Gegen die Jagd auf Antifaschist:innen – Solidarität mit den untergetauchten Antifas!

Seit einigen Tagen wird überall in Deutschland an Haltestellen, Werbetafeln und Polizeiwachen öffentlich nach dem Antifaschist Johann gefahndet. Ihm wird vorgeworfen Teil einer „kriminellen Vereinigung“ zu sein und gezielt an Angriffen auf Nazis beteiligt gewesen zu sein. Mit vollem Namen und Gesicht wird jagt auf diejenigen gemacht, die konsequent den Kampf gegen Nazis geführt haben sollen und sich der bewaffneten Gefahr von Rechts in den Weg gestellt haben.

Die öffentliche Fahndung reiht sich ein in die verschärfte Repression gegen (militanten) Antifaschismus und stellt eine neue Qualität der Repression dar. Sie hat zum Ziel einen konsequenten Antifaschismus nicht nur mit harten Haftstrafen, Vereinigungsdelikten und Razzien einzuschränken, sondern auch in der Gesellschaft großflächig zu delegitimieren und isolieren.

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Haftantritt von Jo am 22.08. – Antifa bleibt notwendig!

Am 21. Juli 2022 wurde unerwartet und ohne vorherige Ankündigung die Revision von Jo und Dy gegen das Urteil aus Oktober 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgelehnt. Dieser beruft sich hier auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft – die in Revisionsverfahren zuständig ist – ohne auf die Argumentation der Verteidigung auch nur im Grundsatz einzugehen. Damit sind die Urteile über 5,5 bzw. 4,5 Jahre gegen Dy und Jo final und beide müssen in den Knast.

Dy wird nun am 10. August in den Normalvollzug nach Bruchsal verlegt, nachdem er knapp 2 Jahre in Stammheim in U-Haft saß. Schon eine Woche später wurde Jo sein Haftantrittstermin verkündet: er muss bereits am 22. August 2022 seine Reststrafe von 4 Jahren in der JVA Ravensburg antreten.

Diesen Anlass werden wir nicht unkommentiert lassen! Es ist klar, dass Jo nicht alleine nach Ravensburg fahren wird. Wenn dieser Staat uns unsere Genoss:innen nimmt, sie für Jahre einkerkert und versucht, diese so zu brechen, zu isolieren und aus dem politischen Prozess draußen herauszutrennen, dann dürfen wir das nicht zulassen. Gerade dann gilt es einerseits, den Kampf unserer Gefangenen, das konsequente Vorgehen gegen Rechte und Faschos fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits auch sie nicht zu vergessen und die politische Isolation des Knastes bestmöglich zu durchbrechen.

Haltet euch Montag, den 22. Juli frei und achtet auf weitere Ankündigungen! Schreibt den Gefangenen in den Knästen Briefe, um ihren tristen Alltag zu durchbrechen und zeigt euch solidarisch!

Antifaschismus bleibt Notwendig!

Zur Vorbereitung der Aktivitäten läd die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ am Samstag, den 13.08. ab 10 Uhr zu einem Treffen ein.

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!