22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

22. Juli 2021: Bericht zum 15. Prozesstag

Auch am 15. Prozesstag gegen Jo & Dy fanden sich etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein.
Nachdem schon im Vorfeld vermutet wurde, dass an diesem Prozesstag keine Plädoyers
verlesen werden würden, hat sich schon zu Beginn der Verhandlung herausgestellt,
dass ein Urteil wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird.
Grund waren auch hier wieder Anträge der Nebenklage, sowie ein vom
Richter angeordnetes Gutachten.
Andreas Ziegler und seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder waren
auch heute wieder nicht anwesend. Protokoll für die Rechten führte, wie schon am Montag, der bekannte Fellbacher Nazi Michael Stecher.
Der Prozesstag begann um 14:20 Uhr und endete bereits um 14:50 Uhr.

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Urteilsverkündung verschoben!

Dank einer Flut von Anträgen der Nebenklage kam es Montag, den 19. Juli nicht zum Verlesen der Plädoyers. Entsprechend wird auch die Urteilsverkündung am Donnerstag, 22. Juli verschoben und stattdessen über die Anträge verhandelt.

Weitere Infos folgen, sobald wir mehr wissen. Schaut regelmäßg vorbei!

 

Plädoyers und Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Schneller als erwartet wird der „Wasen-Prozess“ gegen Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht nun zu Ende gehen: am Montag, den 12. Juli werden die ersten Plädoyers gehalten, das Urteil folgt in der kommenden Woche am 19. oder 22. Juli.

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien.

Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.

Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Jüngst wurde eine rassistische Chatgruppe bei der Stuttgarter Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreiht wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. In Freiburg attackierte ein Nazis (der in der Vergangenheit mit Nebenklageanwalt und Nazi Mandic Antifas augelauert hat) Menschen mit einem Messer und Bullen sind an einer rassistischen Hetzjagd beteiligt.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zu den Plädoyers:
Montag, 12. Juli ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

Und zur solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung zur Urteilsverkündung:
Montag, 19. Juli / Donnerstag, 22. Juli ab 8 Uhr OLG Stammheim

Hier noch ein Plakat zum runterladen und aufhängen.

7. Juni 2021: Bericht zum 6. Prozesstag

Nach dreiwöchiger Prozesspause rund um Pfingsten wurde am 7. Juni 2021 das Verfahren gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht fortgesetzt. Erneut beteiligten sich zeitweilig über 40 Menschen an einer solidarischen Prozessbeobachtung im Gerichtssaal und einer Kundgebung auf dem Gerichtsparkplatz.

Wie bereits einige Wochen zuvor nahmen etwa 10 Nazis die Aussage des Hauptgeschädigten Andreas Ziegler zum Anlass am Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim aufzuschlagen. Die Stuttgarter Polizei sicherte das Gerichtsgebäude mit mehreren Dutzend Beamten der Bereitschaftspolizei sowie Hamburger Gittern. Der Prozess begann um 9.20 Uhr und endete um 16.15 Uhr.

Im Gerichtssaal wenig Neues
Mit Spannung wurde von allen Beteiligten die auf den heutigen Verhandlungstag per richterlicher Anordnung festgelegte Aussage von Andreas Ziegler erwartet. Bisher hatte der Nazi mit Verweis auf seinen psychischen Zustand eine Aussage vor Gericht mehrfach verweigert. Weiterlesen

17. Mai 2021: Bericht zum 5. Prozesstag

Knapp 50 solidarische ProzessbeobachterInnen begleiteten den fünften Prozesstag gegen die vor dem Stuttgarter Landgericht angeklagten Antifaschisten Jo und Dy. Zwar war das Gerichtsgebäude neben der JVA in Stuttgart-Stammheim erneut weiträumig mit Hamburger Gittern abgesperrt, jedoch reduzierte die Stuttgarter Polizei ihre Anwesenheit spürbar. So sicherte am heutigen Prozesstag „nur” eine halbe Einsatzhundertschaft Parkplatz und Zugänge. Der Prozesstag begann um 9 Uhr und endete gegen 15.30 Uhr.

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Unterstützt Jo und Dy vor Gericht! Solidarischen Prozessbegleitung

Die Antifaschisten Jo und Dy stehen ab dem 19. April vor Gericht. Ihnen wird eine Beteiligung an einem Angriff auf Neonazis am Rande einer Querdenken-Demonstration in Stuttgart vorgeworfen, bei dem drei Faschisten zum Teil schwer verletzt wurden.

Im Nachgang kam es zu einer Welle von staatlicher Repression gegen die antifaschistische Bewegung in Baden-Württemberg. Neben 11 Hausdurchsuchungen, offenen Observationen und staatsanwaltschaftlichen Zeug*innenvorladungen wurden Jo und Dy in Untersuchungshaft gesteckt. Während Jo nach 6 Monaten entlassen wurde, sitzt Dy weiter hinter Gittern.

Als Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ werden wir den beiden im nun anstehenden Gerichtsverfahren zur Seite stehen und unsere Solidarität zum Ausdruck bringen.

Was war da los am Cannstatter Wasen?

Im Frühjahr 2020 kam es zu erster Dynamik rund um die Querdenken-Bewegung in Stuttgart, die sich schnell auch bundesweit ausbreitete. Krude Verschwörungstheorien und die Ablehnung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung brachten tausende Menschen auf die Straßen. Schon früh wurde Querdenken von Faschisten unterstützt, die versuchten, das Potential der Bewegung für sich zu nutzen. Entsprechend reisten verschiedene rechte Gruppierungen zu den Querdenken-Demonstrationen an. Unter ihnen auch die Nazis der Betriebsgruppe „Zentrum Automobil“.

Zentrum Automobil (ZA)“ sind Nazis!

Die rechte Betriebsgruppe, ausgehend vom Daimler Werk in Untertürkheim, versucht nach der faschistischen Strategie der „Nationalsozialistischen Betriebsorganisation (NSBO)“ Politik im Betrieb zu machen. Dabei spalten sie die Arbeiter*innenschaft, hetzen gegen die Gewerkschaften und geben Naziaktivisten im Betrieb Rückhalt. Verbal geben sie sich als „oppositionelle Gewerkschaft“ aus, setzen sich faktisch aber nirgends für bessere Arbeitsbedingungen der Belegschaft ein. Revolutionäre Rhetorik und sozialarbeiterisches Klein-Klein, machen sie noch lange nicht zu einer Gewerkschaft, oder gar einer Opposition.

Doch damit nicht genug: an drei zentralen Figuren von Zentrum zeigt sich deutlich, wer hinter Zentrum Automobil steckt:

Oliver Hilburger, Gründer und Vorsitzender von Zentrum Automobil, spricht bundesweit auf Pegida-Aufmärschen, AfD- und anderen rechten Veranstaltungen. Früher spielte er in einer Rechtsrockband und führte einen offiziellen Versandhandel des zwischenzeitlich verbotenen Blood&Honour-Netzwerkes.

Der NSU nutzte einen Song der Band „Noie Werte“ für ihr Bekenner*innenschreiben. Hilburger selbst musste sich darüber hinaus nicht nur vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen, er besuchte auch den NSU-Unterstützer Jan Werner im Knast.

Auch Rico Heise, erst kürzlich wieder auf den Querdenken-Demos präsent, musste sich vor dem NSU-Untersuchungsausschuss rechtfertigen und machte dabei Falschaussagen. In der Vergangenheit war er selbst Mitveranstalter von Neonazi-Festivals.

Andreas Ziegler, der bei der Auseinandersetzung schwer verletzt wurde, war bei der „ZA“-Vereinsadresse in Untertürkheim gemeldet. Das angebliche „Opfer“, war vor dem Angriff unter anderem bei rechten Aufmärschen im pfälzischen Kandel gesichtet worden.

Antifaschismus bleibt notwendig

Während parlamentarisch mit der AfD eine Partei offen ihre rechte Hetze verbreitet, sind auch rechte Akteure in staatlichen Behörden kaum mehr Ausnahmen, sondern eher die Regel: Fast im Wochentakt kommen neue Enthüllungen von rechten Polizei-Chat-Gruppen und faschistischen Netzwerken im Polizei- und Militärapparat ans Licht. Diese Verstrickungen sind genauso wenig Einzelfälle wie der Zusammenhang zwischen Verfassungsschutz und NSU eine Überraschung darstellt.

Für uns ist daher klar: im Kampf gegen Rechts ist auf diesen Staat kein Verlass. Staat und Polizei sind nicht die Lösung, sondern Teil des Problems!

Antifaschismus heißt für uns, den Kampf gegen Rechts selbst in die Hand zu nehmen und rechten Dynamiken und Faschisten konsequent entgegenzutreten. Dazu zählt eben auch Faschisten körperliche daran zu hindern ihre Hetze zu verbreiten.

Für eine solche konsequente, antifaschistische Haltung sollen jetzt Jo und Dy, stellvertretend für die gesamte antifaschistische Bewegung, vor Gericht gezerrt werden. Es gilt weiterhin: Getroffen hat es die beiden, gemeint sind wir alle.

Solidarisch gegen Repression!

Wir werden deshalb unsere beiden Genossen vor Gericht unterstützen. Solidarität heißt für uns zusammen zu stehen. Das ist gerade dann wichtig, wenn der Staat versucht, die antifaschistische Bewegung durch Kriminalisierung und Repression zu spalten.

Polizeigewalt, öffentliche Diffamierung und Strafen bis hin zum Knast sind die Mittel, mit denen uns der Staat anzugreifen versucht. Mit unserer Solidarität können wir diese Schläge abfangen, individuelle Strafen erträglicher gestalten und vor allem verhindern, dass das Ziel der Repression, nämlich uns an unserer politischen Praxis zu hindern, erreicht wird. Daher gilt, unabhängig der Vorwürfe, den vor Gericht sitzenden Antifaschisten unsere volle Solidarität.

Kommt deshalb am Montag, den 19. April um 08.00 Uhr zur Kundgebung vor dem Oberlandesgericht.

Unterstützt Jo und Dy auch bei den folgenden Terminen, die ihr immer aktualisiert auf unserer Homepage (notwendig.org) nachschauen könnt.

Die nächsten beiden sind Montag, der 26. April sowie Montag der 3. Mai, auch jeweils um 9 Uhr am OLG.