[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

[Silvestermobi-Stuttgart] Gegenmacht statt Ohnmacht – Klassenjustiz zurückschlagen!

Um die Gefangenen solidarisch zu grüßen und gegen Repression und Klassenjustiz auf die Straße zu gehen, finden in Stuttgart seit Jahrzehnten revolutionäre Silvesterspaziergänge an der JVA Stuttgart-Stammheim statt. Auch dieses Jahr wird es einen Knastspaziergang geben.

Aktuell sitzt, neben vielen anderen Gefangenen, auch der Antifaschist und kurdische Aktivist Dy in Stammheim in Untersuchungshaft.

“Mit dem Jahr 2021 geht ein Jahr zu Ende, das von besonders harten staatlichen Angriffen auf Linke in Stuttgart geprägt war. Die langen Knasturteile gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy im sogenannten Wasen Prozess sowie die Haftstrafe für den Antifaschisten Findus haben den Knast als bisher härtestes Mittel der deutschen Repressionsbehörden für die antifaschistische und revolutionäre Bewegung in Stuttgart sehr konkret werden lassen. Fern war der Knast jedoch auch in den letzten Jahren nie. Lange waren es vor allem türkische und kurdische Revolutionär:innen, die mit dem „Terrorparagraphen“ §129b für ihre angebliche Mitgliedschaft in der PKK oder in türkischen kommunistischen Parteien in den Knast gesteckt wurden und immer wieder saßen einzelne Antifaschisten ein, denen handgreifliche Auseinandersetzungen mit Faschisten zum Vorwurf gemacht wurden.

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Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

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13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

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[Interview] mit dem Radio Dreyeckland

Anlässlich des baldigen Endes im Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy sprach ein Sprecher der Antirepressionskampagne “Antifasschismus bleibt notwendig” mit dem Radio Dreyeckland.
Hintergründe und aktuelle Einschätzungen zum Verfahren, eine Beurteilung über die Indizien sowie die Planungen zur Urteilsverkündung hört ihr in der Sendung.
Viel Spaß

Indizienprozess gegen Antifas in Stuttgart:

https://rdl.de/beitrag/indizienprozess-gegen-antifas-stuttgart

 

 

Urteilsverkündung – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Nach sechs Monaten Verhandlung im sogenannten „Wasenverfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten Jo und Dy ist nun endgültig eine Urteilsverkündung terminiert. Beiden wird vorgeworfen am Rande einer Querdenken-Demonstration an einem Angriff auf Nazis des rechten Betriebsprojekts „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein.

 

Was schon durch die Ermittlungsmethoden erkennbar war, hat sich vor Gericht bestätigt. Die Anklage gegen die beiden Antifaschisten beruht einzig auf Indizien:
Kein Zeuge konnte Jo oder Dy direkt erkennen oder belasten. Einzig die DNA-Abgleiche, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese durch schlampige Arbeit der Ermittler entstanden sind, sollen die Anklage stützen. Hinzu kommt eine Aussage einer Vertrauensperson, die Dy beschuldigen soll. Hier ist weder bekannt, woher diese Aussage stammt, noch wie glaubwürdig sie ist.
Aussagen und Erkenntnisse, die eher für Jo und Dy sprechen würden, werden als mögliche Interpretationen abgetan wodurch sich erneut zeigt, dass das Gericht sich in der Verurteilung schon sicher ist.

Was sich hingegen klar und deutlich gezeigt hat ist, dass die Faschisten von „Zentrum Automobil“ bewaffnet und mit Protektoren ausgestattet waren. Davon rückten sie auch im Prozess nicht ab: so erschien ZA-Kopf Oliver Hilburger an einem Prozesstag mit einem Messer, dass ihm am Gerichtseingang abgenommen wurde. Auch die Vernetzung von Zentrum innerhalb rechter Netzwerke und Strukturen wie der „Identitären Bewegung“, dem „Compact Magazin“, der „AfD“ und „NPD“ oder dem direkten Umfeld des NSU, haben sich im Prozessverlauf deutlich gezeigt.

Trotz alledem müssen wir damit rechnen, dass die aktuelle Kriminalisierung und Verfolgung von Antifaschist:innen auch vor dem Urteil nicht stoppen wird und Jo & Dy zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.

Dabei ist Antifaschismus in allen seinen Formen gerade jetzt notwendiger den Je!

Immer wieder werden rassistische Chatgruppe bei der Polizei bekannt, die sich in die bundesweiten „Einzelfälle“ einreihen wie bspw. dem Frankfurter SEK, welches nach Auffliegen rechter Chatgruppen komplett aufgelöst wurde. Mit Beginn der Corona-Pandemie werden rechte Krisenantworten und Hetze anschlussfähiger. Und immer häufiger werden Menschen, die nicht in das Weltbild von Nazis passen angegriffen und ermordet.

Unsere Antwort darauf ist die Solidarität mit denen, die Angriffen ausgesetzt werden, sei es von den Repressionsbehörden oder von Rechten auf der Straße – und unseren offensiven antifaschistischen Kampf aktiv weiterzuführen!

Kommt zur Urteilsverkündung!
Mittwoch, 13. Oktober ab 8 Uhr vor dem OLG in Stammheim

29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

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22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

Bundesweiten Demonstration am 18.09.2021 in Leipzig

Am 08. September beginnt der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschist:innen vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Genau wie der Antifaschist Dy sitzt auch Lina seit November 2020 In Untersuchungshaft. Allen wird vorgeworfen an Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu sein.

Die Repression, im Verfahren gegen Jo und Dy, sowie gegen die Antifaschist:innen aus dem Osten hat zum Ziel einen konsequenten Antifaschismus zu kriminalisieren, die antifaschistische Bewegung anhand der Gewaltfrage in gut und böse zu spalten und damit letztendlich zu schwächen.

Wenn der Staat Antifaschist:innen aufgrund ihres Handelns aktiv angreift, während Nazis sich weiter bewaffnen, enge Kontakte in Sicherheitsbehörden pflegen und immer mehr zu tödlichen Gefahr für Teile der Gesellschaft werden, ist es absolut notwendig zusammenzustehen und die Angriffe mit gemeinsamer Solidarität zu beantworten.

Am 18. September findet deshalb im Rahmen der “Wir sind alle LinX” – Kampagne eine bundesweite Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus in Leipzig statt.

Den Aufruf der Wir sind alle LinX – Kampagne findet ihr hier:

Die bundesweite Plattform “Perspektive Kommunismus” ruft zu einem revolutionären Block auf der Demonstration auf.  Seht selbst:

Auch aus Stuttgart wird es eine Anfahrt nach Leipzig geben. Alle Infos sowie Tickets bekommt ihr im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstraße 105, 70199 Stuttgart)