Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Nach sechs Monaten Verhandlung im sogenannten „Wasenverfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy ist nun endgültig eine Urteilsverkündung terminiert. Beiden wird vorgeworfen am Rande einer Querdenken-Demonstration an einem Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein.   Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien: Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist. Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist. Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt. Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je! Immer wieder werden rassistische Chatgruppe bei der Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreihen wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. Und immer häufiger werden Menschen, die nicht in das Weltbild von Nazis passen angegriffen und ermordet. Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen! Kommt zur Urteilsverkündung! Mittwoch, 13. Oktober ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin. Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete. Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr. Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt, da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei. Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor. Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen. In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse. Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig. Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem Verwaltungsgericht durchklagen. Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu dürfen. Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler. Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum nächsten Verhandlungstag zu stellen. Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen. Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt. Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

Plädoyers und Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Schneller als erwartet wird der „Wasen-Prozess“ gegen Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht nun zu Ende gehen: am Montag, den 12. Juli werden die ersten Plädoyers gehalten, das Urteil folgt in der kommenden Woche am 19. oder 22. Juli. Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien. Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist. Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist. Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt. Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu Haftstrafen verurteilt werden. Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je! Jüngst wurde eine rassistische Chatgruppe bei der Stuttgarter Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreiht wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. In Freiburg attackierte ein Nazis (der in der Vergangenheit mit Nebenklageanwalt und Nazi Mandic Antifas augelauert hat) Menschen mit einem Messer und Bullen sind an einer rassistischen Hetzjagd beteiligt. Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen! Kommt zu den Plädoyers: Montag, 12. Juli ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim Und zur solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung zur Urteilsverkündung: Montag, 19. Juli / Donnerstag, 22. Juli ab 8 Uhr OLG Stammheim Hier noch ein Plakat zum runterladen und aufhängen.

5. & 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag

In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im „Wasen-Verfahren“ vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren hauptsächlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gefüllt. Trotzdem kommt Bewegung ins Verfahren: Während die Verteidigung am Montag mit einem Antrag das Gericht aufforderte, die U-Haft von Dy endlich zu beenden, deutete der vorsitzende Richter am Donnerstag ein Prozessende noch vor dem Sommer an: Er bat alle Anwesenden, ihre Plädoyes vorzubereiten. Beide Prozesstage wurden, wie im Verfahren üblich, durch Einheiten der Bereitschaftspolizei abgesichert. Auch die intensiven Leibensvisitationen aller Besuchenden inklusive Röntgen der Taschen sowie die weiträumige Absperrung des Gerichtsgebäudes mit Hamburger Gittern haben nach wie vor Bestand. Von Seiten der Nazis hält einzig die Lebensgefährtin des Hauptgeschädigten Nazis Ziegler, Christiane Schmauder, im Gerichtsgebäude das Fähnchen hoch. Sie besuchte beide Verhandlungstage und machte wie gewohnt, dank eines Presseausweises der „Jungen Freiheit“, Notizen. Ganz untätig scheinen die Faschisten jedoch nicht zu sein: Am Mittwochabend zwischen den Prozessen flog ein augenscheinlich länger geplanter Video-Dreh von Simon Kaupert (Honorarangestellter von Zentrum Automobil) und Aktivisten der Identitären Bewegung am Stuttgarter Gewerkschaftshaus kurzfristig auf). Eine antifaschistische Intervention sorgte dafür, dass die IB‘ler Paul Klemm und Annie Huenecke sowie Simon Kaupert in Windeseile den Ort des Geschehens verließen. Fluchtfahrzeug: Der schwarze Zentrums-Van mit dem einprägsamen Kennzeichen S-ZA-2009... Weiterlesen

Übersicht: Das „Zentrum-Automobil“- „NSU“-Netzwerk

Das Zentrum Automobil ein rechter Verein von und für Nazis ist, wird auch im Zuge des Verfahrens immer deutlicher. Wie eng faschistischer Terror mit legal, offen agierenden Strukturen zusammenhängt und wie tief die Zentrum-Automobil Nazis im braunen Sumpf stecken zeigt das Netzwerk um NSU, Blood & Honour und Zentrum Automobil. Die Grafik soll die vielen verschiedenen nachgewiesenen Verbindungen darstellen. Zur Verständlichkeit stellen wir einige der rechten Strukturen und Personen hier nochmal kurz vor: Blood&Honour (B&H) Ist ein militantes, internationales faschistisches Netzwerk. Es ist verboten und arbeitet seitdem im Untergrund weiter. B&H organisierte unter anderem klandestine Konzerte, bei dem Neonazibands spielen und die Kassen der Bewegung füllen. B&H verfügt über einen bewaffneter Arm „Combat 18/C18“, nach dessen Konzept der „NSU“ mordete. Weiterlesen

[Einschätzung] Zu den „Wir für das Grundgesetz“-Veranstaltungen

Das Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region hat zur Hochphase der Corona-Demos eine Einschätzung zu  "Querdenken 711" veröffentlicht in der auch die Aufgaben der antifaschistischen Bewegung skizziert werden:

Die „Grundgesetz-Kundgebungen“ gewinnen an Dynamik, dass zeigt nicht zuletzt die Kundgebung am gestrigen Samstag. Zwischen 4000 und 5000 Menschen versammelten sich auf dem Cannstatter Wasen, um ihre Unmut gegen die eingeführten Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie zum Ausdruck zu bringen. Die Bandbreite der Forderungen reicht dabei von halbwegs nachvollziehbaren Punkten, wie der Kritik an der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, bis hin zu kruden Weltverschwörungstheorien und dem tragen von Aluhüten.

Insbesondere die ImpfgegnerInnenbewegegung war massiv auf der Veranstaltung präsent. Aber auch offen rechte und faschistische Positionen waren deutlich sichtbar und wurden geduldet: „„Gibt Gates keine Chance“-Shirts, „Weg mit der Merkel-Diktatur“-Schilder oder die schwarz-weiß-rote Reichsfahne sind nur einige Beispiele. Die Teilnehmenden kamen aus dem gesamten Südwesten, teilweise sogar aus Nordrhein-Westfalen. Die Stimmung auf der Versammlung glich zeitweise einem Volksfest: Mitgebrachtes Bier wurde getrunken und über der Menge wehten eine handvoll Deutschlandfahnen.

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