[Solidaritätserklärung] Wir lassen uns nicht spalten! Antifaschismus bleibt notwendig

Das Bündnis Gemeinsam & Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen hat eine Solidaritätserklärung mit den bundesweit krimnalisierten Antifas geschrieben. Lest selbst!

Das Bündnis „Gemeinsam und Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen“ zeigt sich besorgt über die wachsende Kriminalisierung antifaschistischer Arbeit im Bundesgebiet. Immer öfter gerät die antifaschistische Bewegung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig nehmen extrem rechte Bewegungen, auch im Umfeld der Querdenker*innenbewegungen neuen Schwung auf. Während Rassisten morden wie in Halle oder Hanau wird der gesellschaftliche Widerstand gegen den Rechtsruck polizeilich stark verfolgt. In fragwürdigen Indizienprozessen werden Antifaschist*innen zu langen Haftstrafen verurteilt oder der Besitz eines Hammers begründet bereits die Existenz einer terroristischen Vereinigung. Gerade in diesen Prozessen bleiben viele Tatvorwürfe strittig. Gleichzeitig sollen sie Antifaschist*innen in Deutschland in Angst versetzen und den Druck erhöhen.

Weiterlesen

[Silvestermobi-Stuttgart] Gegenmacht statt Ohnmacht – Klassenjustiz zurückschlagen!

Um die Gefangenen solidarisch zu grüßen und gegen Repression und Klassenjustiz auf die Straße zu gehen, finden in Stuttgart seit Jahrzehnten revolutionäre Silvesterspaziergänge an der JVA Stuttgart-Stammheim statt. Auch dieses Jahr wird es einen Knastspaziergang geben.

Aktuell sitzt, neben vielen anderen Gefangenen, auch der Antifaschist und kurdische Aktivist Dy in Stammheim in Untersuchungshaft.

“Mit dem Jahr 2021 geht ein Jahr zu Ende, das von besonders harten staatlichen Angriffen auf Linke in Stuttgart geprägt war. Die langen Knasturteile gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy im sogenannten Wasen Prozess sowie die Haftstrafe für den Antifaschisten Findus haben den Knast als bisher härtestes Mittel der deutschen Repressionsbehörden für die antifaschistische und revolutionäre Bewegung in Stuttgart sehr konkret werden lassen. Fern war der Knast jedoch auch in den letzten Jahren nie. Lange waren es vor allem türkische und kurdische Revolutionär:innen, die mit dem „Terrorparagraphen“ §129b für ihre angebliche Mitgliedschaft in der PKK oder in türkischen kommunistischen Parteien in den Knast gesteckt wurden und immer wieder saßen einzelne Antifaschisten ein, denen handgreifliche Auseinandersetzungen mit Faschisten zum Vorwurf gemacht wurden.

Weiterlesen

23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

Weiterlesen

Freiheit für alle Antifas – Demo am 23. Oktober

Der Prozess gegen Jo und Dy ist vorbei. Das Landgericht hat Jo zu 4,5 und Dy zu 5,5 Jahre Haft verurteilt – ein politisches Urteil, das uns nicht überrascht. Es soll abschrecken, einschüchtern und spalten.
Doch wir sind uns gewiss darüber, das der antifaschistische Kampf weiterhin notwendig ist und auf verschiedenen Ebenen geführt werden muss. Notwendig, um Raum und Möglichkeiten zu schaffen für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus.

Unser Kampf lebt von der Solidarität mit allen Einzelnen, die stellvertretend für unsere Bewegung vor Gericht gezerrt und in den Knast gesperrt werden. Deshalb gehen wir mit dieser Demonstration in die Offensive und durchbrechen die Ohnmacht, in Solidarität mit Jo, Dy, Lina, Findus, Adel, Kevin und allen Linken, die wegen ihrer Überzeugung & Aktivität von Repression betroffen sind!

Kommt zur Demo am Samstag, den 23. Oktober in Stuttgart. Los geht’s um 16 Uhr in der Lautenschlagestraße am Bahnhof.

Aufruf zur Demo:

Seit einiger Zeit sehen wir uns antifaschistische Bewegung zunehmend mit harten Repressionsschlägen und Kriminalisierungsversuchen konfrontiert.

In Stuttgart sind es gleich drei Antifaschisten, die wegen ihres politischen Engagements die volle Härte des Staates zu spüren bekommen sollen: Findus musste nach einer Reihe von Verurteilungen wegen politischer Aktionen eine zweieinhalb jährige Haftstrafe antreten. Jo und Dy, denen die Beteiligung an einer handgreiflichen Auseinandersetzung mit Faschisten vorgeworfen wird, sollen nach einem Indizienprozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Anfang September begann ein medial groß inszeniertes Verfahren gegen mehrere Antifaschist:innen aus Leipzig, die als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt werden, weil sie gezielte Aktionen gegen die militante Naziszene durchgeführt haben sollen. Lina, eine der Angeklagten, sitzt seit vergangenem November in Untersuchungshaft.

Weiterlesen

Soliaktionen zum Urteil gegen Jo und Dy

Anlässlich des hohen Urteils gegen Jo und Dy kam es bundesweit zu Soliaktionen, Kundgebungen, Spontandemonstrationen, Angriffen und Solilbildern. Im folgenden versuchen wir einige Aktionen zu spiegeln:

Weiterlesen

13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

Weiterlesen

[Interview] mit dem Radio Dreyeckland

Anlässlich des baldigen Endes im Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy sprach ein Sprecher der Antirepressionskampagne “Antifasschismus bleibt notwendig” mit dem Radio Dreyeckland.
Hintergründe und aktuelle Einschätzungen zum Verfahren, eine Beurteilung über die Indizien sowie die Planungen zur Urteilsverkündung hört ihr in der Sendung.
Viel Spaß

Indizienprozess gegen Antifas in Stuttgart:

https://rdl.de/beitrag/indizienprozess-gegen-antifas-stuttgart

 

 

29. September 2021: Bericht zum 20. Prozesstag

Am 20. Prozesstag fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen am OLG in Stammheim ein. Da parallel wieder eine andere Verhandlung stattfand, musste wieder auf den kleinen Sitzungssaal ausgewichen werden. Hauptaugenmerk des heutigen Prozesstages lag auf den Plädoyers, die nach wochenlanger Verzögerung durch die Nazi-Nebenklage verlesen wurden. Der Prozess begann um 9.25 Uhr und endete um 17.00 Uhr.

Aufgrund eines bereits am Vortag gestellten Antrags wurde zu Beginn der Verhandlung, die stellvertretende Leiterin der JVA Stammheim zu den Vorwürfen der angeblichen Bedrohung durch Dy vernommen. Diese konnte allerdings keine belastenden Aussagen treffen.

Die restlichen Anträge der Nebenklage wurden allesamt abgelehnt, da es sich hierbei erneut um keine Beweisanträge handelte. So beantragte Nazianwalt Mandic die Aussetzung des Verfahrens, da ihm angeblich Akten zur Einsicht fehlen würden. Dass er in der Vergangenheit allerdings aus genau diesen zitierte konnte er nicht erklären.
Anschließend wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und nach einer Pause die Plädoyers verlesen.

Weiterlesen

27. September 2021: Bericht zum 19.Prozesstag

Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete.

Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten.
Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen.
In dem aktuell stattfinden Prozess gegen eben diese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle.
Als keiner der beiden Zeugen belastende Aussagen treffen konnte wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend.

Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden.
Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneute Ablehnung des Antrags kündigte Mandic einen abermaligen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an.

Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr.
Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt.

Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden.

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.