumentieren. Aus der Gruppe seien ihm zwei Personen in Gedächtnis geblieben, darunter eine Frau. Gericht und Staatsanwaltschaft legten dem Zeugen in der Folge mehrere Einzelbilder von unterschiedlichen Personen aus der Akte vor. Nach anfänglichem Zögern erkannte der Zeuge in allen Bildern Personen, die er sicher am Tattag gesehen habe – widersprach sich dabei logischerweise dauerhaft. Nebenklageanwalt Dubravko Mandic nutze die Gelegenheit und hielt dem pensionierten Maschinenbaumechaniker sein Tablett mit Fotos bekannter Gewerkschaftsmitglieder und linker Journalisten vor. Die Verteidigung kritisierte in der Folge sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Die Einzellichtbildvorlagen sei entgegen allem, was die Rechtsprechung vorsehen würde. Belastbare Informationen seien einzig aus einer Wahllichtbildvorlage zu gewinnen – dafür bräuchte es aber zuerst belastbare Beschreibungen des Zeugen. Gerade das Gericht würde mit dem Vorgehen dem Zeugen suggerieren, er müsse jemanden erkennen. Der Beweiswert der Aussagen sei demnach bei null.
Der zweite Augenzeuge hatte die Auseinandersetzung zwischen Nazis und AntifaschistInnen unmittelbar miterlebt. Er war bereits am vergangenen Prozesstag geladen, konnte dort aber seine Aussage aus Zeitgründen nicht beenden. Auf Nachfrage einer Richterin beschrieb der Zeuge die Schlägerei, widersprach dabei aber mehrfach seiner polizeilichen Vernehmung. Vor Gericht gab er an, eine Person sei auf dem am Boden liegenden Andreas Ziegler gesessen und habe drei- bis viermal auf den reglosen Körper eingeschlagen. Bei der Polizei hatte er von einer größeren Gruppe gesprochen, die sich im Handgemenge mit Ziegler befand und später auch am Boden auf ihn einschlug. Der Zeuge sprach von zwei angreifenden Gruppen und beschrieb einen Pfiff als Kommando. Auch diesem Zeugen wurden vom Gericht Fotos vorgelegt: Sie zeigten stark verpixelte Personenumrisse und Screenshots eines Videos, das der Nazi Simon Kaupert am Tattag aus sicherer Entfernung von mutmaßlich flüchtenden AngreiferInnen fertigte. Eine Zuordnung von Personen zu einzelnen Taten, wie den Schlägen, konnte der Zeuge nicht machen. Es sei alles zu schnell gegangen.
Beweisantrag der Verteidigung: Zwei Nazi-Schlagringe und ein anderer Tatablauf
Für Überraschung bei den Nebenklägern sorgte ein von der Verteidigung eingebrachter Beweisantrag, in dem die Verteidigung beantragte mehrere Fotos von Andreas Ziegler in das Verfahren mit aufzunehmen. Es handelt sich dabei um öffentliche Fotos, welche auf den Internetseiten PI-News sowie der Homepage von Zentrum Automobil einzusehen sind. Hintergrund des Antrags sind die Aussagen von ZA-Mitglied Ziegler vom vergangenen Prozesstag. Ziegler hatte dort behauptet, sich zwar nicht an den Tattag erinnern zu können, aber auf keinen Fall Schlagringe getragen zu haben. Er sprach stattdessen von acht Biker-Ringen, die er ansonsten immer tragen würde. Diese seien mit den Schlagringen verwechselt worden.
Die Verteidigung betonte in ihrem Antrag, dass Andreas Ziegler auf keinem der Fotos, die sie als Beweise sichten wollen, Ringe träge. Die Fotos seien zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten aufgenommen worden. Am Tatort seien jedoch zwei Schlagringe gefunden worden, an einem sei ausschließlich DNA von Ziegler, an einem anderen seien Mischspuren mit DNA von Ziegler. Zudem läge eine Zeugen-Aussagen vor, die beschreibt, wie ein Mann dem verletzten Ziegler einen Schlagring von der Hand gezogen hätte.
Die Verteidigung sprach deswegen folgerichtig von einer Falschaussage von Andreas Ziegler, die seine Glaubwürdigkeit stark vermindern würde. Ziegler sei darüber hinaus bis zum heutigen Tag für die Bewaffnung nicht juristisch belangt worden.
Die nachgewiesene Bewaffnung sowie die Lügen Zieglers, so die Verteidigung, würden womöglich auf einen alternativen Tatablauf hindeuten. Vor allem die Grundlage der Anklage, also der gezielte Angriff der großen Gruppe auf die drei Nazis, sei nur einer von mehreren, möglichen Tatabläufen. Denkbar sei auch eine kurze verbale Auseinandersetzung zwischen einer kleinen Gruppe und den Nazis in deren Verlauf Andreas Ziegler sich bewaffnet habe. Daraufhin hätte die kleine Gruppe die große Gruppe zur sich anbahnenden Auseinandersetzung dazu geholt. Für diese Version lägen mehrere ZeugInnenaussagen vor, die auf einen ebensolchen Ablauf hindeuteten.
Nebenklageanwalt Mandic reagierte auf den Beweisantrag in einer Stellungnahme. Wörtlich gab er zu Protokoll: „Andreas Ziegler hätte an diesem Tag besser noch mehr Waffen dabeigehabt. Und dann hätte er auch ziemlich zulangen sollen.” Der CDU-Landtagsabgeordnete und Nebenkläger Reinhard Löffler sprach von einer Täter-Opfer-Umkehr.
Nach Prozessende grüßten die 30 BesucherInnen noch Dy, der wie jeden Prozesstag im Gefangenentransporter die 30 Meter aus dem Gerichtsgebäude in die JVA-Stammheim gefahren wurde.
Der nächste Prozesstermin findet am 14. Juni 2021 in Stammheim statt. Geladen sind u.A. Rico Heise von Zentrum Automobil sowie Simon Kaupert. Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8 Uhr auf.