[Statement] Antifaschist Jo nach Widerstand verlegt

Seit über einem Jahr sitzt der Antifaschist Jo in der JVA Ravensburg. Immer wieder schrieb er Grußworte nach draußen, berichtete über die Zustände im Knast und prangerte die Bedingungen, mit denen er und seine Mitgefangenen konfrontiert sind, an. Weil Jo diese Bedingungen nicht einfach hinnimmt und als politischer Aktivist auch hinter den Knastmauern versucht Widerstand zu organisieren und Solidarität greifbar zu machen, soll er nun am Donnerstag in die JVA Bruchsal verlegt werden.

Begründet wird das offiziell damit, er würde seine Mitgefangenen negativ beeinflussen, dadurch kippe u.a die Stimmung in der JVA Ravensburg.
Auslöser dieser „Beeinflussung“ soll eine gemeinsame Beschwerde sein und die Tatsache, dass mittlerweile mehrere Gefangene Post von der Roten Hilfe und solidarischen Menschen bekommen.

Zum Hintergrund:
mit einem Beschwerdebrief haben 34 Gefangene der JVA Ravensburg öffentlich die untragbaren Zustände und Schickanen in der JVA geschildert und sich in einer gemeinsam Stellungnahme dagegen zur Wehr gesetzt. Auch als Solidaritätskampagne „Antifa bleibt notwendig“ haben wir den Kampf der Gefangenen unterstützt und mit einer Kundgebung dafür gesorgt, dass die Gefangenen nicht isoliert der Schikane des Knastes ausgesetzt bleiben.

Dieses Vorgehen reiht sich ein in eine Reihe von Maßnahmen, die die Gefangenen in ihrem Widerstand und ihrer Kollektivität brechen sollen. So wurde u.a. Post zurückgehalten, da die enthaltenen Presseartikel über ihre Beschwerde die „Ordnung der JVA gefährden“ würde.

Der Beschwerdebrief und die Kämpfe der Gefangenen sind Ausdruck eines kollektiven Umgangs mit ihrere Situation. Sie bieten nicht nur die Möglichkeit des gemeinsamen Widerstands gegen die schikanösen und willkürlichen Bedingungen, denen sie im Knast ausgeliefert sind. Sie schaffen auch ein solidarischen Miteinander und durchbrechen somit die Individualisierung des Knastes und die Logik der kapitalistischen (Ellenbogen)-Gesellschaft.

Die geplante Verlegung ist deshalb nicht Konsequenz eines besonders harten Anstaltsleiters, sondern Ausdruck des generellen Charakters des Knastes. Mit Regeln und Zwang, Konditionierung und Sanktionene sollen die Gefangenen verfügbar und verwertbar gemacht werden. Eine menschenwürdige Behandlung oder die Willensbildung und Selbstbestimmung einzelner Gefangen sind hier nicht vorgesehen. Wer sich trotzdem versucht, dem zu entziehen oder nicht mitspielt, wird bestraft.

Im Fall von Jo spielt auch die Inhaftierung als politischer Gefangener eine besondere Rolle. Als solcher erhält er Solidarität von außen und Aufmerksamkeit für die Themen und Kämpfe drinnen.

Mit der Verlegung soll nicht nur die Solidarität unter den Mitgefangen gebrochen werden. Sie hat auch zum Ziel, das Leben hinter Gittern für Jo zäh und zermürbend zu machen, ihn von vertrauten Mitgefangenen zu trennen und bekannten Abläufe und Sicherheiten aufzuheben.

Wenn die Knastleitung versucht, die Gefangenen zu spalten und gegen einzelne vorzugehen, dann ist es umso wichtiger, dagegen kollektiv vorzugehen und die Solidarität mit den Inhaftierten aufrecht zu halten.
Jo könnt ihr direkt mit Briefen, Bildern und Grüßen unterstützen.

Post mit dem Stichwort Jo an
Rote Hilfe Stuttgart
Böblingerstraße 105
70199 Stuttgart

[RV] Bericht zur Kundgebung zum Haftantritt – der Kampf geht weiter!

Den heutigen Haftantritt von Jo in der JVA Ravensburg begleiteten über 120 Genoss:innen aus ganz Süddeutschland.

In einer lautstarken Spontandemonstration zogen wir gemeinsam mit Jo von der Rückseite der JVA zum Ort der Kundgebung im Eingangsbereich. Somit konnte punktuell erreicht werden, den von den Bullen vorgesehen Ablauf zu durchbrechen. Auch der vorgegebene Kundgebungsort war schlicht zu klein und wurde von uns eigenständig auf den Großteil des Parkplatzes vor der JVA erweitert.

Auf der Kundgebung wurden verschiedene Grußworte verlesen, so vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, der Plattform Perspektive Kommunismus, der antifaschistischen Aktion Süd, dem 129a-Solikreis aus FFM, der Waterkant Antifa, vom OTFR Tübingen und von unserem Genossen Findus, der aktuell in der JVA Heimsheim sitzt.

Sie alle haben deutlich gemacht, dass Jo in der kommenden Haftzeit in keinster Weise alleine ist und wir als Bewegung mit unserer Solidarität den Versuch der politischen Isolation im Knast ins Leere laufen lassen können. Wie um dieses Bekenntnis nochmal tatkräftig zu unterstreichen, ging während der Reden in der Nähe des Knastes bereits das erste Feuerwerk in die Luft.

Nachdem Jo bereits im Knast war, wurde er weiterhin lautstark mit Parolen gegrüßt und noch vor Ort wurden unzählige Briefe an ihn geschrieben, an denen er sich in den nächsten Tagen noch erfreuen kann.

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Der Kampf geht weiter! Antifaschistisch – offensiv – solidarisch

Die Revision im „Wasen-Verfahren“ gegen Jo und Dy wurde vor wenigen Wochen ohne Vorankündigung und unbegründet abgelehnt. Die Haftstrafen von 4,5 und 5,5 Jahren sind damit rechtskräftig geworden. Dy sitzt bereits seit Anfang November 2020 und damit seit über 640 Tagen im Knast; seit dieser Woche nicht mehr in U-Haft, sondern in Strafhaft in der JVA Bruchsal. Schneller als erwartet bekam Jo nun einen Termin zum Haftantritt in der JVA Ravensburg am 22. August und damit sitzt neben Lina, Dy oder Findus ein weiterer Genosse im Knast. Aber: der Kampf geht weiter!

Kommt am Montag, den 22. August um 13:30 Uhr zur Kundgebung vor der JVA Ravensburg! Weiterlesen

Haftantritt von Jo am 22.08. – Antifa bleibt notwendig!

Am 21. Juli 2022 wurde unerwartet und ohne vorherige Ankündigung die Revision von Jo und Dy gegen das Urteil aus Oktober 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgelehnt. Dieser beruft sich hier auf die Argumentation der Bundesanwaltschaft – die in Revisionsverfahren zuständig ist – ohne auf die Argumentation der Verteidigung auch nur im Grundsatz einzugehen. Damit sind die Urteile über 5,5 bzw. 4,5 Jahre gegen Dy und Jo final und beide müssen in den Knast.

Dy wird nun am 10. August in den Normalvollzug nach Bruchsal verlegt, nachdem er knapp 2 Jahre in Stammheim in U-Haft saß. Schon eine Woche später wurde Jo sein Haftantrittstermin verkündet: er muss bereits am 22. August 2022 seine Reststrafe von 4 Jahren in der JVA Ravensburg antreten.

Diesen Anlass werden wir nicht unkommentiert lassen! Es ist klar, dass Jo nicht alleine nach Ravensburg fahren wird. Wenn dieser Staat uns unsere Genoss:innen nimmt, sie für Jahre einkerkert und versucht, diese so zu brechen, zu isolieren und aus dem politischen Prozess draußen herauszutrennen, dann dürfen wir das nicht zulassen. Gerade dann gilt es einerseits, den Kampf unserer Gefangenen, das konsequente Vorgehen gegen Rechte und Faschos fortzuführen und weiterzuentwickeln, andererseits auch sie nicht zu vergessen und die politische Isolation des Knastes bestmöglich zu durchbrechen.

Haltet euch Montag, den 22. Juli frei und achtet auf weitere Ankündigungen! Schreibt den Gefangenen in den Knästen Briefe, um ihren tristen Alltag zu durchbrechen und zeigt euch solidarisch!

Antifaschismus bleibt Notwendig!

Zur Vorbereitung der Aktivitäten läd die Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ am Samstag, den 13.08. ab 10 Uhr zu einem Treffen ein.

23.10.21: Bericht zur Demonstration “Linke Politik verteidigen – Freiheit für alle”

Unter dem Motto „Linke Politik verteidigen- Freiheit für alle Antifas!“ haben wir heute mit einer kämpferischen Demonstration unserer Wut Ausdruck verliehen.

Anlass waren die langjährigen Haftstrafen, zu denen unsere Genossen Jo und Dy verurteilt wurden, sowie die Inhaftierung weiterer Antifaschist:innen.

600 Menschen beteiligten sich weit über die baden-württembergische Landesgrenze hinaus an der Demonstration durch die Stuttgarter Innenstadt.

Aus der überwiegend in organisierten Reihen laufenden Demonstration wurde immer wieder Rauch und Pyrotechnik gezündet. An mehreren Stellen fanden Aktionen statt:

So wurde zu Beginn die zentrale Bullenwache auf der Theodor-Heuss-Straße mit Farbe und Pyrotechnik angegriffen. Nur kurze Zeit später flogen Farbflaschen auf Einsatzfahrzeuge der Cops und Banken am Rotebühlplatz.

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13. Oktober 2021: Urteilsverkündung im Prozess gegen Jo und Dy

5 Jahre und 6 Monate, sowie 4 Jahre und 6 Monate – das ist das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses gegen die Antifaschisten Jo und Dy.

Am heutigen Tag endete nach 21. Verhandlungstagen der Prozess gegen die beiden mit einer Verurteilung.
Als Kampagne „Antifaschismus bleibt notwendig!“ hatten wir im Vorfeld der Urteilsverkündung erneut zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung am OLG-Gebäude an der JVA-Stammheim aufgerufen.

Bereits ab 5.00 Uhr morgens fanden sich circa 40 solidarische Prozessbeobachter:innen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein, um auch am letzten Prozesstag die beiden Antifaschisten Jo & Dy zu unterstützen und zu verhindern, dass Nazis in den Gerichtssaal gelangen können, was auch über den gesamten Verhandlungstag gelang. Weder über die Plätze der Presse, noch über die der Besucher:innen konnten Nazis in den Saal gelangen, und dies obwohl die Sitzung, anders als angekündigt im großen Verhandlungssaal stattfand.

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[Interview] mit dem Radio Dreyeckland

Anlässlich des baldigen Endes im Prozess gegen die Antifaschisten Jo und Dy sprach ein Sprecher der Antirepressionskampagne “Antifasschismus bleibt notwendig” mit dem Radio Dreyeckland.
Hintergründe und aktuelle Einschätzungen zum Verfahren, eine Beurteilung über die Indizien sowie die Planungen zur Urteilsverkündung hört ihr in der Sendung.
Viel Spaß

Indizienprozess gegen Antifas in Stuttgart:

https://rdl.de/beitrag/indizienprozess-gegen-antifas-stuttgart

 

 

22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

Für den 18. Prozesstag im sogenannten „Wasen-Verfahren“ war die Verlesung der Plädoyers geplant. Nazianwalt Mandic verhinderte dies jedoch erneut durch weitere Beweisanträge.
Dem Prozess wohnten circa 50 solidarische Prozessbeobachter:innen bei. Aufgrund einer parallel stattfindenden Verhandlung in den Gebäuden des OLG wurde der heutige Prozesstag in den kleinen Sitzungssaal verlegt. Dadurch waren nur sieben Zuschauer:innen im Saal zugelassen.
Der Prozess begann um 9.05 Uhr und endete um 11.55 Uhr.

Nachdem auf Seiten der Nazis an den vergangenen Prozesstagen lediglich Christiane Schmauder, Freundin des Hauptgeschädigten Ziegler und Pressevertreterin mit Ausweis der Jungen Freiheit, anwesend war, ließen sich am 18. Prozesstag weitere Zentrum-Nazis blicken: Hans Jaus, Andreas Brandmaier, Thomas Scharfy und Vidoje Anićić kamen kurz ans OLG.


Zu Beginn der Verhandlung wurde der Oberarzt der Augenklinik des Universitätsklinikums Tübingen als Zeuge vernommen. Dieser fertigte zuvor ein Gutachten über die verbleibende Sehkraft des Geschädigten Dippon an. Das Gutachten ergab zwar eine starke Beeinträchtigung der Sehkraft auf dem linken Auge, der genaue Wert könne damit allerdings nicht ermittelt werden und hänge von der subjektiven Aussage Dippons ab. Dadurch sei eine Abweichung von mehreren Prozentpunkten möglich.

Die am 17. Prozesstag gestellten Anträge der Nebenklage lehnte die Strafkammer ab, da diese keine Beweisanträge sondern lediglich Beweisermittlungsanträge seien, durch die keine für das Verfahren relevanten Informationen zu erwarten seien.
Als Reaktion darauf legte Mandic erneut eine Vielzahl an weiteren Anträgen vor, die offensichtlich politisch motiviert sind und nicht der Aufklärung dienen.
Unter anderem forderte er, dass ein Video der Gegendemonstration vom Tattag gesichtet werden soll, da darauf schwarze Kleidung zu sehen sei, die laut Mandic stellvertretend für eine aggressive Ausstrahlung der Demonstrationsteilnehmer:innen steht.
Außerdem beantragte er die Verlesung diverser Beiträge des Verfassungsschutzes, Prozessberichte unserer Solidaritätskampagne, Auszüge aus Statuten der Roten Hilfe, sowie Aufrufe und Berichte der Demonstration gegen die Kriminalisierung von Antifaschist:innen. Ziel war hierbei offensichtlich, die Solidaritätsarbeit der Kampagne und der Roten Hilfe zu kriminalisieren und sie als „Terrorismus“ darzustellen.

Dadurch verschleppt Mandic erneut bewusst das Verfahren und verschiebt ein mögliches Urteil nach hinten. Ob es sich hierbei um Kalkül oder schlichtweg Unfähigkeit des Nazianwalts handelt lässt sich nur spekulieren.
Eine denkbare Erklärung liegt zum einen in den damit zusammenhängenden Gründen für eine mögliche Revision. So muss jeder Antrag, mag er noch so unsinnig oder falsch gestellt sein, durch das Gericht nach korrekt ausgeführten, juristischen Maßnahmen geprüft und auch abgelehnt werden. Zum anderen steigen die Kosten für das Verfahren mit jedem weiteren Prozesstag in die Höhe. Letztendlich bietet jeder zusätzliche Verhandlungstag auch weiteren Raum, Propaganda und Hetze gegen linke Strukturen zu verbreiten.

Als Reaktion auf die erneuten Anträge legte Richter Steinbach eine endgültige Frist für die Beweisaufnahme fest. Diese verstreicht am Ende des nächsten Prozesstages.
Durch diese Frist für Beweisanträge besteht die Möglichkeit der Verlesung der Plädoyers ebenfalls am Montag, den 27. September. Dadurch wäre ein Urteil am Mittwoch, den 29. September frühestens möglich. Sollte dies nicht der Fall sein wird das Urteil für den 13. Oktober erwartet.

An allen Tagen rufen wir erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab 8:00 Uhr auf.

22. Juli 2021: Bericht zum 15. Prozesstag

Auch am 15. Prozesstag gegen Jo & Dy fanden sich etwa 60 solidarische ProzessbesucherInnen vor dem OLG in Stuttgart-Stammheim ein.
Nachdem schon im Vorfeld vermutet wurde, dass an diesem Prozesstag keine Plädoyers
verlesen werden würden, hat sich schon zu Beginn der Verhandlung herausgestellt,
dass ein Urteil wohl noch längere Zeit auf sich warten lassen wird.
Grund waren auch hier wieder Anträge der Nebenklage, sowie ein vom
Richter angeordnetes Gutachten.
Andreas Ziegler und seine Lebensgefährtin Christiane Schmauder waren
auch heute wieder nicht anwesend. Protokoll für die Rechten führte, wie schon am Montag, der bekannte Fellbacher Nazi Michael Stecher.
Der Prozesstag begann um 14:20 Uhr und endete bereits um 14:50 Uhr.

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14. Juni 2021: Bericht zum 8. Prozesstag

Mit der Vernehmung der letzten Nazi-Zeugen sowie der Aussage mehrerer ermittelnder PolizeibeamtInnen ging das sogenannte „Wasen-Verfahren” in seinen achten Prozesstag. Knapp 40 solidarische ProzessbesucherInnen unterstützten die beiden angeklagten Antifaschisten Jo und Dy bei der Verhandlung im Stammheimer „Prozessbunker”. Auch etwa 10 Nazis, darunter die Führungskader von Zentrum Automobil, wohnten dem Verfahren bei. Eine halbe Hunderschaft der Stuttgarter Polizei sicherte erneut das Gerichtsgebäude. Hinter den Eingangstüren übernahm dann die „Sicherungsgruppe Stuttgart (SGS)”, eine speziell ausgerüstete und gesicherte Einsatzgruppe der Stuttgarter Justiz, welche das Verfahren sowie die Kontrollen der BesucherInnen seit Beginn abwickelt. Neu war die willkürliche Platzvergabe im Verhandlungssaal. Anscheinend achten die Justizbeamten jetzt bewusst darauf, solidarische ProzessbesucherInnen möglichst weit weg vom Angeklagten Dy zu setzen. Verfahrensbeginn war erst um 9.30 Uhr, dafür wurde bis 16 Uhr verhandelt.

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