22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

01. September 2021: Bericht zum 17. Prozesstag

Wie bereits am vergangenen Prozesstag war auch der 17. Prozesstag am 01.September nur von kurzer Dauer und fungierte als Überbrückungstermin.
Erneut wurden zwei Anträge des Nebenklageanwalts Mandic abgelehnt, der die Entscheidung der Strafkammer mit einer neuen Antragsflut beantwortete.
Vor dem Gebäude des Oberlandgerichts in Stuttgart Stammheim war erneut eine gesamte BFE Einsatzhunderschaft zur Sicherheit bereitgestellt. Der Tag begann um 10:50 Uhr mit fast zweistündiger Verspätung, da alle
Beteiligten auf RA Mandic warten mussten, der es wie so häufig nicht
schaffte pünktlich vor Gericht zu erscheinen und endete um 11:20 Uhr.

Die beiden Beweisanträge der Nebenklage wurden wie erwartet abgelehnt,
da bei beiden erneut kein Beweiswert zu erwarten sei.
Im folgenden stellte Dubravko Mandic wiedermal teils völlig wirren Anträgen vor.
Zum einen beantragte er die Aussetzung des Verfahrens, da er keine
vollständige Akteneinsicht bekommen hätte und sich so nicht angemessen
auf den Prozess vorbereiten konnte. Wieso diese Erkenntnis erst nach 16 Verhandlungstagen kam, konnte er allerdings nicht begründen.
In einem weiteren Beweisantrag behauptete Mandic, dass ein IG Metall Mitarbeiter, und Mitglied eines Gewerkschaftschats die Vertrauensperson sei die Dy belastet hätte und
dieser aufgrund dessen als Zeuge geladen werden müsse.
Dass die VP damit geoutet werden würde, gehöre laut Mandic zum Naturell einer solchen
und wäre im Verhältnis zu einem vorenthalt von Informationen für die Geschädigten nicht so gewichtig.
Sollte die Kammer dem Antrag nicht nachkommen, möchte er den Antrag vor dem
Verwaltungsgericht durchklagen.
Eine Begründung wie er zu dem Verdacht komme, dass ausgerechnet diese
Person die VP wäre lieferte er nicht, allerdings beantragte er aufgrund
dieser Vermutung, zum wiederholten male die Chatverläufe einsehen zu
dürfen.
Zum Abschluss stellte er noch einen Attesionsantrag auf Schadensersatz
im sechs-stelligen Bereich für seinen Mandanten Andreas Ziegler.
Der vorsitzende Richter Steinbach reagierte sichtlich genervt aufgrund der
erneuten Antragsflut und bat inständig sämtliche Anträge bis zum
nächsten Verhandlungstag zu stellen.
Des weiteren möchte er an diesem Tage die Plädoyers verlesen lassen.

Der nächste Prozesstag findet am 22.09. um 9:00 Uhr vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim statt.
Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8.00 Uhr vor dem OLG auf.

12. Juli 2021: Bericht zum 13. Prozesstag und Ausblick zum weiteren Verlauf des Verfahrens

Nachdem sich letzte Woche zeigte, dass der vorsitzende Richter das Verfahren schon vor der Sommerpause zu Ende bringen will und für den Prozesstag am 12. Juli bereits die Plädoyers eingeplant hatte, zog sich der 13. Prozesstag noch mit letzten Anträgen und Formalitäten in die Länge. Am nächsten Prozesstag am 19. Juli werden die Plädoyers gehalten und ein Urteil ist damit für den 22. Juli erwartbar.

Erneut beteiligten sich 40 Personen an der solidarischen Prozessbegleitung. Die Situation vor Gericht hat sich dabei nicht verändert: Noch immer müssen sich die Prozessbesucher:innen den Durchsuchungen und Schikanen aussetzen. Die Kriminalisierung der Solidarität geht nun in die nächste Runde. Nachdem bereits bekannt wurde, dass gegen solidarische Prozessbeobachter:innen ermittelt wird, kam es nun zu Bußgeldbescheiden wegen vermeintlich nicht eingehaltener Abstände bei vorangegangenen Prozesstagen. Zusätzlich wurde der Versammlungsleiter der Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

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7. Juni 2021: Bericht zum 6. Prozesstag

Nach dreiwöchiger Prozesspause rund um Pfingsten wurde am 7. Juni 2021 das Verfahren gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Landgericht fortgesetzt. Erneut beteiligten sich zeitweilig über 40 Menschen an einer solidarischen Prozessbeobachtung im Gerichtssaal und einer Kundgebung auf dem Gerichtsparkplatz.

Wie bereits einige Wochen zuvor nahmen etwa 10 Nazis die Aussage des Hauptgeschädigten Andreas Ziegler zum Anlass am Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim aufzuschlagen. Die Stuttgarter Polizei sicherte das Gerichtsgebäude mit mehreren Dutzend Beamten der Bereitschaftspolizei sowie Hamburger Gittern. Der Prozess begann um 9.20 Uhr und endete um 16.15 Uhr.

Im Gerichtssaal wenig Neues
Mit Spannung wurde von allen Beteiligten die auf den heutigen Verhandlungstag per richterlicher Anordnung festgelegte Aussage von Andreas Ziegler erwartet. Bisher hatte der Nazi mit Verweis auf seinen psychischen Zustand eine Aussage vor Gericht mehrfach verweigert. Weiterlesen