19. Juli 2021: Bericht zum 14. Prozesstag

Etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem mittlerweile 14. Verhandlungstag des „Wasen-Verfahren” im Gerichtsgebäude des OLG neben der JVA in Stuttgart-Stammheim bei. Eigentlich waren für diesen Montag die Plädoyes aller Seite angekündigt, zu deren Vortrag kam es letztlich aber nicht. Grund waren mehrere von den Nebenklage-Anwälten vorgebrachte Beweisanträge, die das Verfahren vorerst verlängern. Eine Urteilsverkündung ist frühestens Mitte August, vielleicht auch erst Anfang September wahrscheinlich.

Die Hauptgeschädigte Nazi Andreas Ziegler nahm wie seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder nicht am Prozess teil, dafür protokollierte der mit Presseausweis ausgestattete Nazi Michael Stecher fleißig die Ereignisse im Gerichtssaal. Der Prozess begann um 09:00 Uhr und endete um 15:00 Uhr.

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Urteilsverkündung verschoben!

Dank einer Flut von Anträgen der Nebenklage kam es Montag, den 19. Juli nicht zum Verlesen der Plädoyers. Entsprechend wird auch die Urteilsverkündung am Donnerstag, 22. Juli verschoben und stattdessen über die Anträge verhandelt.

Weitere Infos folgen, sobald wir mehr wissen. Schaut regelmäßg vorbei!

 

12. Juli 2021: Bericht zum 13. Prozesstag und Ausblick zum weiteren Verlauf des Verfahrens

Nachdem sich letzte Woche zeigte, dass der vorsitzende Richter das Verfahren schon vor der Sommerpause zu Ende bringen will und für den Prozesstag am 12. Juli bereits die Plädoyers eingeplant hatte, zog sich der 13. Prozesstag noch mit letzten Anträgen und Formalitäten in die Länge. Am nächsten Prozesstag am 19. Juli werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil ist damit für den 22. Juli erwartbar.

Erneut beteiligten sich 40 Personen an der solidarischen Prozessbegleitung. Die Situation vor Gericht hat sich dabei nicht verändert: Noch immer müssen sich die Prozessbesucher:innen den Durchsuchungen und Schikanen aussetzen. Die Kriminalisierung der Solidarität geht nun in die nächste Runde. Nachdem bereits bekannt wurde, dass gegen solidarische Prozessbeobachter:innen ermittelt wird, kam es nun zu Bußgeldbescheiden wegen vermeintlich nicht eingehaltener Abstände bei vorangegangenen Prozesstagen. Zusätzlich wurde der Versammlungsleiter der Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

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Plädoyers und Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Schneller als erwartet wird der „Wasen-Prozess“ gegen Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht nun zu Ende gehen: am Montag, den 12. Juli werden die ersten Plädoyers gehalten, das Urteil folgt in der kommenden Woche am 19. oder 22. Juli.

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien.

Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.

Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Jüngst wurde eine rassistische Chatgruppe bei der Stuttgarter Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreiht wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. In Freiburg attackierte ein Nazis (der in der Vergangenheit mit Nebenklageanwalt und Nazi Mandic Antifas augelauert hat) Menschen mit einem Messer und Bullen sind an einer rassistischen Hetzjagd beteiligt.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zu den Plädoyers:
Montag, 12. Juli ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

Und zur solidarische Prozessbegleitung und Kundgebung zur Urteilsverkündung:
Montag, 19. Juli / Donnerstag, 22. Juli ab 8 Uhr OLG Stammheim

Hier noch ein Plakat zum runterladen und aufhängen.

5. & 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag

In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im „Wasen-Verfahren“ vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren hauptsächlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gefüllt. Trotzdem kommt Bewegung ins Verfahren: Während die Verteidigung am Montag mit einem Antrag das Gericht aufforderte, die U-Haft von Dy endlich zu beenden, deutete der vorsitzende Richter am Donnerstag ein Prozessende noch vor dem Sommer an: Er bat alle Anwesenden, ihre Plädoyes vorzubereiten.

Beide Prozesstage wurden, wie im Verfahren üblich, durch Einheiten der Bereitschaftspolizei abgesichert. Auch die intensiven Leibensvisitationen aller Besuchenden inklusive Röntgen der Taschen sowie die weiträumige Absperrung des Gerichtsgebäudes mit Hamburger Gittern haben nach wie vor Bestand.
Von Seiten der Nazis hält einzig die Lebensgefährtin des Hauptgeschädigten Nazis Ziegler, Christiane Schmauder, im Gerichtsgebäude das Fähnchen hoch. Sie besuchte beide Verhandlungstage und machte wie gewohnt, dank eines Presseausweises der „Jungen Freiheit“, Notizen.
Ganz untätig scheinen die Faschisten jedoch nicht zu sein: Am Mittwochabend zwischen den Prozessen flog ein augenscheinlich länger geplanter Video-Dreh von Simon Kaupert (Honorarangestellter von Zentrum Automobil) und Aktivisten der Identitären Bewegung am Stuttgarter Gewerkschaftshaus kurzfristig auf). Eine antifaschistische Intervention sorgte dafür, dass die IB‘ler Paul Klemm und Annie Huenecke sowie Simon Kaupert in Windeseile den Ort des Geschehens verließen. Fluchtfahrzeug: Der schwarze Zentrums-Van mit dem einprägsamen Kennzeichen S-ZA-2009…

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28. Juni 2021: Bericht zum 10. Prozesstag

Nach einwöchiger Pause wurde der „Wasen“-Prozess in der letzten Juni Woche mit dem 10. Verhandlungstag fortgesetzt. Knapp 30 solidarische ProzessbesucherInnen wohnten dem Verfahren im OLG-Gebäude in Stuttgart-Stammheim bei. Der Prozess startete um 9.30 Uhr und endete um 16.15 Uhr. Geladen waren zwei unbeteiligte AugenzeugInnen sowie mehrere ermittelnde Polizeibeamte. Der Nebenkläger Jens Dippon nahm nicht am Verfahren teil, im ZuschauerInnenraum verweilte von rechter Seite aus einzig Andres Zieglers Lebensgefährtin Christiane Schmauder mit ihrem „Junge Freiheit“-Presseausweis. Zum Gerichtsgebäude wurde sie erneut von den beiden AfD‘lern Frank und Jochen Lobstedt gebracht.
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17. Juni 2021: Bericht zum 9. Prozesstag

Etwa 20 solidarische ProzessbeobachterInnen wohnten dem neuten Verhandlungstag gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor der 3. Jugendstrafkammer der Stuttgarter Landgerichts bei. Zum ersten Mal seit Beginn des Prozesses verzichtete die Stuttgarter Polizei auf eine größere Abordnung Bereitschaftspolizei bzw. BFE. Trotzdem war das Gerichtsgebäude weiträumig mit Hamburger Gittern abgesperrt, auch die Durchsuchungsmaßnahmen und die Präsenz der Sicherungsgruppe Stuttgart blieben. Der Nebenklageanwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler lies sich entschuldigen, im Publikum war lediglich Zieglers Lebensgefährtin „Chrissi“ Schmauder mit ihrem Junge Freiheit-Presseausweis anwesend. Die Verhandlung begann um 9.10 Uhr und endete bereits um 11.15 Uhr.

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14. Juni 2021: Bericht zum 8. Prozesstag

Mit der Vernehmung der letzten Nazi-Zeugen sowie der Aussage mehrerer ermittelnder PolizeibeamtInnen ging das sogenannte „Wasen-Verfahren” in seinen achten Prozesstag. Knapp 40 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützten die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy bei der Verhandlung im Stammheimer „Prozessbunker”. Auch etwa 10 Nazis, darunter die Führungskader von Zentrum Automobil, wohnten dem Verfahren bei. Eine halbe Hunderschaft der Stuttgarter Polizei sicherte erneut das Gerichtsgebäude. Hinter den Eingangstüren übernahm dann die „Sicherungsgruppe Stuttgart (SGS)”, eine speziell ausgerüstete und gesicherte Einsatzgruppe der Stuttgarter Justiz, welche das Verfahren sowie die Kontrollen der BesucherInnen seit Beginn abwickelt. Neu war die willkürliche Platzvergabe im Verhandlungssaal. Anscheinend achten die Justizbeamten jetzt bewusst darauf, solidarische ProzessbesucherInnen möglichst weit weg vom Angeklagten Dy zu setzen. Verfahrensbeginn war erst um 9.30 Uhr, dafür wurde bis 16 Uhr verhandelt.

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10. Juni 2021: Bericht zum 7. Prozesstag

Etwa 30 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützen die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy auch am siebten Verhandlungstag vor der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts.

 

Vor Gericht sagten heute zwei SachberarbeiterInnen sowie zwei Augenzeugen aus, die Verteidigung stellte einen umfangreichen Beweisantrag. Rund um das Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim hat sich die Polizeipräsenz spürbar reduziert. Nur etwa drei Dutzend Beamte der Stuttgarter Einsatzhunderschaft waren im Einsatz, das Gericht ist weiterhin mit Hamburger Gittern gesichert, der Zutritt erfolgt nur nach umfangreichen Einzeldurchsuchungsmaßnahmen. Anders als noch am Montag, versuchten am heutigen Prozesstag keine Nazis dem Verfahren beizuwohnen. Einzig die Organisatorin der Nazikundgebung zum Jahrestag des Angriffs und Lebensgefährtin von Nebenkläger Andreas Ziegler, Christiane Schmauder, nahm am Verfahren teil. Sie sicherte sich mit ihrem Presseausweis einen der begrenzten Plätze. Die Verhandlung begann um 9 Uhr und endete um 12 Uhr.

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