Solidarität?! – Unbezahlbar! Spendenkampage für die inhaftierten Antifaschisten Jo und Dy

Im Sommer 2020 durchsuchte die Polizei Wohnungen von neun Antifaschist:innen in BadenWürttemberg.
In diesem Zuge wurde der Antifaschist Jo in Untersuchungshaft gesteckt. Bei weiteren Hausdurchsuchungen im November 2020 wurde der kurdische Aktivist und Antifaschist Dy ebenfalls inhaftiert.

Nachdem im Sommer 2022 die Revision gegen das Urteil unbegründet abgelehnt wurde, muss Jo seit dem 22. August seine Reststrafe von 4 Jahren absitzen und Dy wurde in den Normalverzug verlegt.
Jo und Dy, sowie allen anderen Betroffenen der Hausdurchsuchungen, wird vorgeworfen, Mitglieder der rechten Betriebsprojekt „Zentrum“ angegriffen zu haben, als diese im Frühjahr 2020 auf dem Weg zu einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart waren. Die Protesten rund um die Corona-Maßnahmen nutze Zentrum genau wie viele andere Rechte um inhaltlich einzuwirken und sich weiterzu vernetzen.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Revision abgelehnt – Solidarität mit Jo & Dy: Antifaschismus bleibt notwendig!

Gestern, am 21. Juli, wurden den angeklagten Antifaschisten die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Ablehnung der Revisionsanträge zugestellt.

Damit sind die Urteile gegen Jo und Dy über 4,5 und 5,5 Jahre Knast nun abschließend rechtskräftig.

Dass der BGH in seiner Ablehnung keinerlei Bezug auf die anwaltliche Argumentation nimmt und so die Revision unbegründet verwirft – mal von der reinen Bestätigung des Urteils abgesehen – ist ungewöhnlich und bestätigt den Verfolgungseifer der Repressionsbehörden im sog. „Wasen-Verfahren“.

Nun ist damit eingetreten, was seit dem Urteil am 13. Oktober 2021 im Raum stand: das erste Verfahren im „Wasen-Komplex“ ist durchverhandelt und Jo wird bald einen Haftantrittstermin zugestellt bekommen, während Dy – nach über 500 Tagen in U-Haft – nun in den sog. „Normalvollzug“ nach Bruchsal verlegt wird. Wo genau Jo die restliche Strafe absitzen muss ist noch nicht klar. Ebenfalls noch nicht absehbar ist, wann und in welcher Form nun gegen die acht weiteren Beschuldigten der Hausdurchsuchungen vom 2. Juli 2020 vorgegangen wird, auch wenn dies nun mit dem rechtskräftigen Urteil erwartbarer geworden ist. Auch werden nun die abschließenden Zivilforderungen der angegriffenen Nazis verhandelt werden – erwartbare Kosten: 100.000€

Als Solidaritätskampagne stehen wir natürlich weiterhin an der Seite von Dy, Jo und allen weiteren Betroffenen staatlicher Repression. Auch weiterhin werden wir Öffentlichkeit für sie organisieren, die Prozesse begleiten, Spenden sammeln – kurz Solidarität praktisch werden lassen.

Was ihr nun tun könnt ist, auch weiterhin die Betroffenen nicht alleine zu lassen und im Kleinen zu zeigen, dass wir dahinter stehen:

Schreibt Dy Briefe, Postkarten, Solibilder etc.:
Mit Stichwort „Dy“ an die Rote Hilfe Stuttgart, Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart

Spendet für die kommenden Kosten des Verfahrens:
IBAN: DE66430609674007238313, BIC: GENODEM1GLS

Antifaschismus bleibt notwendig! Stay tuned!

Am 18. März und darüber hinaus: Gemeinsam gegen Repression und Unterdrückung

Der 18. März als Tag der politischen Gefangenen ist ein Teil der Geschichte des Kampfes für eine befreite und klassenlose Gesellschaft.

Dieser Kampf hält bis heute an. Immer noch kämpfen wir für eine Welt ohne Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung.

 

Denn die kapitalistischen Verhältnisse produzieren Armut, Krieg, Ausbeutung, Unterdrückung und Entfremdung – und das am laufenden Band.

Die Methoden haben sich verändert, die Herrschenden haben sich geändert und doch ist die Systematik die selbe geblieben: Die Ausbeutung des Großteils der Bevölkerung, die den Reichtum einer Minderheit produzieren. Wer sich gegen dieses System der organisierten Unterdrückung und Ausbeutung auflehnt und für eine gerechte, solidarische Gesellschaft kämpft, bekommt früher oder später die Repression des Staates zu spüren.

Repression kann dabei unterschiedliche Formen annehmen und wird gerade jetzt, in Zeiten der wachsenden Unzufriedenheit und des wachsenden Unmuts in der Bevölkerung, immer mehr zum Mittel der Wahl, um die herrschende Ordnung aufrecht zu erhalten. So sind wir seit Jahren mit einer stetigen Verschärfung der repressiven Maßnahmen konfrontiert, die sich auch im letzten Jahr nochmals weiter zugespitzt hat. Hier nur einige Beispiele dazu:

  • Jo und Dy wurden im sog. Wasen-Prozess zu Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, am Rande einer Querdenker-Demonstration, Personen der rechten Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ angegriffen und schwer verletzt zu haben. Dy befindet sich nach wie vor im Knast in Stammheim, bis das Urteil rechtskräftig wird bleibt Jo auf freiem Fuß. Weiterlesen

[Silvestermobi-Stuttgart] Gegenmacht statt Ohnmacht – Klassenjustiz zurückschlagen!

Um die Gefangenen solidarisch zu grüßen und gegen Repression und Klassenjustiz auf die Straße zu gehen, finden in Stuttgart seit Jahrzehnten revolutionäre Silvesterspaziergänge an der JVA Stuttgart-Stammheim statt. Auch dieses Jahr wird es einen Knastspaziergang geben.

Aktuell sitzt, neben vielen anderen Gefangenen, auch der Antifaschist und kurdische Aktivist Dy in Stammheim in Untersuchungshaft.

“Mit dem Jahr 2021 geht ein Jahr zu Ende, das von besonders harten staatlichen Angriffen auf Linke in Stuttgart geprägt war. Die langen Knasturteile gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy im sogenannten Wasen Prozess sowie die Haftstrafe für den Antifaschisten Findus haben den Knast als bisher härtestes Mittel der deutschen Repressionsbehörden für die antifaschistische und revolutionäre Bewegung in Stuttgart sehr konkret werden lassen. Fern war der Knast jedoch auch in den letzten Jahren nie. Lange waren es vor allem türkische und kurdische Revolutionär:innen, die mit dem „Terrorparagraphen“ §129b für ihre angebliche Mitgliedschaft in der PKK oder in türkischen kommunistischen Parteien in den Knast gesteckt wurden und immer wieder saßen einzelne Antifaschisten ein, denen handgreifliche Auseinandersetzungen mit Faschisten zum Vorwurf gemacht wurden.

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23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

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Freiheit für alle Antifas – Demo am 23. Oktober

Der Prozess gegen Jo und Dy ist vorbei. Das Landgericht hat Jo zu 4,5 und Dy zu 5,5 Jahre Haft verurteilt – ein politisches Urteil, das uns nicht überrascht. Es soll abschrecken, einschüchtern und spalten.
Doch wir sind uns gewiss darüber, das der antifaschistische Kampf weiterhin notwendig ist und auf verschiedenen Ebenen geführt werden muss. Notwendig, um Raum und Möglichkeiten zu schaffen für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus.

Unser Kampf lebt von der Solidarität mit allen Einzelnen, die stellvertretend für unsere Bewegung vor Gericht gezerrt und in den Knast gesperrt werden. Deshalb gehen wir mit dieser Demonstration in die Offensive und durchbrechen die Ohnmacht, in Solidarität mit Jo, Dy, Lina, Findus, Adel, Kevin und allen Linken, die wegen ihrer Überzeugung & Aktivität von Repression betroffen sind!

Kommt zur Demo am Samstag, den 23. Oktober in Stuttgart. Los geht’s um 16 Uhr in der Lautenschlagestraße am Bahnhof.

Aufruf zur Demo:

Seit einiger Zeit sehen wir uns antifaschistische Bewegung zunehmend mit harten Repressionsschlägen und Kriminalisierungsversuchen konfrontiert.

In Stuttgart sind es gleich drei Antifaschisten, die wegen ihres politischen Engagements die volle Härte des Staates zu spüren bekommen sollen: Findus musste nach einer Reihe von Verurteilungen wegen politischer Aktionen eine zweieinhalb jährige Haftstrafe antreten. Jo und Dy, denen die Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Faschisten vorgeworfen wird, sollen nach einem Indizienprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Anfang September begann ein medial groß inszeniertes Verfahren gegen mehrere Antifaschist:innen aus Leipzig, die als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden, weil sie gezielte Aktionen gegen die militante Naziszene durchgeführt haben sollen. Lina, eine der Angeklagten, sitzt seit vergangenem November in Untersuchungshaft.

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Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

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29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

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27. September 2021: Bericht zum 19.Prozesstag

Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete.

Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten.
Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen.
In dem aktuell stattfinden Prozess gegen eben diese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle.
Als keiner der beiden Zeugen belastende Aussagen treffen konnte wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend.

Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden.
Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneute Ablehnung des Antrags kündigte Mandic einen abermaligen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an.

Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr.
Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt.

Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden.